Thema Beweissicherung:
KONZEPT ZUR BEWEISSICHERUNG FÜR EINE ENTNAHME VON 4,75 Mio m3/a (Zulassung vorzeitiger Beginn: läuft seit 1/2012 und endet 12/2013!) JETZT IN DER ÖFFENTLICHEN BETEILIGUNG
Der OOWV hatte fristgerecht zum 30.06.2012 ein gefordertes Konzept zur Beweissicherung eingereicht. Anschließend wurde dies fast 3 Monate beim Landkreis geprüft und bewertet. Seit Ende September liegt es den Trägern öffentlicher Belange vor. Diese haben bis Ende Oktober Zeit, um Stellung zu nehmen. Nach erster Sichtung unsererseits mussten wir feststellen, dass sich das Konzept nur unwesentlich vom Konzept aus dem Wasserrechtsantrag 2011 unterscheidet. Dieses Konzept ist unserer Meinung nach dementsprechend nicht für eine Beweissicherung zu gebrauchen.
Wir haben den Eindruck, das sämtliche Einwendungen seitens der Betroffenen aus Land- und Forstwirtschaft usw. hier nicht berücksichtigt wurden.
Wir hoffen sehr, dass jetzige Stellungnahmen nun endlich zu einem tragfähigen Konzept führen werden.
Wir bedauern sehr, dass sich das ganze Verfahren unnötig in die Länge zieht und dieses Jahr sicher nicht mehr zum Tragen kommt. Aus unserer Sicht wurde dem OOWV ein weiteres Jahr geschenkt, in der keine ordnungsgemäße Beweissicherung durchgeführt wurde. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein Zusammenwirken aller Beteiligten bereits in den ersten Monaten dieses Jahres gewesen, um nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
Ferner war der Landkreis leider bis heute nicht bereit die von uns mehrfach geforderte sofortige Aufnahme der forstwirtschaftlichen Beweissicherung durchzusetzen. Diese wurde bereits in den Siebzigern ohne schriflichen Beschluss einseitig vom OOWV zu Lasten der Betroffenen eingestellt.
Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).