Zu viel Wasser in Delmenhorst – zu  wenig Wasser im Landkreis Vechta: höchste Zeit für eine „WIN – WIN – LÖSUNG“!?!

 

Zur Vorgeschichte:

Im Januar 2011 wurde der Förderbetrieb der Wasserwerks  „An den Graften“ von den Stadtwerken Delmenhorst (SWD) eingestellt.

Im Februar 2011 hat der OOWV beim LK Vechta für das Wasserwerk Holdorf einen neuen Wasserrechtsantrag gestellt. Das alte Wasserecht war bereits 2007 ausgelaufen, seitdem arbeitete man mehrfach mit einer „Bewilligung des vorzeitigen Beginns“. Im neuen Antrag wird die Erhöhung der Fördermenge von 5 Mio. Kubikmetern jährlich auf 5,5 Mio. beantragt. Begründet wird dies mit erhöhtem Bedarf des OOWVs, dabei wird auch die Lieferung an Delmenhorst  erwähnt.

Im Mai 2011 beobachtete man in Delmenhorst eine starke Beeinträchtigung der Bäume im Gebiet und Gefahr einer Versumpfung des Stadtparks, sowie die Bedrohung und Schädigung der anliegenden Grundstücke und Gebäude.

Zur selben Zeit werden in Holdorf die Proteste gegen den Wasserrechtsantrag des OOWVs laut: die Interessengemeinschaft für umweltverträgliche Wasserförderung(IGUVW) wird gegründet, es gibt eine Demo, eine Radio-Sendung, mehr als 1500 Einwände gegen den WR-Antrag gehen beim Landkreis ein, beim Landtag geht eine Petition mit Unterschriftensammlung ein.

Im September 2011 wird das Aktionsbündnis „Rettet die Graft“ in Delmenhorst offiziell als überparteiliche Initiative gegründet.

Im Februar 2013 wurde in Delmenhorst ein Gutachten mit mehreren Entwässerungsvarianten vorgestellt.

Im Juni 2013 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Trinkwassergewinnung in Delmenhorst wieder aufgenommen werden soll (etwa 2,2 Mio. Kubikmeter). Als Problem wurde damals erkannt, dass es bis 2029 Lieferverträge mit dem OOWV zur Trinkwasserversorgung gibt (etwa 0,9 Mio. Kubikmeter).

Die IGUVW hat im Frühjahr 2013 Kontakt zur interfraktionellen Arbeitsgruppe (IFAG) in Delmenhorst aufgenommen, um die Situation in Holdorf vorzustellen. Vermutlich ist es richtig, dass Delmenhorst nicht mit Wasser aus Holdorf versorgt wird. Laut Angaben des OOWVs wird Delmenhorst von den Wasserwerken Wildeshausen und Großenkneten beliefert  – Wasserwerke, die aber auch in den Kreis Vechta liefern und eine freiwerdende Menge aus unserer Sicht im Kreis Vechta gut gebrauchen könnten.

 Bei weiterer Anfrage im Herbst - kurz vor dem Erörterungstermin im Landkreis Vechta – hieß es von der IFAG, dass es Gespräche mit dem OOWV gäbe, mehr könne man dazu derzeit nicht sagen. Vom Aktionsbündnis „Rettet die Graft“ wussten wir damals noch nichts.

Auf dem Erörterungstermin haben wir beim Thema „Wasserbedarf des OOWVs“ die Frage nach den Lieferverträgen mit Delmenhorst gestellt. Der OOWV antwortete, dass die Errichtung eines neuen Wasserwerks in Delmenhorst unwahrscheinlich sei, aber dass man sich dem nicht entgegenstellen würde.

Im Dezember 2013 entscheidet der Landkreis Vechta in seinem Bewilligungsbescheid, dass die bisherige Fördermenge des OOWVs in Holdorf auf 4,5 Mio. reduziert wird. Der OOWV kündigt umgehend Klage dagegen an: der Wasserbedarf würde dies erfordern, es gäbe dazu keine Alternativen. Nach gründlicher Prüfung reichen im Februar 2014 auch zwei Mitglieder der IGUVW Klage gegen den Wasserrechtsbescheid ein – die Interessengemeinschaft als solche kann nicht klagen. Der IGUVW scheint zum einen die Fördermenge noch als zu hoch, zum anderen sieht sie viele Einwände noch nicht ausreichend geklärt.

