Manipulationsvorwürfe gegen den OOWV auch in Molbergen

 

·        Siehe Fernsehbericht von „Hallo Niedersachsen“ vom 20.09.2015

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Vogelzaehlung-fuer-Windpark-manipuliert,hallonds29110.html

 

·        Den Artikel vom NDR lesen Sie hier

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Manipulationsvorwurf-gegen-OOWV-wegen-Windpark,windparkoowv100.html

 

·    Schreiben des Aktionsbündnisses an den Gemeinderat / Homepage von Gegenwind-Molbergen siehe hier

http://gegenwind-molbergen.eu/wp-content/uploads/2015/09/Sehr-geehrte-Damen-und-Herren-Ratsmitglieder.pdf

 

Zur Hompage der Innitiative zur Verhinderung des Baues von Windkraftanlagen in der Gemeinde Molbergen

(Gegenwind Molbergen)

 

Kommentar IGUVW:

Wir finden es interessant, dass auch in anderen Bereichen von Manipulationen des OOWVs gesprochen wird – was man zunächst einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger nicht so erwartet… .

Auch wir beklagen seit langem Ungereimtheiten bei den Niederschlagsmessungen des OOWVs im Bereich des Wasserwerks Holdorf (Bitte hier klicken).

Auch die Fehleinmessungen der Peilbrunnen von bis zu 83 Zentimetern passen ins Bild. So hatte zumindest der OOWV kein Interesse an der Aufklärung der offensichtlichen massiv fehlerhaften Daten, obwohl dies von uns mehrfach gefordert wurde. Erst als sich das LBEG der Sache annahm und Aufklärung vom OOWV verlangte, musste dieser kurz vor dem Erörterungstermin massive Fehleinmessungen seiner Peilbrunnen zugeben. Einige Wochen vor dem Erörterungstermin mussten so ca. 10 Hektar neue Betroffenheiten ausgewiesen werden. Für weitere Informationen hier klicken.

Ferner gibt es massive augenscheinlich vorsätzliche Fehleinstufungen bei Grundwasser- Flurabständen zur Einstufung der Beweissicherungsflächen. So wurden z. B. in Grandorf Flächen im unbeeinflussten Zustand mit einem Abstand von 3-5 Metern angegeben, obwohl in diesen Flächen gelegene Peilbrunnen (132) des OOWVs noch heute einen Flurabstand von ca. 1,40m aufweist.

Da diese Daten vom OOWV selbst erhoben werden, scheinen auch diese Einstufungen vorsätzlich (?) fehlerhaft, um mögliche Schadenersatzansprüche, die durch die förderbedingte GW- Absenkung entstehen von vorneherein auszuschließen. 

Ähnliche Fehleinstufungen gibt es auch in anderen Bereichen des Fördergebietes Holdorf.

 

Aus der nachfolgenden Karte, sowie der Ganglinie 132 wird die massive Fehleinstufung gut sichtbar.

 hol wr antrag 25022011 Seite 143 Ausschnitt red

Aus der Ganglinie 132 ist ersichtlich, dass hier der Flurabstand zu Beginn der Förderung bei weniger als einem Meter lag. Noch heute liegt der Flurabstand bei ca. 1,4 Metern und nicht wie im WR- Antrag des OOWV für den Nullzustand (ohe Entnahme) dargestellt bei 3- 5 Metern.

 132

 Quelle: OOWV (Aquainfodatenbank)

Wir fragen uns, ob eine „interne Klärung“ des Vorfalls von Molbergen, wie von Herrn Specht angekündigt, wirklich ausreicht. Wann sind auch Vorstand oder Kontrollbehörden des OOWVs (Wasserverbandstag, Landtag), in der Verantwortung zu reagieren?

Auch hier –ähnlich wie bei uns  - mussten wieder „Laien“ solche Ungereimtheiten aufdecken – sicherlich ebenso wie bei uns mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Dem involvierten Pächter der OOWV-Flächen wünschen wir sehr, dass er jetzt keine negativen Konsequenzen zu spüren bekommt. Schließlich arbeitet er als ökologischer Bewirtschafter sicherlich im besten Sinne für den Grundwasser-Schutz. Leider drängen sich auch da bei uns Parallelen auf (bitte hier klicken) – auch hier hätten wir eine klare Stellungnahme von höherer Stelle für angemessen gehalten.

 

 

   
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