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!! AKTUELL UND DRINGEND!!! AKTUELL UND DRINGEND!!! AKTUELL UND DRINGEND!!!

WIR WURDEN VON EINIGEN LANDWIRTEN ANGESPROCHEN, DIE SICH UNSICHER WAREN, WIE SIE DIE (MÖGLICHE) BETROFFENHEIT IHRER (PACHT)FLÄCHEN PASSEND ALS EINWAND DARSTELLEN KÖNNEN. AUS DIESEM GRUND HAT UNSER NEUER ANWALT HERR JÜRGEN REH IN ZUSAMMENAREIT MIT DEM DIPLOM-GEOLOGEN HERRN DR. STEINMETZ UND UNS EIN ENTSPRECHENDES SCHREIBEN VERFASST. WER INTERESSE DARAN HAT, WIRD GEBETEN, KONTAKT MIT UNS (siehe Mitgliederliste) AUFZUNEHMEN!

Einwände müssen bitte bis spätestens 3. Juni beim Landkreis eingegangen sein!!!!

Die Formulierungshilfen für Ihre Einwände gegen den Wasserechsantrag des OOWV finden Sie hier. (Bitte anklicken)

Wir benötigen Ihre Unterstützung!

Der OOWV will die Fördermenge beim Wasserwerk Holdorf massiv um 500.000 Kubikmeter pro Jahr erhöhen. Diese Erhöhung wird laut Gutachten zu einer weiteren Absenkung des Grundwasserspiegels von einem Meter und mehr führen. Weil das nicht mehr zumutbar ist, werden die CDU Holdorf/Handorf-Langenberg und die SPD Holdorf, in engem Schulterschluss mit der neu gegründeten "Interessengemeinschaft für umweltverträgliche Wasserentnahme", eine Demonstration vor dem Rathaus durchführen:

Montag, 9. Mai 2011, 16.15 Uhr

Zu diesem Zeitpunkt werden Vertreter des OOWV zu Gesprächen im Holdorfer Rathaus erwartet. Wir wollen ihnen mit entsprechenden Plakaten und Spruchbändern demonstrieren, dass wir die Erhöhung der Fördermenge nicht akzeptieren. Kommen Sie bitte pünktlich zum Rathausplatz und bringen Sie viele gleichgesinnte Bekannte mit!  -   Am selben

Montag, 9. Mai 2011, um 18.00 Uhr

werden dann die OOWV-Vertreter in einer öffentlichen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zu ihrem Antrag auf Erhöhung der Fördermenge Rede und Antwort stehen. Je mehr Zuschauer, desto besser!

Wenn auch Sie sich gegen den Erhöhungsantrag des OOWV stellen, dann müssen Sie am Montag Flagge zeigen!
Bitte besuchen Sie unbedingt beide Veranstaltungen und demonstrieren Sie damit Ihr NEIN zur Erhöhung der Wasserentnahme. Unterstützen Sie damit den gemeinsamen Protest von CDU, SPD und Interessengemeinschaft! Es liegt in Ihrem Interesse!  - Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

(Quelle: CDU Holdorf)


  • 18. 04.2011-19.05.2011: Der Wasserrechtsantrag des OOWV liegt in den Rathäusern in  Holdorf,  Neuenkirchen,  Steinfeld, Badbergen und Dinklage zur Einsicht aus.

Tipp: viel Zeit mitbringen, denn es handelt sich um einen umfangreichen Ordner!

  • Donnerstag, 12.05.2011: 19 Uhr 30, Hotel zur Post: unser Info-Abend – s. Einladung
  • Donnerstag, 02.06.2011: die Frist zum Einbringen von Einwänden gegen den Wasserrechts- Antrag läuft ab

(I.G.)

Seit 1968 fördert der OOWV im Wasserwerk Holdorf (Fladderlohausen) Wasser zur Trinkwassergewinnung.

1977 erhielt der OOWV dazu die Bewilligung für die folgenden 30 Jahre (bis 2007) jährlich 5 Millionen Kubikmeter zu entnehmen (inklusive Reservemengen, die vorzuhalten waren).

Der OOWV erhielt nach Ablauf dieses Wasserrechts (im April 2007) eine bis zum 31.12.2011 befristete Bewilligung zur Entnahme des Grundwassers, da die Untersuchungen zum Wasserrechtsverfahren für ein Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.

Nun liegt der Antrag auf Bewilligung einer Grundwassermenge über 5,5 Millionen Kubikmeter jährlich für die nächsten 30 Jahre vor.

Laut Aussagen des OOWV sind bislang durch die Grundwasserentnahme für Land- und Forstwirtschaft keine Schäden bzw. Ertragsminderungen beweisbar. Auch bei Erhöhung der Fördermengen werden keine negativen Auswirkungen vermutet, jedoch eventuelle Beeinträchtigungen in Jahren mit geringen Niederschlagsmengen (nach Angaben des OOWV ca. jedes 5. Jahr) nicht grundsätzlich verneint.

Wir sind hingegen der Meinung, dass dem Thema „Schäden in Land- und Forstwirtschaft, sowie im Naturhaushalt“ nicht genügend Rechnung getragen wird und eine Erhöhung der Grundwassermenge auch erhebliche weitere Folgen für die Gemeinde Holdorf haben kann!!!

Dementsprechend ist uns an einer differenzierten Aufarbeitung des Themas gelegen, bevor der OOWV das Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre erhält. Bis zum 2. Juni 2011 besteht die Chance Einwände zu formulieren. Einwände die bis dahin nicht bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis Vechta) eingegangen sind werden nicht mehr berücksichtigt!

(I.G.)

   
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