Am Freitag den 05.09.2013 erhielten wir Post vom LK- Vechta mit einem Schreiben des OOWVs, in dem dieser einräumt, diverse Peilbrunnen falsch eingemessen zu haben. (Zum Schreiben bitte hier klicken)
Nachfolgende Abweichungen haben sich durch die Neuvermessung ergeben:
GWM 006 Abweichung des MBP = -0,13cm
GWM 191 Abweichung des MBP = -0,46cm
GWM 255 Abweichung des MBP = +0,52cm
GWM 258 Abweichung des MBP = +0,52cm
GWM 225 Abweichung des MBP = +0,65cm
GWM 227 Abweichung des MBP = +0,65cm
GWM 223 Abweichung des MBP = +0,66cm
GWM 228 Abweichung des MBP = +0,66cm
GWM 229 Abweichung des MBP = +0,66cm
GWM 224 Abweichung des MBP = +0,66cm
GWM 222 Abweichung des MBP = -0,67cm
GWM 154 Abweichung des MBP = +0,80cm
GWM 154a Abweichung des MBP = +0,83cm
GWM= Grundwassermessstelle
MBP= Maßbezugspunkt
Hierdurch mussten zusätzliche Flächen als ertragsgefährdet eingestuft werden. Alle durch die Neueinstufung Betroffenen können beim LK- Vechta neue Einwände gegen den WR- Antrag geltend machen. Da die Frist hierzu erst nach dem Erörterungstermin verstreicht, können auch während des Erörterungstermins noch neue Einwendungen vorgebracht werden. Dies allein ist ein äußerst ungewöhnlicher Umstand.
Da bei der Einmessung normalerweise eine Genauigkeit von einem Millimeter gegegeben ist und das für Kontrollmessungen verwendete Lichtlot eine Genauigkeit von einem Zentimeter hat, darf eine Abweichung von einem Zentimeter keinesfalls überschritten werden. Abweichungen der bekanntgegebenen Größenordnung haben massive Auswirkungen auf das hydrologischen Gutachten und das verwendete Strömungsmodell, das zur Prognose der Auswirkungen der GW- Entnahme benutzt wird, zur Folge. Nach Auffassung des Hydrogeologen Herrn Dr. Steinmetz und des Anwalts Herrn Reh haben die Messfehler somit massive Auswirkungen auf den gesamten WR- Antrag, da alle weiteren Fachgutachten auf das veraltete hydrologische Gutachten aufbauen. Es sind somit komplett neue Unterlagen anzufertigen, da mit den veralteten Gutachten die Auswirkungen der Wasserentnahme nur völlig unzureichend dargestellt werden und Betroffenheiten nur unzulänglich dargestellt werden können.
Derr OOWV wurde bereits bei einerm Ortstermin am 30.09.2009 in Brake von uns auf die dort übergebenen widersprüchlichen Daten bezüglich der Grundwassermessstelle 225 und der damit verbundenen falschen Einstufung einer unserer Forstflächen aufmerksam gemacht.
Vom OOWV wurden leider keine Anstrengungen unternommen, um die offensichtichen Fehler zu korrigieren. Zu diesen Zeitpunkt hätte der Wasserrechtsantrag noch mit korrekten Daten erstellt werden können. Die jetzt zu erwartenden Auswirkungen hätten also vermieden werden können.
Ferner ist es verwunderlich, dass der nach DVGW zertifizierte OOWV augenscheinlich die damit verbundenen Vorgaben Jahrzehnte missachtet hat und nicht wie üblich die Grundwassermessstellen regelmäßig überprüft hat. Bei einer fachgerechten Überprüfung wären so massive Fehler nicht Jahrzehnte verborgen geblieben.