Kommentar IGUVW:
Wir haben diese Passagen geprüft und stehen zu unseren Aussagen, die übrigens der Hydrogeologe Herr Dr. Steinmetz in seiner Stellungnahme (Bitte klicken) vom November nochmals ausführlich erläutert. Dementsprechend haben wir nicht reagiert und würden einer gerichtl. Klärung mit Interesse entgegen sehen.