Für das zum Wasserrechtsverfahren gehörige Beweissicherungserfahren muss der OOWV bis Ende April 2014 ein Konzept vorlegen, auch dagegen gibt es zahlreiche Einwände beim Landkreis. Der LK nimmt daraufhin noch Änderungen vor, genehmigt dann das Konzept. Sowohl der OOWV wie auch die beiden IGUVW-Mitglieder reichen  auch dagegen Klage ein, für die IGUVW ist das Verfahren völlig unzureichend, besonders auch im Forstbereich.  Einer der Kläger bekommt  negative Folgen seiner  Entscheidung deutlich zu spüren (s. Presseartikel, hier klicken). http://www.iguvw.de/index.php/presse-a-medien/ov-artikel/261-paechter-vom-wasserverband-enttaeuscht

 

Weiterhin haben die Holdorfer lange nichts von den Delmenhorstern gehört, bis im Dezember 2014 folgender Artikel auffiel: „Kein Trinkwasser mehr aus der Graft“:

 http://www.weser-kurier.de/region/delmenhorster-kurier_artikel,-Kein-Trinkwasser-mehr-aus-der-Graft-_arid,1005161.html

Für die Holdorfer war es überhaupt nicht zu verstehen, dass der OOWV gegen den Landkreis Vechta wegen eines höheren Bedarfs klagt, aber in Delmenhorst keine Trinkwassergewinnung angeschoben werden kann, da es aufgrund der Lieferverträge mit dem OOWV keinen Bedarf gibt und diese Lieferverträge kaum aufzuheben seien.

Im Februar 2015 hat die IGUVW Kontakt aufgenommen mit dem Aktionsbündnis „Rettet die Graft“. Nachdem mehrere Mitglieder von dort sich im März ein Bild von der Holdorfer Lage gemacht haben, stellten Sie folgenden Zusammenhänge dar: http://www.die-graft.de/dokumentation.html

Damit wendet sich das Aktionsbündnis auch an die Presse: http://www.weser-kurier.de/region/delmenhorster-kurier_artikel,-Graft-Buendnis-Trinkwasser-Vertrag-beenden-_arid,1082833.html

Im Juni gibt es in Delmenhorst einen neuerlichen Ratsbeschluss, der die Beendigung der Verträge mit dem OOWV und eine erneute Trinkwasserförderung aus der Graft vorsieht:

Im Dezember vermeldet die Presse erste Fortschritte bezüglich einer Graft-Lösung

Im Herbst 2015 ist der OOWV erstmals in Holdorf bereit, 42 Landwirte für Ernteeinbußen aus dem Jahr 2013 zu entschädigen – im Wasserrechtsantrag von 2011 heißt es noch, dass keine Schäden beweisbar seien.

Aus unserer Sicht spricht nun alles dafür, die Trinkwasserförderung in Delmenhorst wieder schnellstmöglich in Gang zu bringen:

·      Entwässerung der Graft, Verhinderung weiterer massiver Schäden

·      Ortsnahe Verwendung des Wassers für die Versorgung der Delmenhorster

·      Mögliche Entlastung der strapazierten Annenheide (weiteres Wasserwerk der Stadtwerke Delmenhorst)

·      Freiwerdende Kapazitäten für den OOWV  durch Aufgabe der Lieferverträge, Minderung seiner „Bedarfs – Probleme“

·      Chancen für den OOWV zusätzliche Wassermengen für die Versorgung seines Verbandsgebiets zu erhalten

·      Evtl. Möglichkeit des OOWVs  - angesichts knapper Kassen Delmenhorsts – das neue Wasserwerk selbst zu errichten? Dabei wären ein sehr zügiges Bewilligungsverfahren und keine Einwände aus der Bevölkerung zu erwarten (Wo kann der OOWV damit noch rechnen?)

 

Für die IGUVW ergeben sich dazu noch einige Fragen:

1.   Die Hinweise vom SWD und OOWV zu „sehr hohen Kosten“, die eine Auflösung der alten Verträge bedeuten würden, sind vor diesem Hintergrund nicht zu verstehen: die vorhandenen Leitungen sind doch auch in umgekehrter Richtung nutzbar, das heißt, die vom OOWV getätigten Investitionen kämen ihm jetzt weiterhin zugute?!?

2.   Unverständlich scheint uns auch die Argumentation, dass die Errichtung eines neuen Wasserwerks in Delmenhorst bis zu 11 Jahre dauern kann, wo es dort doch noch bis vor einigen Jahren die Wasserförderung  mit entsprechendem Schutzgebiet  gab. Andere Experten sprechen von 2-5 Jahren.

3.   Wie wird sich die Forderung aus dem Umfeld des Wasserwerks Großenkneten nach einer Reduzierung der dortigen Fördermenge auf den Verlauf in Delmenhorst auswirken? (Wir berichteten auf unserer Internet-Seite)

Wir gehen davon aus, dass Verantwortliche zu solchen Fragen sicher in Kürze ohnehin Stellung beziehen werden?!

 

   
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