Das Antwortschreiben der LWK zur Überprüfung des zuständigen Sachverständigen (SV) für die Beweissicherung,
finden Sie mit unserem Kommentar in unserer neuen Rubrik „SV Überpr.“: siehe Kopfleiste.
Hier finden Sie auch alle Schreiben, die wir diesbezüglich an die LWK geschickt haben mit sämtlichen zugehörigen Anlagen.
Nachdem der OOWV-Abteilungsleiter Herr Harms kürzlich beim Runden Tisch in Großenkneten wörtlich gesagt hat:
„Der OOWV wird sich von niemanden vorschreiben lassen, welchen Gutachter er beauftragt und bezahlt“
gehen wir davon aus, dass das Thema „Gutachter“ noch längere Zeit in Anspruch nimmt, bis es zur Zufriedenheit der Geschädigten gelöst wird.