Akteneinsicht beim OOWV
Akteneinsicht beim OOWV
Interessengemeinschaft wirft Verbandsmitarbeiter Befangenheit vor
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(Quelle: OV vom 02.01.2013)
KOMMENTAR IGUVW:
Das Recht Akteneinsicht zu nehmen, beruht auf dem UIG (bitte hier klicken). Interessant sind in diesem Fall besonders §3: „Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen“ und §7: „Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen“. Wie schwierig sich in unserem Fall die Akteneinsicht gestaltet hat, können Sie im Widerspruch gegen den Bescheid des OOWV vom 27.09.2012 ersehen. (Bitte hier klicken).
Der Begriff „Schmierskizzen“ stammt ursprünglich vom Hydrologen Herrn Dr. Steinmetz. Er hat sämtliche Pläne und Unterlagen gesichtet und eine Auswertung vorgenommen, die der RA Jürgen Reh in einer Zusammenfassung vom 19.11.2012 dargestellt hat. (Bitte hier klicken).
In seinen Antwortschreiben auf diese Auswertung, bzw. Nachforderungen der fehlenden Unterlagen zeigt der OOWV keinerlei Verständnis für unsere fachliche Kritik. Der OOWV beruft sich darauf, dass weder seitens der Bezirkregierung, bzw. vom LK- Vechta Mängel angezeigt wurden. Dies ist unsererseits auch nicht verwunderlich, da bei früheren Akteneinsichtsterminen beim LK- Vechta fast keine der nach Bewilligungsbescheid von 1977 zu erstellenden Unterlagen vorhanden waren. Der OOWV schlägt nun seinerseits einen "ausschließlich fachlichen Dialog" zwischen Herrn Dr. Steinmetz und der Fachabteilung des OOWV und möglicherweise einem Vertreters des Landkreises vor.
Bezüglich unserer Forderung nach einer forstwirtschaftlichen Beweissicherung verweist der OOWV erneut auf das laufende Wasserrechtsverfahren. Aus unserer Sicht ist die forstwirtschaftliche Beweissicherung sofort aufzunehmen, da sie widerrechtlich und ohne Genehmigung eingestellt wurde. Zudem kann aus unserer Sicht ein neues Wasserrecht ohne die zuvor erfolgte Schadenaufnahme an den Forstbeständen gar nicht erteilt werden. Somit sollte also auch der Landkreis Vechta ein Interesse an einer zügigen Aufnahme der Beweissicherung haben, um überhaupt in absehbarer Zeit ein neues Wasserrecht bescheiden zu können.
In unserem Antwortschreiben vom 18.12.2012 haben wir einem fachlichen Dialog zugestimmt und vorgeschlagen, die Gemeinde Holdorf ebenfalls einzubinden. Lesen Sie selbst (Bitte hier klicken).
Widerspruch gegen den Bescheid des OOWV vom 29.09.2012
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Schreiben an OOWV 18.12.2012
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Fehlende Unterlagen aus Akteneinsicht (19.11.2012)
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