OV 2016.11.10 1

OV 2016.11.10 2

Quelle: OV vom 10.11.2016

Kommentar IGUVW:

·    Glückwunsch an die Verantwortlichen beim Naturschutzbund! Man wird sich die Entscheidung, in Revision zu gehen, nicht leicht gemacht haben und auch viel Arbeit investiert haben, um jetzt eine sorgfältige Aufarbeitung des Wasserrechts in Lohne zu erreichen.

·    Wir sehen mit Interesse, ob die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg auch Auswirkungen auf das Wasserrechtsverfahren in Holdorf haben wird.

Hier der Link zur Urteilsbegründung des OVG:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE160003638&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

   
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