Quelle: OV vom 20.04.2012
Kommentar der IGUVW:
Immerhin hat der Landkreis im Fall Wiesenhof genaue Entnahmemengen vorliegen. Dies ist bezüglich des Wasserwerks Holdorf (OOWV) offensichtlich nicht der Fall. Sämtliche Fördermengen werden hier lediglich vom OOWV ermittelt. Wie uns der Landkreis auf Anfrage mitteilte, liegen dem Landkreis nur sporadisch behördlich ermittelte Entnahmemengen vor. Neue Mengenmesser für die Hauptförderleitungen wurden erst Anfang 2011 eingebaut. Zudem werden diese nicht von unabhängiger Stelle versiegelt. Der OOWV hingegen besteht jedoch auf eine intakte Verplombung seiner Wasseruhren beim Endkunden. Diese Maßstäbe sollten in Zukunft auch beim OOWV Anwendung finden.