Beweissicherung 2013

Einladung zum Info-Abend

„Ausgleichszahlungen des OOWVs für Ernteeinbußen 2013“

aus Sicht der IGUVW

Montag, 26.10.2015

20 Uhr

Lernstandort Heil, Lappenstadt, Fladderlohausen

Am 30. 09.2015 haben laut Presse 38 Landwirte den Bescheid über Ausgleichszahlungen erhalten (für Grünland, Mais , Hackfrüchte). Mit einer Frist von 6 Wochen kann eine Vereinbarung dazu an den OOWV zurückgesendet werden, um die Zahlungen zu erhalten. Es lohnt sich, den Bescheid genau zu prüfen, bevor man ihn zurückschickt. Themen sind deshalb u.a.:

·       Welche Flächen wurden  entschädigt?

·       Vereinbarungsklauseln

·       Bewertung des Vorgangs aus rechtlicher und fachlicher Sicht

·       Veröffentlichung des Berichts zur Beweissicherung 2014

·       Erfahrungen zur Beweissicherung 2015 (Getreide!)

·       Fragen/ Diskussion

Eingeladen sind alle Betroffenen (Flächenbewirtschafter und Eigentümer) – auch die, die für 2013 keinen Bescheid erhalten haben.

Für unsere Vorbereitung ist es sehr hilfreich, wenn Betroffene vorher die erhaltenen Flächenkarten einreichen, z. B.  als Kopie oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, damit wir ein möglichst flächendeckendes Bild erstellen können.

Ziel ist es, auf Dauer ein nachvollzollziehbares, angemessenes Beweissicherungsverfahren zu erhalten.

 

Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung in Kürze erwartet!!!

 

Laut Bewilligungsbescheid zur Wasserentnahme (von 2011) ist der OOWV verpflichtet, die Ergebnisse zur land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung 2013 bis zum 30.06.2014 beim Landkreis vorzulegen.

In mehr als vier Jahrzehnten wurden durch das „Beweissicherungsverfahren“ keine Schäden festgestellt.

2013  hat die IGUVW selbst einen ö. b. v. Sachverständigen mit der Ertragsfeststellung auf einigen ausgewählten Flächen beauftragt.

Hierbei wurden massive Ertragseinbußen dokumentiert. Dementsprechend sehen wir den Ergebnissen des Wasserversorgers mit großem Interesse entgegen: Gibt es Einbußen und wenn ja, wie werden sie entschädigt?

Vor besonderem Interesse ist auch das Zustandekommen der Ergebnisse der forstwirtschaftlichen Beweissicherung, da die LWK an deren Durchführung nicht beteiligt war.

Der OOWV hat Klage gegen die Zustimmung zur Beweissicherung (vom 28.04.2014) beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.

Der Landkreis hat am 23.06.2014 in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er ungeachtet dessen den sofortigen Vollzug der Beweissicherung anordnet (Begründung: bitte hier klicken). Wir vermuten, dass der OOWV aufgrund der Klage auf eine aufschiebende Wirkung setzt. Die kann aber nicht die Daten von 2013 betreffen, die bis zum 30.06.2014 beim LK- Vechta vorliegen müssen, da sie noch der vorhergehenden Bewilligung unterliegen.

Auch von unserer Seite wurde Klage gegen das aus unserer Sicht völlig unzureichende Beweissicherungskonzept beim VG- Oldenburg eingereicht.

Zum Vergleich:

Im Einzugsgebiet des Wasserwerks Wittenfelde (Vörden) wurde von 1985 bis 2000 eine Beweissicherung mit Beweissicherungsflächen innerhalb und außerhalb des Absenktrichters durchgeführt.

Siehe Tabelle:

 Entschädigung in Wittenfelde Seite 6 2

Diese Art der Beweissicherung wird auch von uns anstatt der hier durchgeführten Feldbeobachtung und Wasserdargebotsberechnung gefordert. Aus den uns vorliegenden Daten ist ersichtlich, dass im Bereich des Wasserwerks Wittenfelde fast in jedem Jahr Ertragsdepressionen durch die Grundwasserentnahme ermittelt wurden. Die Schäden werden jährlich durch den dortigen Wasserversorger (Stadtwerke Osnabrück) ausgeglichen.

