Auf diesem Bescheid beruht das jetzt gültige Wasserrecht. (1977-2007); anschließend folgte der "vorweggenommene Bezug", der noch bis Dezember 2011 Gültigkeit hat. Für Holdorfer ist besonders interessant zu sehen, welche Einwendungen es damals gab, mit welchen Begründungen diese abgelehnt wurden und wie die Realität heute aussieht.
Besonders interessant sind die Seiten 5 und 6. Anmerkungen von uns finden Sie am Ende der Seite 5.
Die befürchtete Absenkung von 2 Metern ist bereits bei einer Entnahmemenge von 4,5 Mio. Kubikmetern Realität geworden. Dies geht aus den Karten des Wasserrechtsantrags von 2011 eindeutig hervor (Hier geht es zu den Karten). Wir gratulieren den Einwendungsführern zu Ihrer kompetenten Einschätzung!