Bei der Beschäftigung mit dem Thema „Wasserrecht“ sind wir auf die Vorträge der „AG Wasserrechtsverfahren“ des „Wasserverbandstags e. V.“ (gemeinsamer Interessenverband von Wasser- und Bodenverbänden mit rund 1000 Mitgliedern aus Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) gestoßen.

 

Dem Vortrag „Wasserrechtsverfahren im Spannungsfeld der öffentlichen Wahrnehmung“ galt dabei unser besonderes Interesse, da dort das Wasserrechtsverfahren in Holdorf thematisiert wird.

 

Wir haben uns erlaubt, Stellung zu beziehen und Fragen an den Verfasser (Herrn U. Sütering, OOWV) zu richten (Schreiben vom 10.01.2012).

 

Der besseren Übersicht halber haben wir diese Fragen gelb markiert.

 

Ebenso haben wir diese Fragen – soweit sie nicht speziell das Wasserrecht in Holdorf betreffen, sondern eher Wasserrechtsverfahren allgemein – auch an die anderen Mitglieder der AG (Bitte hier klicken) gestellt.

 

Für sie antwortete Frau Dörte Burg (Geschäftsführung Wasserverbandstag e. V.) in einem Schreiben vom 23.01.2012, dass sie „das Schreiben an Herrn Sütering weitergeleitet habe, damit dieser die Fragen im Namen der Arbeitsgruppe beantwortet“.

 

Herr Sütering antwortete uns am 24.01.2012. In seinem Schreiben dankt er für das Interesse. Er stellt dar, dass der Vortrag im Rahmen der Vorstellung des Leitfadens für nds. Wasserversorgungsunternehmen („Wasserrechtsverfahren für Grundwasserentnahmen“) gehalten wurde. Der Vortrag greife dabei nur einige Ausschnitte aus dem Leitfaden auf. Die von uns gestellten allgemeinen Fragen und Anmerkungen zum Wasserrechtsverfahren würden größtenteils in dem umfangreichen Leitfaden behandelt. Dementsprechend wurde uns freundlicherweise ein Exemplar überlassen. Fragen zu dem laufendem Wasserrechtsverfahren Ww Holdorf könne er außerhalb des Verfahrens nicht beantworten, dafür bittet er um Verständnis. HHHhH6666uuuuuu Holdorf könne er außerhalb des Verfahrens nicht beantworten, dafür bittet er um Verständnis.

 

Der Leitfaden ist sehr interessant , aber Hinweise auf „Politik“, „geringen Kenntnisstand“, „emotionale Betroffenheiten“, „Vertrauen“ gibt es dort nicht. Hier gelangen Sie zum Download des Leitfadens.

Wir hatten nicht erwartet, dass Herr Sütering alle diese offen bleibenden –nicht nur Holdorf betreffenden Fragen- im einzelnen detailliert beantworten würde. Trotzdem sollte es erlaubt sein zu einem gehaltenen, im Netz veröffentlichten Vortrag als Betroffene Fragen zu stellen und Antworten zu erwarten. Besonders auch die unserer Meinung nach falschen Zusammenhänge von Ganglien mit Baumvitalität (siehe S. 18) hätten unserer Meinung nach dringend Erklärungen bedurft.

oldorf betreffeHhH Fragen- im einzelnen detailliert beantworten würde. Trotzdem sollte es erlaubt sein zu einem gehaltenen, im Netz veröffentlichten Vortrag als Betroffene Fragen zu stellen und Antworten zu erwarten. Besonders auch die unserer Meinung nach falschen Zusammenhänge von Ganglien mit Baumvitalität (siehe S. 18) hätten unserer Meinung nach dringend Erklärungen bedurft.

Wir haben Frau Burg informiert, dass es keine Klärung in diesen Bereichen gab, sie sah aber keine Veranlassung für ein weiteres Vorgehen.

 

 

 

 

   
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