Urteilsspruch im OOWV­- Prozess / Sowohl Staatstanwaltschaft, wie auch Verteidigung kündigen Revision an

Am 26.10.2012 wurde im Untreue-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg das Urteil gesprochen. Im NWZ-Spezial finden Sie Berichte über alle Prozesstage und das Urteil. Bitte hier klicken.

Wir pflichten besonders der Meinung des NWZ-Reporters Jürgen Westerhoff bei, der den Prozess ständig verfolgt hat: „…wie wichtig es ist, Gebilde wie einen öffentlich-rechtlichen Wasserverband höchst penibel zu kontrollieren…“. Den ganzen Bericht lesen Sie hier.

Die zuständige Behörde des Landkreises Vechta hat uns allerdings im August noch wissen lassen, dass sie keine Veranlassung für eine Ausweitung der Kontrollen im Hinblick auf eine agierende Körperschaft des öffentlichen Rechts sehen. Wir hatten darum gebeten, beim OOWV die Isohypsenpläne anzufordern, die der WV jedes Jahr zur trockensten Jahreszeit erstellen muss (laut Bewilligungsbescheid für die Wasserentnahme in Holdorf) und die beim Landkreis nicht vorlagen.

Inzwischen haben wir Akteneinsicht beim OOWV genommen (nach Umweltinformationsgesetz) und mussten feststellen, dass die Pläne von etlichen Jahren nicht vorhanden sind und dass sie in vielen Jahren nicht zur trockensten Jahreszeit gemacht wurden, sondern sogar auch zur feuchtesten (z. b. Dezember 2011, Januar 2010, Dezember 2008, April 1981 usw.).

Es war für uns in jeglicher Hinsicht sehr aufwändig, die Genehmigung zur Akteneinsicht zu bekommen. Transparenz und Offenheit stellt man sich anders vor.

Dementsprechend interessant fanden wir die Aussagen des derzeitigen Verbandsvorstehers Frank Eger bei Gericht: Es war unglaublich schwierig, Protokolle und Unterlagen zu erhalten…“ Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

Bei Interesse am Umweltinformationsgesetz (UIG) klicken Sie bitte hier.

   
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