Auf Grundlage der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wurde das Verfahren anschließend auf ein pauschaliertes Verfahren umgestellt. Bei diesem Verfahren wurden die durchschnittlichen Ertragsdepressionen zugrunde gelegt, welche jedes Jahr ausgezahlt werden. Zusätzlich gibt der Wasserversorger (Stadtwerke Osnabrück) 50% der eingesparten Beweissicherungskosten an die betroffenen Landwirte ab. Zudem findet eine jährliche Anpassung an die Marktpreise statt. So wurden für stark betroffene Ackerflächen in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 200 Euro/ha ausgezahlt. Für Grünland lagen die Auszahlungsbeträge noch deutlich darüber. Die Zahlungen erfolgen dort bis Ende Dezember des Jahres.

Nachfolgend haben wir eine Tabelle erstellt, aus der ersichtlich wird, um welche Größenordnungen es sich möglicherweise handelt - Geld, das der Wasserversorger den Betroffenen bislang erfolgreich vorenthalten hat.

Ertragsdepressionen Seite 1

Ertragsdepressionen Seite 2

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf folgende Zeitungsartikel:

 

OOWV verschwendet Millionen (NWZ vom 12.06.2014) Bitte klicken.

 

OV 2014.06.13

Quelle: OV vom 13.06.2014

 

OOWV verschickt Bescheide für „Ausgleich für Ertragsminderungen in 2013“

Laut Presse erhalten 38 Landwirte Post, knapp 30.000 Euro sollen insgesamt zur Auszahlung bereitstehen.

Um die Auszahlung zu erhalten, soll der Betroffene zunächst eine Vereinbarung unterschreiben, die den Satz enthält:Mit diesem Ausgleich sind die Ansprüche …. abgegolten.“

Wir raten dringend dazu, den Vorgang genau zu prüfen, bevor man die Vereinbarung zurücksendet (Frist: innerhalb von 6 Wochen).

Hierzu auf dieser Seite in Kürze mehr!

 

Entscheidungen zur Beweissicherung bzgl. des Wasserrechts in Holdorf stehen in diesem Monat an

Im Dezember`13  hat der Landkreis das Wasserrecht erteilt. Der Wasserversorger hatte die Auflage bis zum 31.01.2014 ein Konzept zur Beweissicherung vorzulegen. Dieses wurde Anfang Februar vom Landkreis veröffentlicht. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wurden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht.  Am 20. 02.2014 hatte die IGUVW  Betroffene und Fachbehörden zu einem Info-Abend eingeladen, der von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen gestaltet wurde. Bis zum 28. 02.2014 sind Stellungnahmen von 58 Betroffenen und 10 Fachbehörden eingegangen (s. Zeitungsartikel auf dieser Seite):

Laut Bewilligungsbescheid wird der Landkreis bis zum 30. 04.2014 die Vorgaben für die Beweissicherung (ökologisch, landwirtschaftl., forstwirstschaftl. , Heidesee) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen  festschreiben, so dass diese dann umgesetzt werden müssen.

Aus unserer Sicht spielt bei diesem Wasserrecht eine ordnungsgemäß durchgeführte Beweissicherung eine besonders große Rolle, da sich der Landkreis als Bewilligungsbehörde vorbehalten hat, die Fördermenge weiter zu reduzieren, falls in Zukunft  mehr Schäden nachweisbar sind als vorab vom OOWV prognostiziert.

. Unsere Forderungen an eine ordnungsgemäße Beweissicherung finden Sie hier.

Auch die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG Holdorf) hat sich die Mühe gemacht  (obwohl sie nicht als Träger öffentlicher Belange gilt) dem Landkreis eine detaillierte Stellungnahme zum Konzept des OOWVs zu schicken. Diese finden Sie auf der Internet-Seite der UWG Holdorf (bitte hier klicken).

 

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