OV 05.01.2012

OV 05.01.2012 Teil 2

(Quelle: OV vom 05.01.2012)

Kommentar der IGUVW:

  • Sicherlich ist es richtig, dass mit Grundwassermodellen der Absenktrichter ermittelt werden kann. Hierfür ist es aber zwingend erforderlich, dass ein solches Rechenmodell mit möglichst vielen Daten geeicht wird. Gerade dies wird von unserem Hydrogeologen Herrn Dr. Steinmetz bestritten. Es werden nur wenige ausgewählte Daten zur Eichung herangezogen. Warum dies so ist, können wir nicht nachvollziehen.
  • Wir finden es bedenklich, wenn ein großer öffentlich - rechtlicher Wasserversorger sich außer Stande sieht, eine geeichte brunnenbezogene Messung der Fördermengen (wie es vom Gesetzgeber gefordert wird) zu gewährleisten. Für solche Messungen stehen heute viele, z. B. induktive, Messvorrichtungen zur Verfügung, bei denen eine Verockerung kaum eine Rolle spielt. Eine Messung über Betriebsstundenzähler kommt bestenfalls einer schlechten Schätzung gleich, da die Druckverhältnisse im Fördersystem, Pumpenverschleiß usw. nicht erfasst werden. Zudem ist die Förderleistung der eingebauten Pumpen nicht bekannt.
  • Besonders bedenklich finden wir die Äußerung des OOWVs Wassermengen nicht mit geeichten Messeinrichtungen erfassen zu können, vor dem Hintergrund, dass gerade die brunnenbezogene Erfassung der Fördermengen vom Landkreis zur Auflage für den neuen vorzeitigen Beginn gemacht wurde!!! Eine solche Aussage hätten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet, kommt sie doch einer Absage zur Einhaltung der gemachten Auflagen gleich. Wir sehen der Reaktion der Genehmigungsbehörde mit Interesse entgegen!
   
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