Ergebnisse der Beweissicherung 2015 in Kürze erwartet!

Laut Bewilligungsbescheid des Landkreises Vechta vom Dezember 2013 ist der OOWV zu folgendem verpflichtet: „Jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres ist mir für das vorausgegangene Jahr eine gutachterliche Auswertung … vorzulegen.  (…). Der Bericht ist zum 31.03. auf Ihrer Internetseite an geeigneter Stelle zu jedermanns Sicht in digitaler Form zu veröffentlichen. (…). (Vergleiche S.6 des Bescheids:A.I.3.

Wir sehen den Ergebnissen mit großem Interesse entgegen, da es auch 2015 u. a. wieder massive Ertragsdepressionen bei Getreide gab. Der Abgleich mit unseren eigenen Daten dürfte sehr interessant werden.

 

   
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