Der Wasserrechtsantrag

Stellungnahme des NABU Kreisverbands zum WR- Antrag des OOWV (Bitte anklicken)

Wer nicht zur Gemeinde oder zum Landkreis Vechta gehen möchte, um Einsichtnahme in den Wasserrechtsantrag zu nehmen, kann sich hier einige wichtige Auszüge online anschauen. (Quelle: Wasserrechtsantrag des OOWV)

Tipp: wenn die Kartendetails in Ihrer Browserauflösung nicht detailliert genug erscheinen, können Sie durch Festhalten der Strg Taste und gleichzeitigem Betätigen der + oder - Taste den Bildausschnitt beliebig vergrößern, bzw. wieder verkleinern. Gleiches funktioniert auch mit Strg und dem Scrollrad der Maus.

1. Die erste Grafik zeigt die jährlichen Niederschlagsmengen und die Entnahmemengen des Wasserwerks Holdorf. Es handelt sich hierbei um Daten, die ausschließlich vom OOWV ermittelt wurden.

Anlage 6 Niederschlags- und Entnahmemengen   

2. Die nachfolgende Karte gibt Aufschluß über die Flurtiefen (Grundwasserstände), die sich laut OOWV einstellen würden, wenn das Wasserwerk komplett außer Betrieb gehen würde. Es handelt sich nicht um die tatsächlichen Grundwasserstände, wie sie früher enmal waren. Jede Farbe steht für eine andere Flurtiefe. So steht grün z. B. für Flurtiefen kleiner 1 Meter. Die Bedeutung der anderen Farben sind aus der Legende ersichtlich. 

Ebenfalls werden in dieser Karte die Grundwasserabsenkungen bei einer Entnahmesituation von 4,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr dargestellt. Die Zahlen an den Linien geben die erfolgten Absenkungen an. Ist z. B. eine Fläche grün eingezeichnet (Flurtiefe kleiner 1 Meter) und wird von einer Linie mit der Zahl 2 durchzogen, ist der Grundwasserstand hier um 2 Meter abgesenkt worden, und kann somit bis nahezu 3 Meter tief sein. Diese Bereiche sind besonders kritisch für die Landwirtschaft, da das Grundwasser nicht mehr für die Pflanzen verfügbar ist. Aber auch ältere Bäume haben bei einer Absenkung von 2 Metern den Grundwasseranschluss oftmals völlig verloren und werden massiv geschädigt. Besonders ältere Bäume sind nur noch sehr eingeschränkt in der Lage, ihre Wurzeln wieder an das Grundwasser heranzuführen und werden möglicherweise nach einigen Jahren den Kampf um das Wasser verlieren und absterben.  

Anlage 8.1 Istzustand GW Absenkung oben Copy_0

3. Die nachfolgende Karte stellte eine Prognose über die Flurtiefen (Grundwasserstände) bei einer Entnahmesituation von 5,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr dar. Es handelt sich nicht um gemessene Werte, die dargestellten Werte können in der Realität noch übertroffen werden.

Anlage 9.1 Prognose GW Absenkung oben Copy_0

4. Die nachfolgende Karte stellt die prognostizierte zusätzliche Absenkung (Differenz zwischen 4,5 und 5,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr) dar. Auch hier handelt es sich um eine Prognose und nicht um gemessene Werte. wie die Realität einmal aussehen wird wes heute noch niemand.

Anlage 10.1 PrognoseZusätzzliche GW Absenkung oben Copy_0

5. Aus dieser Karte ist die Lage der Förderbrunnen ersichtlich. Zu den derzeit 14 Brunnen aus denen das jetztige Wasser gefördert wird, sollen 3 neue Brunnen in der Fassung Ost hinzukommen, die aus großer Tiefe ihr Wasser beziehen sollen. Zusätzlich sollen die wegen der Nitratproblematik in den 80 er Jahren stillgelegten Brunnen der Fassung Mitte wieder in Betrieb genommen werden, so dass zukünftig aus insgesamt 24 Brunnen gefördert wird. So werden aus 14 Brunnen mit 3 neuen Brunnen auf einmal 24 Brunnen.

