Zusammenfassung der Stellungnahme zum Wasserrechtsantrag des OOWV

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat eine Bewilligung zur Grundwasserentnahme von jährlich 5,5 Mio. m³ für das Wasserwerk Holdorf gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes beim Landkreis Vechta beantragt. Der wasserrechtliche Bewilligungsantrag lag vom 18.04.2011 bis zum 19.05.2011 beim Landkreis Vechta zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft für umweltverträgliche Wasserförderung – IGUVW aus Holdorf befürchten erhebliche Beeinträchtigungen in der Umwelt sowie persönliche Schädigungen infolge der beantragten Grundwasserentnahme im hydrologischen Einzugsgebiet des Wasserwerks Holdorf. Daher hat die IGUVW das Ingenieurbüro GEONIK GmbH beauftragt den Wasserrechtsantrag für das Wasserwerk Holdorf fachlich zu prüfen.

Zusammenfassend wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt:

Das Wasserwerk Holdorf besteht aus der Wassergewinnungsanlage Holdorf mit insgesamt 14 Förderbrunnen und einer Wasseraufbereitungsanlage sowie einem Messnetz mit über 140 Grundwassermessstellen. Der OOWV betreibt das Wasserwerk Holdorf seit 1968 zur Trink- und Brauchwasserversorgung in den Gemeinden Bakum, Damme, Dinklage, Essen, Holdorf, Lohne und Neuenkirchen. Die Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus dem Wasserwerk Holdorf in der Menge bis 5,0 m³/a war bis zum 22.04.2007 befristet. Die derzeitige Grundwasserentnahme wird auf Grundlage einer Zulassung des vorzeitigen Beginns seit dem 26.11.2008 betrieben. Diese ist bis zum 31.12.2011 befristet. In den vergangenen 10 Jahren wurde Grundwasser in einer jährlichen Menge von durchschnittlich ca. 4,5 Mio. m³ aus dem Wasserwerk Holdorf entnommen.

Der vorliegende wasserrechtliche Bewilligungsantrag ist auf Grund zahlreich fehlender Nachweise missverständlich oder unvollständig und oft in den wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar:

