Forderungen der IGUVW, die sich auf dem Erörterungstermin ergeben haben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
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Rückführung der Fördermenge auf 3 Mio Kubikmeter, damit sich der Grundwasser-Haushalt erholen kann, um dann festzustellen, welche Menge umweltverträglich zu fördern ist.
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Aufnahme und Ausgleich der bisherigen Schäden vor Erteilung eines neuen Wasserrechts
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Einmessen des Brunnennetzes durch einen öbvSV (öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen)
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Entfernung unbrauchbar gewordener Peilbrunnen (Stichwort: Versandung) und Neuerrichtung. Viele GWM sind nach DVGW nicht mehr zur Messung geeignet, da sich die Filter nur noch zum Teil im Grundwasser befinden
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Ausweitung des Messstellennetzes in Bereichen, die derzeit nur sehr ungenügend erfasst werden
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Messstellen, die an den Flurbereinigungsgräben liegen, sind nicht zur Beweissicherung zu verwenden, da sie durch die schnelle Entwässerung nicht den tatsächlichen Flurabstand wiedergeben.
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Antrag auf Neuerstellung des Grundwasser-Gleichenplan für den Nullzustand 1967 / 1968. Durch falsche Einstufungen von Peilbrunnen und falscher Ruhewasserspiegel der Förderbrunnen, ergibt sich ein stark veränderter Nullzustand. (Weitere Informationen finden Sie hier).
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Klärung, ob der Abzug von zusätzlich einem Meter Grundwasser aufgrund der momentanen Trockenwetterlage im Quellgebiet der Dammer Berge, in dem sich Fladderlohausen befindet, korrekt sein kann
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Klärung, ob die Abflussberechnungen der Bäche korrekt sein können? Im Wasserrechtsantrag wird eine Reduzierung um 0,9 Mio m3 / Jahr ausgewiesen. Da somit lediglich 0,1 Mio m3 / Jahr zusätzlich aus dem Grundwasser entnommen werden sollen, ist die massive zusätzliche Absenkung von ca. einem Meter nicht plausibel. Hier scheint das Rechenmodell falsche Zahlen zu generieren. (Für Details bitte hier klicken)
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Festschreibung der 50-Tage-Linie für kritische Bereiche wie den Heidesee. Herr Dr. Steinmetz regt hierfür die Festschreibung des Seespiegels in Verbindung mit den Brunnenspiegeln an, da so die Schutzzonen Problematik sicher verhindert werden kann.
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Ersatz von durch die Grundwasserabsenkung unbrauchbar gewordenen Erdern (Potentialausgleich, Blitzableiter usw.).
- Im Bereich Forst fordern wir:
- dentrochronologische Beweissicherung;
- Klärung, bis zu welcher Durchwurzelungstiefe in Einzelfällen zu untersuchen ist;
- bei Totalausfällen Wiederaufforstungs-Verpflichtung durch den Wasserversorger (Neuanpflanzugen werden teilweise unmöglich durch die schlechten Standorte ohne Grundwasser);
- Ausgleich der Mindererträge und Minder- Qualitäten
Ein Gutachten, das wir hierzu beim vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben hatten, schließt mit nachfolgendem Satz:
"Diese Schäden sind zweifelsfrei ursächlich durch die Grundwasserabsenkung des Wasserwerkes Holdorf bedingt".
13. Ökologische Beweissicherung: Aufnahme des Tümpels Westernholt usw.