Frist zur Einreichung von Einwänden gegen das vom OOWV vorgelegte Konzept zur Beweissicherung endet am 28.02.2014. Einwendungen, die nicht bis zu diesem Termin beim Landkreis Vechta eingegangen sind, finden keine Berücksichtigung mehr. Für den Nachweis reicht z.B. die Sendebestätigung per Fax an: 04441/898-4501 oder der Rückschein eines Einschreibens.

Für alle, die noch Einwendungen einreichen möchten, haben wir Formulierungshilfen im Downloadbereich bereitgestellt. 

Hier gelangen sie zum Donloadbereich: unter Beweissicherung 2014 finden Sie die Hilfen. Bitte hier klicken.

 

   
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