Wichtige Veranstaltung für alle Bewirtschafter und Flächenbesitzer und Interessierte!!!
Noch immer liegen den Landwirten im Bereich des Wasserwerks Holdorf keine Entschädigungsbeträge für die trockenen Jahre 2018 und 2019 vor. Im letzten November gab es eine online-Veranstaltung zum Thema: „Neues bodenkundliches Gutachten“. Damals wurde gefragt, wann denn endlich Auszahlungen zu erwarten sind. Herr Bergfeld vom OOWV hatte sich damals vehement gewehrt, einen konkreten Termin für die Auszahlung zu nennen. Herr Stuntebeck vom Landkreis hatte daraufhin versichert, dass man sich Mühe geben würde, dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen… Wir sind gespannt, welche Antworten uns am 21. September diesbezüglich (also fast 10 Monate später) gegeben werden. Wichtig ist jedoch für alle, das neue Verfahren kennen zu lernen und zu verstehen. Da scheint uns diese Veranstaltung des LK Vechta sehr geeignet!
Einladung des LK Vechta:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Büro Geries Ingenieure GmbH ist seit 2018 mit der Durchführung der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung in Holdorf beauftragt.
Bereits am 05.11.2020 wurden allen Betroffenen das Bodenkundliche Ergänzungsgutachten im Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt.
In einem weiteren Schritt möchte ich nunmehr allen Betroffenen auch die Gelegenheit geben, sich das aktuelle Beweissicherungskonzept
vom 15.02.2021 vom Büro Geries vorstellen zu lassen. Zeit für Fragen und Diskussionen wird es natürlich auch geben.
Das Konzept selbst können Sie gerne vorab unter folgendem Link einsehen:
https://kombox.kdo.de/lk_vechta/index.php/s/BWRe339zbGBrzdL
Als Termin ist der 21.09.2021 um 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Zum Schanko, Steinfelder Damm 50 in 49451 Handorf-Langenberg geplant.
• Auf Grund der dynamischen Corona Entwicklung kann es sein, dass die Teilnehmerzahl ggfs. begrenzt werden muss. Es ist daher unerlässlich, dass sich alle potentiellen Teilnehmer im Vorfeld der geplanten Veranstaltung mit dem beigefügtem Registrierungsbogen anmelden.
Sie erhalten daher nach der Registrierung kurzfristig vor dem Termin entweder eine Zu- oder aber Absage für den Termin an die von Ihnen angegebene Mail- oder
aber Faxadresse. Die Zusage ist an die registrierte Person gebunden. Einlass zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage der Zusage gewährt.
• Teilnahmevoraussetzung ist darüber hinaus ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder aktueller negativer Testnachweis.
Web:
http://www.landkreis-vechta.de