Was wir gerne noch gesagt und gefragt hätten!

·       Zu : “im Landkreis Vechta wächst die Einwohnerzahl…“ (Stefan Pulß):

Laut neuesten Zahlen (siehe OV vom 1. Juni 2013) ist dies nicht mehr so und ist vor allem nicht mehr  die Tendenz für die nächsten 30 Jahre. Im Norden des Verbandsgebiets des OOWVs wird es besonders deutliche Rückgänge geben. Dies ist bereits 2008 in der Publikation „Abschätzung des zukünftigen Trinkwasserbedarfs privater Haushalte für ein nachhaltiges Wassermanagement“ von Herrn  Prof. Dr. Helge Bormann (Uni Oldenburg), Herrn Uwe Sütering vom OOWV  und Cornelia List spannend nachzulesen  (Bitte hier klicken). Dort wird dem OOWV empfohlen, das Rohrsystem in Zukunft zu „verschlanken“ und die Trinkwassergebiete nicht „unnötig auszuweiten“. Inwieweit sieht der OOWV in diesem Rückgang eine Chance durch  das Verbundsystem?

Inwieweit sieht der OOWV eine Chance darin, dass die Stadt Delmenhorst wieder eine Trinkwasserförderung aufnehmen will, die den OOWV von Lieferverträgen befreien würde?

·       Zu: „Das WW Holdorf versorgt nur den Landkreis Vechta“ (Egon Harms): Seit wann ist das so? Im Wasserrechtantrag 2011 wird dies noch anders dargestellt:

·       Zu: „Vorfluter und Drainagen“ (Egon Harms): Wo sind die im Bereich Holdorf zu finden?

·       Zu: „…LBEG befassen sich sehr intensiv mit den vorhandenen Unterlagen“ (Mathias Eberle): Bei telefonischer Nachfrage beim LBEG im März 2013 wurde uns mitgeteilt, dass unsere Unterlagen (Ausarbeitungen des Herrn Dr. Steinmetz) dort nicht vom Landkreis zur Bewertung mit eingereicht wurden. Uns wurde dann die Möglichkeit gegeben, sie selbst einzureichen.

·       Zu: „Wir haben ein Angebot gemacht, setzt euren Gutachter an einen Tisch, setzt unseren Gutachter an einen Tisch“ (Egon Harms): Das angedachte Treffen zum fachlichen Dialog wurde von uns begrüßt  und vom OOWV wieder abgesagt. Die Datei hatten wir trotzdem auch vor dem Termin verlangt, damit überhaupt ein Gespräch in Augenhöhe stattfinden kann.

·       Zu: „Spritzmittelbelastung in diversen Brunnen“ (IGUVW): Es handelt sich um Total-Herbizide, die nicht in der Landwirtschaft verwendet werden! Laut  Untersuchungen des OOWVs 1995 liegt der vermutete Eintragsort im Siedlungsbereich Holdorf-Bahnhof. Bereits bei diesen Untersuchungen hat der OOWV festgestellt, dass das ausgewiesene Wasserschutzgebiet nicht mit dem tatsächlichen Wassereinzugsgebiet übereinstimmt. Sind dort je weitere Maßnahmen erfolgt? Auch das LBEG sieht das Verschneiden des Wassers der spritzmittelbelasteten Brunnen für zweifelhaft an. Gleiches gilt für nitratbelastete Brunnen mit über 50 mg Nitrat, die weiterhin zur Trinkwassergewinnung verwendet werden.

·       Zu: „Es wäre durchaus denkbar, dass das Wasserrecht auch für kürzere Zeit vergeben wird..“ (M. Eberle): Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden klimatischen Veränderungen und des demographischen Wandels wäre dies aus unserer Sicht sehr sinnvoll.

·        Frage an Herrn Eberle: „Wie stehen Sie zu den aus – unserer Sicht – fehlenden Schutzmaßnahmen  an der A1?“(Siehe Dokumentation: bitte hier klicken). Diese Frage haben wir im letzten Sommer an den Landtag überreicht und warten auf die Antwort.

·       Zu: Wassersparmaßnahmen des OOWVs (Herr Harms): Wie ist zu verstehen, dass der OOWV die geplante Verordnung der EU zur Einführung von wassersparenden Duschköpfen komplett ablehnt?

·       Zu: „neues Wasserwerk – dann wird auch da das Rathaus voll sein… (E. Harms). Aus unserer Sicht spricht nichts gegen ein volles Rathaus. Dies zeigt, dass die Bürger interessiert sind und bereit, sich mit der Materie zu beschäftigen. Und wir wissen, eine Trinkwasserförderung hat Priorität, solange die Kapazitäten nicht überstrapaziert werden, es eine nachvollziehbare Beweissicherung,  gegebenenfalls Entschädigung und ein transparentes Verfahren gibt.

 

 

   
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