Beweissicherung 2013
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Quelle: OV vom 10.08.2015
Kommentar IGUVW:
Nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung uns vorliegender Niederschlagsmessungen von 2013.
In der Spalte (GOK) werden die vom OOWV am WW- Holdorf auf dem Boden / Geländeoberkante gemessenen Niederschlagshöhen dargestellt. In der Spalte (1m) sind die Niederschlagswerte, die auf einem Meter über dem Boden gemessen werden, aufgelistet. Die Messung in einem Meter Höhe entspricht den Vorschriften des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Für uns ist bis heute nicht nachvollziehbar, warum ebenfalls Werte für GOK gemessen werden. In der Vergangenheit gab es massive Abweichungen zwischen diesen Messpunkten. So wurden 1987 141 mm mehr Niederschläge auf GOK als in der Höhe von einem Meter gemessen (s. unten). Auch in den Folgejahren gab es hier massive Abweichungen. Dies ist nach unserer Auffassung physikalisch nicht möglich, eine Erklärung dafür haben wir bis heute nicht erhalten. Im Wasserechtsantrag des OOWVs wurden die überhöhten Werte der GOK- Messung verwendet und somit unplausible Niederschlagshöhen angegeben.
In der Spalte (Lufa) ist die Jahresumme der in nur ca. 1,5 KM entfernten Station der LUFA (LWK) aufgeführt. Die Differenz zur Station des OOWVs beträgt 84mm, dies sind 13,1 Prozent.
In den nächsten Spalten finden Sie die Daten der DWD Stationen Dinklage und Damme. Daneben werden die Abweichungen zur Messstation des OOWVs dargestellt. Da sowohl die DWD- Stationen Dinklage, Damme und die Station der Lufa für 2013 annähernd gleiche Werte ermittelt haben, bestehen massive Zweifel an den Messwerten des OOWVs. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass allein die Messwerte des OOWVs zur Berechnung der Wasserdargebotsdefizite, und somit für die Berechnung der Aufwuchsschäden der Beweissicherung benutzt werden, stellen wir die gesamte bislang durchgeführte Beweissicherung in Frage.
In der Spalte (H & H) werden die von H & H Meyer im Gutachten für die Beweissicherung 2013 verwendeten Daten dargestellt. Auch hier gibt es im Oktober eine unerklärliche Abweichung von 11mm zu den Messwerten des OOWVs, obwohl von H & H die Messwerte der Station am WW- Holdorf verwendet wurden. Auch in den Vorjahren gab es hier teilweise unerklärliche Abweichungen.
Auswertung: F. Greve
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Manipulationsvorwürfe gegen den OOWV auch in Molbergen
· Siehe Fernsehbericht von „Hallo Niedersachsen“ vom 20.09.2015
· Den Artikel vom NDR lesen Sie hier
· Schreiben des Aktionsbündnisses an den Gemeinderat / Homepage von Gegenwind-Molbergen siehe hier
Kommentar IGUVW:
Wir finden es interessant, dass auch in anderen Bereichen von Manipulationen des OOWVs gesprochen wird – was man zunächst einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger nicht so erwartet… .
Auch wir beklagen seit langem Ungereimtheiten bei den Niederschlagsmessungen des OOWVs im Bereich des Wasserwerks Holdorf (Bitte hier klicken).
Ferner gibt es massive augenscheinlich vorsätzliche Fehleinstufungen bei Grundwasser- Flurabständen zur Einstufung der Beweissicherungsflächen. So wurden z. B. in Grandorf Flächen im unbeeinflussten Zustand mit einem Abstand von 3-5 Metern angegeben, obwohl in diesen Flächen gelegene Peilbrunnen (132) des OOWVs noch heute einen Flurabstand von ca. 1,40m aufweist.
Da diese Daten vom OOWV selbst erhoben werden, scheinen auch diese Einstufungen vorsätzlich (?) fehlerhaft, um mögliche Schadenersatzansprüche, die durch die förderbedingte GW- Absenkung entstehen von vorneherein auszuschließen.
Ähnliche Fehleinstufungen gibt es auch in anderen Bereichen des Fördergebietes Holdorf.
Aus der nachfolgenden Karte, sowie der Ganglinie 132 wird die massive Fehleinstufung gut sichtbar.
Aus der Ganglinie 132 ist ersichtlich, dass hier der Flurabstand zu Beginn der Förderung bei weniger als einem Meter lag. Noch heute liegt der Flurabstand bei ca. 1,4 Metern und nicht wie im WR- Antrag des OOWV für den Nullzustand (ohe Entnahme) dargestellt bei 3- 5 Metern.
Quelle: OOWV (Aquainfodatenbank)
Wir fragen uns, ob eine „interne Klärung“ des Vorfalls von Molbergen, wie von Herrn Specht angekündigt, wirklich ausreicht. Wann sind auch Vorstand oder Kontrollbehörden des OOWVs (Wasserverbandstag, Landtag), in der Verantwortung zu reagieren?
Auch hier –ähnlich wie bei uns - mussten wieder „Laien“ solche Ungereimtheiten aufdecken – sicherlich ebenso wie bei uns mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden.