Beweissicherung 2013
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Quelle: OV vom 29.09.2015
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Quelle: OV vom 29.10.2015
Kommentar IGUV:
In dem Schreiben des OOWVs an die Betroffenen heißt es wörtlich: „Wenn Sie nicht mit der vom OOWV ermittelten Ausgleichszahlung einverstanden sind, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit einem „Antrag auf Festsetzung zur Entschädigung“ an die Untere Wasserbehörde des Landkreises wenden können.“
Dementsprechend verwundert die Aussage des Landkreises in diesem Artikel, der dies verneint.
Wir haben uns bezüglich dieser Widersprüchlichkeiten an den Landkreis gewandt, mit der Bitte um kurzfristige Klärung mit dem OOWV und entsprechender Mitteilung an die Betroffenen.
Besonders verwundert die Tatsache, dass derartige Widersprüchlichkeiten auftauchen, weil sich Landkreis und OOWV vorher viel Zeit zur Abstimmung genommen haben (wir berichteten mehrfach).
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Quelle: OV vom 07.11.2015
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Quelle: OV vom 15.12.2015
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Maisernte jährt sich – aber den Landwirten aus dem Wassereinzugsgebiet Holdorf liegen noch keine Ergebnisse über die Ertragseinbußen 2013 vor
Der OOWV hat die Unterlagen zur Beweissicherung 2013 fristgerecht zum 30.06.2014 beim Landkreis abgegeben. Die Landwirtschaftskammer hat zusätzlich einen Bericht abgegeben. Dass Ertragseinbußen festgestellt wurden, ist klar – erstmals nach über 40 Jahren Förderung. (S. Bericht unten). Über die Höhe der festgestellten Ertragsschäden gibt es massive Differenzen.
Ab dem 01.07.2014 haben wir versucht, die Unterlagen zu bekommen, sowohl beim LK- Vechta wie auch bei der LWK; beide Ämter haben uns die digitale Herausgabe verwehrt. Dies ist unserer Auffassung nach laut Umweltinformationsgesetz nicht zulässig. Dass trotz anhängiger Klagen die Herausgabe von Daten verwehr wird, lässt auf die Brisanz der Daten schließen.
Die digitale Form wäre für uns z. B. bezüglich der Auswertung der Karten wichtig gewesen.
Nach längerem Hin und Her haben wir die entsprechenden Unterlagen Ende August vom Verwaltungsgericht in Kopieform bekommen. Aufgrund der dort vorliegenden Klagen bezüglich Wasserförderung und Beweissicherung reicht der Landkreis alle Unterlagen diesbezüglich bei Gericht ein. (Im Juli war das zuständige Gericht mit einem Umzug beschäftigt, so dass dort nur die dringendsten Fälle bearbeitet wurden und keine Unterlagen zu bekommen waren).
Zurzeit prüfen wir die Unterlagen, die aber auch keine Aussagen darüber enthalten, welcher Landwirt nun mit welchen Summen zu rechnen hat.
Dementsprechend warten wir mit großem Interesse auf das (baldige?!) weitere Vorgehen in diesem Fall.