IGUVW sagt Nein zur Fördermengenerhöhung
Mit einer umfangreichen Stellungnahme ihres Rechtsanwaltes Jürgen Reh und einem Gutachten des Geohydrologen Dr. Steinmetz haben die Mitglieder IGUVW im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Einwendungen beim Landkreis Vechta erhoben. Einige Auszüge aus dieser Stellungnahme werden hier wiedergegeben:
Insbesondere die vom Oldenburgisch- Ostfriesischen Wasserverband beabsichtigte Ausdehnung der Förderung auf 5,5 Mio. m³ im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Holdorf stößt auf völliges Unverständnis. Mit ihrer Stellungnahme vom 30.05.2011 erheben die betroffenen Grundeigentümer, Land- und Forstwirte Einwendungen gegen den Antrag des OOWV in mehrfacher Hinsicht:
So wird unter anderem die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen gerügt. Diese seien nicht geeignet, den Betroffenen einen umfassenden Überblick über das Vorhaben und insbesondere die zu erwartenden Auswirkungen auf das Fördergebiet zu geben. Nicht einmal der eigentliche Antrag des OOWV sei vorgelegt worden. Unterlagen zu Vorprüfung der Umweltverträglichkeit seien ebenso nicht vorgelegt worden wie die entscheidenden Unterlagen zu den Beweissicherungen in den letzten 30 Jahren. Die im Einzugsgebiet festzustellenden massiven Trockenschäden hätten ersichtlich keinen Eingang in das neue Antragsverfahren gefunden. Insbesondere die Feststellungen zur Ermittlung des „Nullzustandes“ seien völlig unzureichend vorgenommen worden. Diese Ermittlung sei aber von entscheidender Bedeutung, da nur so der tatsächliche Umfang der Schäden zutreffend festgestellt werden könne. Durch die Fördermengenerhöhung und tiefere Förderbrunnen stehe eine erhöhte Gefährdung auch der tieferen Grundwasserschichten durch Oberflächeneinträge zu erwarten.
Bemängelt wird insbesondere aber auch, dass aussagekräftige Pumpversuche für die beabsichtige Fördermengenerhöhung schlicht unterblieben sind. Insoweit seien auch die Auswirkungen einer Förderung aus verschieden kombinierbaren Förderstandorten nicht ermittelt worden und kaum prognostizierbar. Schlicht falsch sei ferner die Behauptung eines Grundwasser unabhängigen Bodenwasserhaushaltes, mit der durch den OOWV die Verantwortlichkeit für Trockenschäden für weite Teile des betroffenen Gebietes von vornherein in Abrede gestellt werde. Anders, als dies vom Antragsteller behauptet werde, sei es nach Einschätzung des Gutachters Dr. Steinmetz sehr wohl möglich, die geohydrologischen Verhältnisse in den „Dammer Bergen“ mit einem vertretbaren Aufwand zu untersuchen.
Schwere fachliche Fehler seien auch bei der im Rahmen der Antragstellung durchgeführten Analysen der Grundwasserflurabstände festzustellen. Hier sei es dem Gutachter des OOWV nicht gelungen, die rechnerische Anbindung der Seen an die Grundwasserflurabstände vorzunehmen, so das theoretisch sogar im Heidesee aufgrund eines Gefälles von einem Meter ein reißender Fluss bestehen müsse.
Schon jetzt sei zudem aufgrund der derzeitigen zu hohen Wasserentnahme eine Infiltration der Bäche in das Grundwasser festzustellen. Auch sei die erhebliche Gefahr nicht erkannt worden, welche sich aus den im Einzugsgebiet im Boden befindlichen Salzablagerungen ergebe. So habe selbst der Gutachter des OOWV in seiner Stellungnahme nicht ausgeschlossen, dass es hier zu einer Überlagerung mit diesen Salzschichten kommen könne. Nach Einschätzung der IGUVW besteht hier die Gefahr, dass der Grundwasserkörper erheblichen Schaden nimmt. Auch sei der Umfang aller weiteren Grundwasserförderungen im Einzugsgebiet nicht nachvollziehbar dargestellt worden.
Mit ihrer Stellungnahme haben die Mitglieder der IGUWV auch verdeutlicht, dass sie keine Einwende gegen eine maßvolle und umweltverträgliche Wasserförderung im Einzugsgebiet Holdorf erheben. Die Fehler der Vergangenheit dürften sich aber nicht noch einmal wiederholen, weshalb jetzt erst einmal eine ordentliche Bestandsaufnahme notwendig sei. Eine Förderungserhöhung sei aber unverantwortlich und werde entschieden abgelehnt.
(RA Reh)