Kommentar IGUVW:
- Als „Experten“ würden wir uns selbst nicht bezeichnen – aber wir haben das Glück, mit Herrn Dr. Steinmetz einen Hydrogeologen zur Seite zu haben, der das Thema sehr fachgerecht bearbeitet. Inzwischen beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit dem Thema, so kommt man auch zu gewisser Sachkenntnis.
- Bezüglich des Beweissicherungsverfahrens, für das der OOWV das Konzept bis zum 30.06.2012 vorgelegen musste, möchten wir folgendes anmerken:
- Nachdem der LK Vechta mehrere Monate benötigte, um das vorgelegte Konzept zu prüfen wurde dieses am 13.09.2012 in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben. Dies Konzept wurde uns freundlicherweise von der Gemeinde Holdorf zur Verfügung gestellt. Für uns ist es absolut unverständlich, das sich bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung keine nennenswerten Änderungen zum Konzept des Wasserrechtsantrags ergeben haben. Die Einwände der Fachbehörden (LWK, Landvolk usw.) unseres Hydrologen und Anwaltes, sowie der insgesamt ca. 1500 Einwendungen, wurden diesbezüglich in keiner Weise berücksichtigt. Für uns ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel und rechtlich als sehr bedenklich einzustufen. Bis heute gibt es unseres Wissens seitens des Landkreises noch keinen Auftrag zur Durchführung der Beweissicherung. Dazu muss man sich vor Augen führen, dass es sich um eine Beweissicherung handelt, die dem OOWV vom Landkreis als Auflage auch für die derzeitige Wasserförderung erteilt wurde. Wir hatten erwartet, dass z. B. für die landwirtschaftliche Beweissicherung Musterstücke angelegt werden, (wie von Fachbehörden gefordert) um Vergleiche zu haben von Flächen, die im Wassereinzugsgebiet liegen und denen, in denen das Grundwasser nicht abgesenkt wurde. Da bekanntlich die Frühjahrsbestellung bald beginnt, haben wir die Befürchtung, dass diese Chance seitens des Landkreises (wieder) nicht genutzt wird.
- Dass der Landkreis bisher keine forstwirtschaftliche Beweissicherung in Auftrag gibt, um etwaige Schäden festzuhalten, halten wir für höchst bedenklich. Unserer Meinung nach wären auch diese Daten bei einem anstehenden Erörterungstermin sehr wichtig für eine neutrale Entscheidungsfindung. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Schäden durch die Wasserentnahme im Vorfeld nicht durch eine Beweissicherung dokumentiert werden sollen, da sich die Hürden für ein neues Wasserrecht nochmals deutlich erhöhen würden.