Außerdem stellt die blaue Linie das prognostizierte zukünftige Wassereinzugsgebiet dar. Dies stellt gleichzeitig auch die Mindestgröße des zukünftigen Wasserschutzgebietes dar, welches aber meistens erst einige Jahre später ausgewiesen wird.

 

Brunnengalerie

 

6. Detailansicht Fassung West und Mitte

 

Brunnengalerie West und Mite

 

7. Detailansicht der Fassung Ost.

 

BrunnengalerieOst

Diese Karte zeigt die Flurabstände (Grundwasserabstand), die sich laut OOWV ohne Wasserentnahme einstellen würden. (Quelle: OOWV)

(Es handelt sich hierbei nicht um tatsächlich gemessene Werte vor Beginn der Wasserentnahme). Jede Farbe steht für einen anderen Flurabstand. So steht dunkel grün für Flurabstände kleiner 0,5 Metern, weiß hingegen für Flurabstände größer 5 Metern. Die Bedeutung der anderen Farben können Sie aus der Legende am unterem rechten Rand der Karte entnehmen.Flurabstand_o_Flächen_Nullzustand

 

Diese Karte zeigt die Flurabstände (Grundwasserabstände) bei einer Entnahmemenge von 4,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr.

In dieser Karte steht die Farbe dunkel grün nicht mehr für Flurabstände kleiner 0,5 Meter, sondern für Flurabstände kleiner 1 Meter (Ohne diesen Trick wäre das Grün aus dieser Karte möglicherweise bereits völlig verschwunden). Auch andere Farben wurden verändert (s. Legende). Besonders markant sind die sehr stark gewachsenen weißen Fächen, in denen der Grundwasseranschluss völlig verloren ging. Diese Flächen werden sich bei einer Erhöhung der Fördermenge massiv ausweiten.

Flurabstand heute

 

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Vorname und Name des Absenders

 

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Straße und Nr.

 

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PLZ und Wohnort                                                                                                               Ort, Datum

 

Landkreis Vechta
Untere Wasserbehörde
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta

 

Einwand gegen den Antrag des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands zur Bewilligung einer Grundwasserentnahme für das Wasserwerk Holdorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Einwand gegen den Antrag des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands zur Bewilligung einer Grundwasserentnahme für das Wasserwerk Holdorf.

Begründung:

 

 

Hier tragen Sie bitte ihre selbst formulierten Einwände ein. Sie können diese völlig frei formulieren und sollten sich selber überlegen, wie und in welcher Weise Sie betroffen sind, oder warum Sie mit der Fördermenge nicht einverstanden sind. Bitte verstehen Sie die Formulierungshilfen nur als Denkanstoß!

Wichtig: Ihre Einwände müssen am 02.06.2011 beim Kreis eingegangen sein. Danach werden Einwände nicht mehr berücksichtigt!!!

 

 (Zum Download der Formulare gelangen Sie hier)

 

 

Ich bitte um eine aussagekräftige, verständliche und korrekte Stellungnahme zu meinem Einwand.

Sofern im Laufe des Verfahrens der Bewilligungsantrag geändert werden sollte, so bleibt meine Einwendung bestehen, soweit sie sich nicht durch die Modifikation erledigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

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Unterschrift

 

 

 


Begründungen für Einwände gegen die geplante Grundwasserentnahme

Bitte sehen Sie diese Liste nur als Anregung, denn
Einwände können frei und formlos formuliert werden und müssen bis
spätestens zum 02.06.2011 beim Landkreis Vechta eingereicht werden. Wenn Sie Anregungen für eine Erweiterung der Liste haben, freuen wir uns über Kontakt unter www.iguvw.de oder telefonisch bei unseren Mitgliedern.

