Entscheidungen zur Beweissicherung bzgl. des Wasserrechts in Holdorf stehen in diesem Monat an
Im Dezember`13 hat der Landkreis das Wasserrecht erteilt. Der Wasserversorger hatte die Auflage bis zum 31.01.2014 ein Konzept zur Beweissicherung vorzulegen. Dieses wurde Anfang Februar vom Landkreis veröffentlicht. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wurden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Am 20. 02.2014 hatte die IGUVW Betroffene und Fachbehörden zu einem Info-Abend eingeladen, der von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen gestaltet wurde. Bis zum 28. 02.2014 sind Stellungnahmen von 58 Betroffenen und 10 Fachbehörden eingegangen (s. Zeitungsartikel auf dieser Seite):
Laut Bewilligungsbescheid wird der Landkreis bis zum 30. 04.2014 die Vorgaben für die Beweissicherung (ökologisch, landwirtschaftl., forstwirstschaftl. , Heidesee) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen festschreiben, so dass diese dann umgesetzt werden müssen.
Aus unserer Sicht spielt bei diesem Wasserrecht eine ordnungsgemäß durchgeführte Beweissicherung eine besonders große Rolle, da sich der Landkreis als Bewilligungsbehörde vorbehalten hat, die Fördermenge weiter zu reduzieren, falls in Zukunft mehr Schäden nachweisbar sind als vorab vom OOWV prognostiziert.
. Unsere Forderungen an eine ordnungsgemäße Beweissicherung finden Sie hier.
Auch die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG Holdorf) hat sich die Mühe gemacht (obwohl sie nicht als Träger öffentlicher Belange gilt) dem Landkreis eine detaillierte Stellungnahme zum Konzept des OOWVs zu schicken. Diese finden Sie auf der Internet-Seite der UWG Holdorf (bitte hier klicken).