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Wichtige Veranstaltung für alle Bewirtschafter und Flächenbesitzer und Interessierte!!!

 

Noch immer liegen den Landwirten im Bereich des Wasserwerks Holdorf keine Entschädigungsbeträge für die trockenen Jahre 2018 und 2019 vor. Im letzten November gab es eine online-Veranstaltung zum Thema: „Neues bodenkundliches Gutachten“. Damals wurde gefragt, wann denn endlich Auszahlungen zu erwarten sind. Herr Bergfeld vom OOWV hatte sich damals vehement gewehrt, einen konkreten Termin für die Auszahlung zu nennen. Herr Stuntebeck vom Landkreis hatte daraufhin versichert, dass man sich Mühe geben würde, dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen… Wir sind gespannt, welche Antworten uns am 21. September diesbezüglich (also fast 10 Monate später) gegeben werden. Wichtig ist jedoch für alle, das neue Verfahren kennen zu lernen und zu verstehen. Da scheint uns diese Veranstaltung des LK Vechta sehr geeignet!

 

 

Einladung des LK Vechta:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Büro Geries Ingenieure GmbH ist seit 2018  mit der Durchführung der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung in Holdorf beauftragt.

 

Bereits am 05.11.2020 wurden allen Betroffenen das Bodenkundliche Ergänzungsgutachten im Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt.

 

In einem weiteren Schritt möchte ich nunmehr allen Betroffenen auch die Gelegenheit geben, sich das aktuelle Beweissicherungskonzept

 

vom 15.02.2021 vom Büro Geries vorstellen zu lassen. Zeit für Fragen und Diskussionen wird es natürlich auch geben.

 

Das Konzept selbst können Sie gerne vorab unter folgendem Link einsehen:

https://kombox.kdo.de/lk_vechta/index.php/s/BWRe339zbGBrzdL

 

Als Termin ist der 21.09.2021 um 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Zum Schanko, Steinfelder Damm 50 in 49451 Handorf-Langenberg geplant.

 

• Auf Grund der dynamischen Corona Entwicklung kann es sein, dass die Teilnehmerzahl ggfs. begrenzt werden muss. Es ist daher unerlässlich, dass sich alle potentiellen Teilnehmer im Vorfeld der geplanten Veranstaltung  mit dem beigefügtem Registrierungsbogen anmelden.

Sie erhalten daher nach der Registrierung kurzfristig vor dem Termin entweder eine Zu- oder aber Absage für den Termin an die von Ihnen angegebene Mail- oder

aber Faxadresse. Die Zusage ist an die registrierte Person gebunden. Einlass zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage der Zusage gewährt.

 

• Teilnahmevoraussetzung ist darüber hinaus ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder aktueller negativer Testnachweis.

 

Hier das Anmeldeformular

 


Web:
http://www.landkreis-vechta.de

 

 

 

 

 

Ähnliche Problematik zur Wasserförderung auch in Thülsfelde

 

Folgende Artikel der Münsterländischen Tageszeitung weisen darauf hin, dass die Problematik dort ganz ähnlich wie in Holdorf ist.

 

https://www.om-online.de/om/landwirte-und-oowv-streiten-ums-wasser-49113

 

https://www.om-online.de/politik/fristen-zur-grundwasserentnahme-sorgen-fur-emporung-49699

 

Kommentar der IGUVW:

 

Der OOWV hat im März dieses Jahres bei der Bürgerversammlung bestätigt, dass abgesehen von Holdorf nirgends jemals Entschädigungen gezahlt wurden. Unserer Folgerung, dass es dann nirgends Schäden wie in Holdorf gibt, Holdorf also eine Sonderstellung einnimmt, wollte man dort nicht folgen…

 

Uns war klar, dass es wahrscheinlich  auch im Bereich der Wasserwerke  Thülsfelde, Wildeshausen und Großenkneten Ertragseinbußen gibt. Wir hatten vor Jahren bereits bei den Kreislandvolk-Verbänden VEC, CLP und OL angeregt bezüglich des Themas im Sinne der betroffenen Landwirte zusammen zu arbeiten http://www.iguvw.de/index.php/presse-a-medien/ov-artikel/396-interessengemeinschaft-zeigt-fehler-auf . Daraus ist nie etwas entstanden. Während wir im Laufe der Jahre mehrere öffentliche Info-Veranstaltungen gestaltet haben (siehe z. B. hier: http://www.iguvw.de/index.php/archiv?start=10 ) zu denen wir öffentlich eingeladen haben und in denen wir unsere Erkenntnisse dargelegt haben, kam nichts zurück… So erfuhren wir nur zufällig von Begleitgutachtern im Bereich CLP u.ä.

 

Neue Publikation vom Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie (LBEG) Hannover:

Das LBEG hat Geofakten 35 veröffentlicht: „Ermittlung der Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Ertrag landwirtschaftlich genutzter Flächen“.

Außerdem wurde Geofakten 6 überarbeitet: „Auswirkungen von Grundwasserentnahmen auf landwirtschaftliche Bodennutzungen. Hinweise zu bodenkundlichen Gutachten für Wasserrechtsanträge.

Den Link zur entsprechenden Seite des LBEGs finden Sie hier:

https://www.lbeg.niedersachsen.de/karten_daten_publikationen/publikationen/geofakten/geofakten-872.html

Der Jahresbericht zur Beweissicherung 2018 wurde vor kurzem vom OOWV auf seiner Homepage veröffentlicht.

Zur Erinnerung: Laut Bewilligung von 2013 ist der OOWV verpflichtet, den Bericht jedes Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zu veröffentlichen. 2018 hat es einen Gutachterwechsel gegeben (vorher: GEODEX, jetzt Geries Ingenieure). Dies ist ein Ergebnis des außergerichtlichen Vergleichs, der 2017 vereinbart worden war.

Wann die Auszahlung der ermittelten Ertragsschäden erfolgen wird, ist uns nicht bekannt. Aus unserer Sicht sollte jetzt zügig ausgezahlt werden, zumal die Landwirte auch in 2019 hohe Ertragsdefizite hinnehmen mussten.

 

https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/WW_Holdorf_Jahresbericht_zur_Beweissicherung_2018.pdf

   
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