Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung in Kürze erwartet!!!
Laut Bewilligungsbescheid zur Wasserentnahme (von 2011) ist der OOWV verpflichtet, die Ergebnisse zur land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung 2013 bis zum 30.06.2014 beim Landkreis vorzulegen.
In mehr als vier Jahrzehnten wurden durch das „Beweissicherungsverfahren“ keine Schäden festgestellt.
2013 hat die IGUVW selbst einen ö. b. v. Sachverständigen mit der Ertragsfeststellung auf einigen ausgewählten Flächen beauftragt.
Hierbei wurden massive Ertragseinbußen dokumentiert. Dementsprechend sehen wir den Ergebnissen des Wasserversorgers mit großem Interesse entgegen: Gibt es Einbußen und wenn ja, wie werden sie entschädigt?
Vor besonderem Interesse ist auch das Zustandekommen der Ergebnisse der forstwirtschaftlichen Beweissicherung, da die LWK an deren Durchführung nicht beteiligt war.
Der OOWV hat Klage gegen die Zustimmung zur Beweissicherung (vom 28.04.2014) beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.
Der Landkreis hat am 23.06.2014 in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er ungeachtet dessen den sofortigen Vollzug der Beweissicherung anordnet (Begründung: bitte hier klicken). Wir vermuten, dass der OOWV aufgrund der Klage auf eine aufschiebende Wirkung setzt. Die kann aber nicht die Daten von 2013 betreffen, die bis zum 30.06.2014 beim LK- Vechta vorliegen müssen, da sie noch der vorhergehenden Bewilligung unterliegen.
Auch von unserer Seite wurde Klage gegen das aus unserer Sicht völlig unzureichende Beweissicherungskonzept beim VG- Oldenburg eingereicht.
Zum Vergleich:
Im Einzugsgebiet des Wasserwerks Wittenfelde (Vörden) wurde von 1985 bis 2000 eine Beweissicherung mit Beweissicherungsflächen innerhalb und außerhalb des Absenktrichters durchgeführt.
Siehe Tabelle:
Diese Art der Beweissicherung wird auch von uns anstatt der hier durchgeführten Feldbeobachtung und Wasserdargebotsberechnung gefordert. Aus den uns vorliegenden Daten ist ersichtlich, dass im Bereich des Wasserwerks Wittenfelde fast in jedem Jahr Ertragsdepressionen durch die Grundwasserentnahme ermittelt wurden. Die Schäden werden jährlich durch den dortigen Wasserversorger (Stadtwerke Osnabrück) ausgeglichen.
Auf Grundlage der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wurde das Verfahren anschließend auf ein pauschaliertes Verfahren umgestellt. Bei diesem Verfahren wurden die durchschnittlichen Ertragsdepressionen zugrunde gelegt, welche jedes Jahr ausgezahlt werden. Zusätzlich gibt der Wasserversorger (Stadtwerke Osnabrück) 50% der eingesparten Beweissicherungskosten an die betroffenen Landwirte ab. Zudem findet eine jährliche Anpassung an die Marktpreise statt. So wurden für stark betroffene Ackerflächen in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 200 Euro/ha ausgezahlt. Für Grünland lagen die Auszahlungsbeträge noch deutlich darüber. Die Zahlungen erfolgen dort bis Ende Dezember des Jahres.
Nachfolgend haben wir eine Tabelle erstellt, aus der ersichtlich wird, um welche Größenordnungen es sich möglicherweise handelt - Geld, das der Wasserversorger den Betroffenen bislang erfolgreich vorenthalten hat.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf folgende Zeitungsartikel:
OOWV verschwendet Millionen (NWZ vom 12.06.2014) Bitte klicken.
Quelle: OV vom 13.06.2014