OV L 2013.11.16

(Quelle: OV vom 16.11.2013)

 

Kommentar der IGUVW:

Beim Lesen dieses OV- Artikels fiel uns sofort der Umgang mit dem Spülwasser im Wasserwerk Holdorf ein.

Nachfolgendes Foto und Film zeigen die Einleitung des Spülwassers in der Wasserschutzzone 2 oberhalb der Förderbrunnen.

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(Foto vom Februar 2012)

 

Zum Video bitte hier klicken:

 

Im Antrag des OOWV aus dem Jahr 1967 wurde die die Einleitung des Spülwassers mit nachfolgenden Wortlaut beantragt.

Entsorgung Spülwasser

(Quelle: Auszug aus dem Antrag des OOWV zum Bau des WW- Holdorf von 1967)

 

Die Genehmigung zur Einleitung des Spülwassers in den Spülteich wurde dem OOWV am 30. April 1969 vom Landkreis Vechta erteilt.

Vieles hat sich seit dieser Zeit verändert, insbesondere gibt es bereits seit Mitte der siebziger Jahre hier keinen Teich mehr, der die Reinigung des Spülwassers übernehmen könnte, wie auf dem nachfolgenden Foto ersichtlich. Die Genehmigung besteht offensichtlich dennoch, wie die derzeit praktizierte Entsorgung zeigt.

Nachfolgendes Foto zeigt die Einleitung des Spülwassers in den einst 4,5 ha großen Teich.

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 (Foto vom Februar 2012)

 

Für besonders bedenklich halten wir den Umstand, dass das Spülwasser nur ca. 200 Meter oberhalb der Förderbrunnen in der Wasserschutzzone 2 versickert wird. Somit wird das Spülwasser möglicherweise bereits nach kurzer Zeit erneut durch die angrenzenden Förderbrunnen für die Trikwassergewinnung genutzt.

Wie wir von anderen Wasserwerken des Landkreises Vechta wissen, wird z. B. in den Wasserwerken Vechta und Vörden das Spülwasser in Absetzbecken gereinigt und danach abgeleitet.

Der anfallende Schlamm der Absetzbecken in diesen Wasserwerken wird nach speziellen Untersuchungen fachgerecht entsorgt und nicht in der Wasserschutzzone 2 verklappt.

   
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