Die Frist zur Einreichung einer Klage gg. den Bewilligungsbescheid läuft am 17.02.2014 für die Holdorfer aus!

Wir prüfen derzeit noch intensiv das weitere Vorgehen als Interessengemeinschaft.

 

 

 

Konzept  zur Beweissicherung liegt vor: Einwände müssen bis zum 28.02.2014 beim Landkreis eingereicht werden!

Der OOWV hat - wie vom Landkreis im Bewilligungsbescheid gefordert – am 31.01.2014 ein Konzept zur Beweissicherung vorgelegt (wasserwirtschaftlich, landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, ökologisch, Heidesee). Der Landkreis hat das Konzept auf seiner Homepage öffentlich zugänglich gemacht (hier klicken). Darauf wurde in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen, mit der Aufforderung an die Träger öffentlicher Belange sowie die Betroffenen sich ggfs. zu äußern (s. unten).

Am 28.02.2014 läuft diese Einwandsfrist ab!

Wir empfehlen allen Betroffenen sich ggfs. zu äußern, denn dieses Konzept soll die Grundlage für über 20 Jahre bilden.

Die beigefügten Karten des OOWVs weisen aus unserer Sicht nur wenige betroffenene Flächen aus, die Ganglinien in unterschiedlichen Bereichen  sprechen unserer Meinung nach eine andere Sprache (durch die Akteneinsicht nach UIG verfügen wir über große Datenmengen)!

Für die Betroffenen der Landwirtschaft (Eigentümer, Bewirtschafter, Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange) haben wir einen Informationsabend geplant. Sollte jemand aus Versehen keine Einladung erhalten haben, bitte gerne bei uns melden –wg. begrenztem Platzangebot können wir zu dieser Veranstaltung nicht öffentlich einladen.

Die Ergebnisse werden wir auf dieser Seite darstellen.

Bekanntmachung LK-Vechta BWS- Konzept 2014.02.06

Quelle: OV vom 06.02.2014

 

   
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