Nr.

Begründung als Stichpunkt

1

Der Grundwasserspiegel ist aufgrund der derzeitigen Grundwasserentnahme von
ca. 4,5 Mio. m³/a unter Fladderlohausen bereits um bis zu 3 m abgesunken und unter Holdorf um 0,5 bis 3 m. Die Absenkung wird sich bei einer beantragten Entnahme von 5,5 Mio. m³/a in Fladderlohausen um ca. 2 m und unter Holdorf um 0,5 bis mindestens 1 m vergrößern. Ebenfalls von der Absenkung betroffen sind Bereiche der Gemeinden Neuenkirchen und Steinfeld

1a

Grundwasserabsenkungen können Setzungen im Untergrund herbeiführen und Gebäude schädigen. Baugrunduntersuchungen können vorab mögliche Gefährdungen und Risiken abschätzen. Eine baugrundtechnische Beweissicherung fehlt im wasserrechtlichen Antrag bislang. Die fordern wir hiermit. (bei konkretem Schadensverdacht diese bitte unbedingt mit auflisten)

1b

Durch die beträchtliche Grundwasserabsenkung sinkt die Ergiebigkeit von privaten Trink- und Brauchwasserbrunnen; sie können austrocknen.

1c

Bäume und Sträucher können ihre Wasserversorgung aus dem Grundwasser verlieren und vertrocknen. Besonders alte Hofeichen unterliegen einem weiteren Stress und sterben vermehrt ab. Es entstehen zunehmend Entsorgungskosten. (bei konkreten Verdachtsfällen diese bitte unbedingt mit auflisten und Beweissicherung vom OOWV verlangen)

1d

Durch die Grundwasserabsenkung werden Böden, die über kapillaren Grundwasseraufstieg mit Grundwasser versorgt werden, in einem breiten Streifen um das Brunnenfeld von ihrer Grundwasserversorgung abgeschnitten. Dieses führt zu einer Auswaschung an Nährstoffen aus dem Oberboden und zu einer Degradierung der Böden mit geringen Wasserspeichervermögen. (Es entsteht ein massiver Wertverlust)

1e

Böden mit ehemals vorhandener Grundwasserversorgung verlieren Nährstoffe und Ertragsleistungen. Zur Erhaltung des Ertrags werden möglicherweise Feldberegunngen und höhere Düngergaben notwendig. (Hohe Zusatzkosten entstehen)

1f

Durch Bodenauswaschungen steigen die Nährstoffbelastungen im Grundwasser. (höhere Nitratbildung beding durch die Grundwasserentnahme)

1g

Durch die Grundwasserabsenkung und die fehlende Grundwasseranbindung der Böden und Pflanzen im Brunnenfeld entsteht eine Landschaftsverödung. (Busch- und Heidelandschaften entstehen, eine Bewirtschaftung wird nur noch sehr eingeschränkt möglich sein)

2

Durch die Grundwasserabsenkung und die hohe hydraulische Durchlässigkeit des Untergrundes sind Oberflächengewässer mit Anbindung an das Grundwasser ausgetrocknet. Hierzu zählen zwei Kiesseen zwischen dem Wasserwerk Holdorf und der Autobahn A1, Bachläufe und Gräben zwischen der Brunnengalerie und der Eisenbahnlinie bei Grandorf sowie der Röthepool südwestlich von Fladderlohausen. (weitere Seen sind gefährdet mit starken Auswirkungen auf Flora und Fauna)

2a

Der Wasserspiegel im Heidesee sinkt kontinuierlich und er wird in seinem beträchtlichen Freizeitwert und ökologischem Wert gemindert. Die Güte der Wasserqualität leidet deutlich.

2b

Die beiden kleinen Seen östlich vom Bahnhof Holdorf (kl. KS – See & See hinter Tontaubenstand) trockneten in den letzten Jahren aus und ihr ökologischer Wert wurde bereits zerstört.

