Schutzmaßnahmen an der BAB

Da wir nun wissen, dass das Hauptentnahmegebiet direkt an der A1 liegt (Absenkung unter BAB von 6,5 Metern) und hier nur ein marodes Rückhaltesystem mit Ölabscheider installiert ist, möchten wir auf diesen desolaten Zustand hinweisen. Wir können nicht verstehen, dass hier keine Wartung und Instandsetzung erfolgt und Grundwasser im unmittelbarer Nähe einer Trinkwassergewinnungsanlage gefährdet wird.

Ein Unfall in diesem Bereich der BAB könnte die Trikwasserversorgung des WW- Holdorf massiv einschränken. (s. auch Artikel der OV vom: 21.06.2011)

Im Bewilligungsbescheid von 22.04.1977 heißt es hierzu:

" Im Wassergewinnungsgebiet sind an der Westseite der Autobahn vom Antragsteller (OOWV) folgende Bautechnische Schutzmaßnahmen durchzuführen:

a) Eine Sohlenbefestigung des Autobahnseitengrabens, beginnend am südlichen Sohlabsturz - betrachtet vom Klärteich aus - bis zur nördlichen Grenze des Grundstücks 55/11.

b) Im Bereich des Klärteiches wird eine 2 m hohe Verwallung anschließend an den Autobahnseitengraben aufgesetzt.

c) am Ende der Sohlenbefestigung des Autobahnseitengrabens ist ein Ölabscheider mit einer Sperrvorrichtung einzubauen.

.... Die Schutzmaßnahmen müssen vom Antragsteller bis zum 31.12.1977 durchgeführt worden sein. Die Fertigstellung ist der Oberen Wasserbehörde mitzuteilen."

 

Karte mit Grundwasserabsenkung Stand: März 2012. Die Sohlbefestigung wurde rot dargestellt, die Lage des Ölabscheiders und des Wasserwerks sind ebenfalls eingezeichnet. (Quelle: Institut Geonik & Google Earth)

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 Nachfolgend diverse Fotos vom Zustand der Rückhalteanlagen.

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Überall offene Fugen; eine Rückhaltefunktion ist nicht mehr gegeben.

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Der Ölabscheider (sehr funktional wirkt ein so marodes Bauwerk nicht mehr)

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