Probleme mit dem Grundwasser auch in anderen Gemeinden

OV 27.06.2012 L

OV 22.06.2012 L 1OV 22.06.2012 L 2

(Quelle: OV vom 22.06.2012)

OV 24.05.2012

Quelle: OV vom 24.05.2012

 

Kommentar IGUVW:

 

Mit sehr großem Interesse sehen wir den Erörterungsgesprächen zum Wasserrechtsverfahren in Holdorf entgegen. Aber diesbezüglich scheint im Moment noch kein Termin absehbar zu sein.

 

Der nächste für uns maßgebliche Termin ist der 30. Juni 2012: bis dahin muss der OOWV laut derzeitiger Bewilligung zum vorzeitigen Beginn ein flächenscharfes Konzept zur Beweissicherung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ökologie und Heidesee vorlegen. Wir fragen uns:

 

  • Werden diese Konzepte vorliegen?
  • Wie sind die Inhalte?
  • Wie wird der Landkreis reagieren, falls diese Konzepte nicht fristgerecht vorliegen? (Es wäre nicht das erste Mal, dass geforderte Daten nicht vorliegen, siehe z. B. Grundwasser-Gleichenpläne.)

Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).

OV 20.04.2012

Quelle: OV vom 20.04.2012

Kommentar der IGUVW:

Immerhin hat der Landkreis im Fall Wiesenhof genaue Entnahmemengen vorliegen. Dies ist bezüglich des Wasserwerks Holdorf (OOWV) offensichtlich nicht der Fall. Sämtliche Fördermengen werden hier lediglich vom OOWV ermittelt. Wie uns der Landkreis auf Anfrage mitteilte, liegen dem Landkreis nur sporadisch behördlich ermittelte Entnahmemengen vor. Neue Mengenmesser für die Hauptförderleitungen wurden erst Anfang 2011 eingebaut. Zudem werden diese nicht von unabhängiger Stelle versiegelt. Der OOWV hingegen besteht jedoch auf eine intakte Verplombung seiner Wasseruhren beim Endkunden. Diese Maßstäbe sollten in Zukunft auch beim OOWV Anwendung finden.

Lohne OV 09.03.2012

(Quelle: OV vom 09.03.2012)

Zu tiefe Gräben im Niedersachsenpark: Staatsanwaltschaft prüft Rolle des Geschäftsfühers

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(Quelle OV vom 08.02.2012)

OV 21.01.2012N

(Quelle OV vom 21.01.2012)

OV 20.01.2012N

(Quelle OV vom 20.01.2012)

OV 25.01.2012_1 L

OV 25.01.2012 L

(Quelle: OV vom 25.01.2012)

OV 10.02.2012 N

OV 12.02.2012 S12

(Quelle OV vom 10.02.2012)

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