2c

Der Wasserspiegel im See zwischen A1 und L852 (Ausgleichsee vor Autobahn Richtung Fladderloh.) , westl. von Holdorf sinkt und verliert an ökologischem Wert.


3

Durch die Erhöhung der Grundwasserentnahme vergrößert sich das Wassereinzugsgebiet der Gewinnungsanlage WW Holdorf und folglich auch die
50-Tage-Linie (Schutzzone II). Daher ist eine Neuausweisung des bestehenden Wasserschutzgebiets bzw. die Überarbeitung der aktuellen Wasserschutzgebietsausweisung zwangsläufig notwendig. Es ist mit einer erheblichen Ausweitung der Schutzgebietsauflagen durch Verbote und anzeigepflichtigen ‚Handlungen zu rechnen. (Die Ausweisung erfolgt meistens einige Jahre später und ist dann nicht mehr zu verhindern)

3a

Die Berechnung und der Verlauf der zu erwartenden 50-Tage-Linie (Schutzzone II) wurde bislang nicht erbracht. Daher ist derzeit nicht bekannt, welche Bereiche einer zukünftigen Schutzzone II zugehören, die mit erhöhten Auflagen belegt wird.

3b

Es ist nicht geklärt, ob der Heidesee in einer zukünftigen Schutzzone II liegen wird und die derzeitige Nutzung als Freizeitanlage mit Zeltplatz in seiner derzeitigen Art noch möglich ist.

3c

Durch weitere Wasserschutzgebietsauflagen können Grundstückswerte deutlich sinken.

3d

Es ist nicht geklärt, ob durch eine zukünftige Ausweitung des Wasserschutzgebietes eine weitere Nutzung des Friedhofs in Fladderlohausen möglich ist. (Bestandsgarantie einfordern)

3e

Durch eine Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist eine deutliche Ausweitung der durch die Schutzgebietsverordnung betroffenen Flächen zu erwarten. Siehe folgende Liste

 

 

Potenzielle Gefährdungen mit Prüfungsbedarf in Trinkwasserschutzgebieten nach DVGW-Regelwerk
W 101, die mit Auflagen oder Verboten in einer Schutzgebietsverordnungen belegt werden können

 

1 Industrie und Gewerbe

1.1 Ausweisung neuer Industriegebiete

1.2 Ausweisung neuer Gewerbegebiete

1.3 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zum Umgang und zur Lagerung wassergefährdender Stoffe

1.4 Errichten, Erweitern und Betrieb von Industrieanlagen, in denen in besonders großem Umfang mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. Raffinerien, Metallhütten, chemische Fabriken, Kraftwerke)

1.5 Errichten, Erweitern und Betrieb von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe

1.6 Schmierstoffe im Bereich Verlustschmierung und Schalöle

1.7 Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, ausgenommen für Mess-, Prüf- und Regeltechnik

 

2 Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen

2.1 Errichten, Erweitern und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich Kleinkläranlagen mit anschließender Versickerung

2.2 Bau und Betrieb von Abwasserkanälen und -leitungen [Näheres regelt DWA A 142]

2.3 Ausbringen und Versickern von Abwasser

2.4 Einleiten von Schmutzwasser und Niederschlagswasser von Verkehrsflächen in oberirdische Gewässer

2.5 Versickerung von Niederschlagswasser von Dachflächen (insbes. aus unbeschichteten Metallen) und Verkehrsflächen mittels oberirdischer Versickerungsanlagen

2.6 Versickerung von Niederschlagswasser mittels unterirdischer Versickerungsanlagen (insbes. Versickerungsschächte)

 

