Quelle: OV vom 10.01.2015
Kommentar IGUVW:
im Zeitungsartikel: zitiert man Franz Greve mit dem Satz: „Wieso gibt es überhaupt einen Bewilligungsbescheid, wenn nicht einmal diese Grenzen eingehalten werden müssen?“. Leider hat man die Äußerungen nicht vollständig wieder gegeben, so dass der Inhalt verfälscht erscheint. Der Nachsatz, dass auch 2013 die bewilligte Fördermenge überschritten wurde, war ein wesentlicher Bestandteil seiner Äußerungen. Die bewilligte Fördermenge wurde 2013 um ca. 85.000 m3 überschritten, ohne nennenswerte Konsequenzen für den OOWV! Solange Förderüberschreitungen für den OOWV ein lukratives Geschäft ohne Konsequenzen bleibt, wird sich daran auch wohl nichts ändern.
Quelle: OV vom 12.01.2015