  1. Den Antragsunterlagen liegt der eigentliche, förmliche Antrag selbst nicht vor. Daher sind der Plan und die Absicht des Antragstellers nicht erkennbar. Diesbezüglich fehlen Angaben zum genauen Zweck und zur Dauer der Grundwasserentnahme sowie die geplanten Entnahmemengen aus den einzelnen Förderbrunnen.
  2. Der Nachweis über den bisherigen Förderbetrieb (stündliche, tägliche und jährliche Grundwasserentnahmemenge sowie Wasserspiegelstände) eines jeden Brunnens fehlen. Für das Wassereinzugsgebiet ist der Verlauf bzw. die Entwicklung der Grundwasserspiegelstände anhand von Grundwassergleichenplänen nicht dargestellt. Die Erstellung jährlicher Gleichenpläne ist in der wasserrechtlichen Bewilligung aus dem Jahr 1977 vorgeschrieben. Weiterhin wurde auf eine aussagekräftige statistische Auswertung bzw. Korrelation von Grundwasserentnahme zu Grundwasser-spiegelabsenkung verzichtet. Der zeitliche Verlauf der Rohwasserbeschaffenheit besonders im Hinblick auf die Gehalte an Nitraten oder Pflanzenschutzmitteln fehlen ebenfalls.
  3. Ein detaillierter/qualifizierter Wasserbedarfsnachweis und die Bemühungen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser fehlen. Ebenso fehlen Angaben zu den Wasserverlusten und zum Eigenverbrauch des Wasserwerks.
  4. Die Darlegung einer Ersatzwasserbeschaffung bei einer Außerbetrieb-nahme des Wasserwerks fehlt.
  5. Im Zuge der Herleitung und Darstellung des zukünftigen Wassereinzugsgebietes liegen keine Berechnungen für die 50-Tage-Linie (Schutzzone 2) vor. Mit der geplanten Erhöhung der Grundwasserentnahme ist die Ausweitung des Wassereinzugsgebiets und die Ausweitung der 50-Tage-Linie verbunden. Folglich müssen das aktuelle Wasserschutzgebiet zukünftig an die veränderten Bedingungen angepasst werden und sich die Schutzzonen II und III vergrößern. Dieser Sachverhalt ist nicht dargelegt. Die Herleitung und Berechnung der zukünftigen 50-Tage-Linie ist insbesondere hinsichtlich der Beurteilung einer Gefährdung durch den Freizeit- und Badebetrieb am Heidesee unerlässlich.
  6. Verweise auf die Berücksichtigung einer Vorprüfung des Einzelfalls oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung fehlen.
  7. Da der Rüstungsstandort „Damme“ im Wassereinzugsgebiet liegt und für diesen Standort eine Empfehlung zum Sicherungs-, Räumungs- und Untersuchungsbedarf besteht, ist vor der Einbeziehung des Standorts in das Wassereinzugsgebiet eine Gefährdungsabschätzung zu erstellen.
  8. Die Darstellung und geohydraulische Auswertung von aktuellen Pumpversuchen an den Förderbrunnen fehlen. Diese sind für die Erläuterung des hydrogeologischen Modells unerlässlich, da auf der Grundlage des numerischen Grundwassermodells Prognoseszenarien ermittelt werden. Weiterhin fehlt für das numerische Grundwassermodell eine detaillierte Wasserhaushaltsbetrachtung. Das numerische Modell berücksichtigt die hydraulische Anbindung der Oberflächengewässer nicht ausreichend. Der Null-Zustand des Grundwasserregimes wird nicht durch Nachweismessungen aus dem Zeitraum vor dem Beginn der Grundwasserentnahme dargelegt. Der Ist-Zustand wird mit veralteten Messwerten aus dem Jahr 2004 belegt.
  9. Die Prognosen für zukünftige Grundwasserspiegelstände und die daraus gefolgerten Auswirkungen im bodenkundlichen und ökologischen Gutachten sind aufgrund der o.g. fehlenden Nachweise so nicht nachvollziehbar. Das ökologische Fachgutachten berücksichtigt nicht die erheblichen Beeinträchtigungen der Grundwasserentnahme auf die Oberflächengewässer, insbesondere das Trockenfallen der Teiche/Kiesseen zwischen dem Wasserwerk Holdorf und Grandorf oder das Abfallen des Wasserspiegels im Heidessee sowie die dauerhafte Austrocknung der Bäche und Gräben zwischen Fladderlohausen und Grandorf.
  10. Durch die bisherige und geplante Grundwasserentnahme aus dem Wasserwerk Holdorf und der förderbedingten Grundwasserabsenkung im Umfeld der Förderbrunnen von 4 bis 7 m, ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Brunnenumfeld zu rechnen. Daher werden neben der detaillierten Herleitung des Null-Zustands auch umfangreiche wasserwirtschaftliche, landwirtschaftliche, forstwirt-schaftliche sowie ökologische Beweissicherungen gefordert. Weiterhin ist die Ausweitung des Absenkungstrichters auch unter den Ortschaften Holdorf und Fladderlohausen zu erwarten und daher eine umfangreiche geotechnische Beweissicherung (Setzrisse an Gebäuden) für den Baugrund der Siedlungen gefordert.

Nach den vorliegenden hydrogeologischen Erkenntnissen findet durch die Grund-wasserentnahme im Wasserwerk Holdorf eine massive, großflächige Grundwasserspiegelabsenkung statt, die bereits bei einer jährlichen Grundwasserentnahme von ca. 4,5 Mio. m³ erhebliche Beeinträchtigungen im Naturhaushalt ausgeübt hat. Daher ist eine Ausweitung der Grundwasserentnahme über 4,5 Mio. m³/a derzeit bereits bedenklich.

Die Ausweitung der Grundwasserentnahme von derzeit ca. 4,5 Mio. m³/a auf bis zu 5,5 Mio. m³/a lässt nach der bislang vorgelegten Datenlage nur grob abschätzen, welche negative Auswirkungen in der Naturlandschaft und im Siedlungsgebiet von Holdorf und Fladderlohausen zu erwarten wären.

Die Befürchtungen der IGUVW bezüglich einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt sind aus hydrogeologisch-wasserwirtschaftlicher Sicht nach dem vorliegenden Sachstand begründet.

Es besteht ein erheblicher Bedarf zur Klärung der hydrogeologischen, bodenkundlichen sowie geotechnischen Sachverhalte.

(Dipl.- Geol. Dr. Stefan Steinmetz)

   
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