3 Abfallentsorgung

3.1 Ablagerung und Einbau von Abfällen, die die Anforderungen einer schadlosen Verwertung nicht erfüllen

3.2 Verwenden von Materialien beim Bau von Verkehrsanlagen, die den wasserwirtschaftlichen Anforderungen an ihre Schadlosigkeit nicht genügen [Näheres regeln die RiStWag]

3.3 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zur Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen, Reststoffen und bergbaulichen Rückständen

 


4 Siedlung und Verkehr

4.1 Ausweisung neuer Baugebiete

4.2 Errichten, Erweitern und Betrieb von baulichen Anlagen mit Eingriffen in den Untergrund (über dem Grundwasser)

4.3 Errichten, Erweitern und Betrieb von baulichen Anlagen mit Eingriffen in den Untergrund (im Grundwasser)

4.4 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe

4.5 Gewässerausbau und -neubau sowie Hochwasserretentionsflächen

4.6 Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigte

4.7 Neu-, Um- und Ausbau von Straßen mit Ausnahme von Feld- und Waldwegen [Näheres regeln die RiStWag]

4.8 Neu-, Um- und Ausbau von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs

4.9 Anlegen, Erweitern und Betrieb von Flugplätzen, einschließlich Sicherheitsflächen, Notabwurfplätze

4.10 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

4.11 Transport wassergefährdender Stoffe

 

5 Eingriffe in den Untergrund

5.1 Gewinnen von Rohstoffen und sonstige Abgrabungen mit Freilegungen des Grundwassers

5.2 Gewinnen von Rohstoffen und sonstige Abgrabungen ohne Freilegung des Grundwassers

5.3 Errichten, Erweitern und Betrieb von Tunnel- und Stollenbauten sowie Kavernen und Untertagebergbau

5.4 Bohrungen

5.5 Sprengungen

5.6 Errichten, Erweitern und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmesonden und -kollektoren

5.7 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zur Eigenwasserversorgung und Beregnungsbrunnen

 

 

6 Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen

6.1 Düngen mit Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern

6.2 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen flüssiger Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmitteln

6.3 Errichten, Erweitern und Betrieb von befestigten Dunglagerstätten

6.4 Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft

6.5 Errichten, Erweitern und Betrieb von ortsfesten Anlagen zur Gärfutterbereitung

6.6 Feldlagerung von Stallmist und Silage

6.7 Eintrag hoher Stickstofffrachten in das Grundwasser (z. B. durch ackerbauliche Nutzung auf Moorböden, Leguminosenanbau, Umbruch von Dauergrünland)

6.8 Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung

6.9 Wildgehege, Wildfutterplätze

6.10 Beweidung

6.11 Kahlschlag und Waldrodung

6.12 Erstaufforstungen

6.13 Nassholzkonservierung, Wertholzlagerplätze

6.14 Beregnung von landwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzten Flächen

6.15 Errichten, Erweitern und Betrieb von Drainagen und zugehörigen Vorflutgräben

6.16 Errichten, Erweitern und Betrieb von Kleingartenanlagen, Baumschulen, Gartenbaubetrieben, forstlichen Pflanzgärten, Weinbau, Hopfenanbau, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenanbau

6.17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

7 Sonstige Nutzungen

7.1 Großveranstaltungen

7.2 Übungen außerhalb von Standort- und militärischen Truppenübungsplätzen sowie Übungen des Zivilschutzes [vgl. DVGW W 106 (M)]

7.3 Anlegen, Erweitern und Betrieb von Standort- und Truppenübungsplätzen [vgl. DVGW W 106 (M)]

7.4 Errichten, Erweitern und Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen

7.5 Betreiben von Schießständen oder Schießplätzen, ausgenommen Schießstände in geschlossenen Räumen)

7.6 Errichten, Erweitern und Betrieb von Fischteichen

7.7 Motorsportveranstaltungen und -anlagen

7.8 Errichten, Erweitern und Betrieb von Bade- und Campingplätzen, Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen, Zeltlager

7.9 Errichten, Erweitern und Betrieb von Friedhöfen

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