OV 2015.01.13

Quelle: OV vom 13.01.2015

Kommentar IGUVW:

Vor dem Hintergrund, dass die Beweissicherungsergebnisse für die Beweissicherung 2013 bis heute nicht offengelegt wurden und bislang kein Betroffener eine Entschädigung erhalten hat, fragen wir uns: Wie ernst ist es dem LK- Vechta mit der Beweissicherung?

Da das Beweissicherungsverfahren 2013 nichts mit der jetzigen Bewilligung zu tun hat (diese war noch eine Auflage der Zulassung des vorzeitigen Beginns von 2011), ist es die Aufgabe des LK die Umsetzung der damaligen Auflagen zur Beweissicherung einzufordern.

Aus anderen Wassergewinnungsgebieten ist uns  bekannt, dass Entschädigungen möglichst noch in den Jahr, in dem die Schädigung erfolgte, augelichen werden. Der LK- Vechta hat bereits mehr als ein Jahr verstreichen lassen.

Vor dem Hintergrund, dass 2013 erstmalig masssive Ertragsschäden festgestellt wurden, fragen wir uns, warum diese Tatsachen bis heute nicht zu einer Entschädigung und Offenlegung aller Daten geführt haben.

Der LK- Vechta wäre aus unserer Sicht gut beraten, nun endlich zu handeln und die Ergebnisse der Beweissicherung 2013 offenzulegen!

   
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