Ergebnisse der Beweissicherung 2016 in Kürze erwartet!
Laut Bewilligungsbescheid des Landkreises Vechta vom Dezember 2013 ist der OOWV zu folgendem verpflichtet: „Jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres ist mir für das vorausgegangene Jahr eine gutachterliche Auswertung … vorzulegen. (…). Der Bericht ist zum 31.03. auf Ihrer Internetseite an geeigneter Stelle zu jedermanns Sicht in digitaler Form zu veröffentlichen. (…). (Vergleiche S.6 des Bescheids:A.I.3.
Wir erinnern uns:
· Im vergangenen Jahr hat der OOWV fristgerecht den Beweissicherungsbericht von 2015 veröffentlicht und dabei auch Schäden ausgewiesen. Ausgleichszahlungen sind dafür allerdings bis heute nicht erfolgt. Der Internet-Seite des OOWVs ist zu entnehmen, dass dieser Bericht zur Zeit überarbeitet wird, siehe: http://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/Holdorf_Beweissicherung_2015_Hinweis_auf_Ueberarbeitung.pdf
· 2015 wurden den Holdorfer Landwirten erstmals Ausgleichszahlungen für Ertragsdepressionen 2013 angeboten, die dafür verwendeten Berechnungsgrundlagen zweifeln wir stark an. Wir berichteten darüber mehrmals.
· 2016 hatten wir zunächst einen sehr feuchten Winter, so dass der Bodenwasser-Vorrat wieder aufgefüllt wurde, allerdings gab es im August und September eine lange Trockenphase, in der besonders der Mais sehr gelitten hat ( siehe Filmbeitrag: http://www.iguvw.de/index.php/ndr-fernsehen ). Dementsprechend sehen wir den Ergebnissen für 2016 und auch der Überarbeitung des Berichts für 2015 und damit verbundenen Ausgleichszahlungen mit großem Interesse entgegen.