Quelle: OV vom 06.03.2014
Kommentar IGUVW:
Es geht nicht darum, dass der OOWV „seine Brunnen nicht nutzen soll“, sondern dass der OOWV den Grundwasser-Leiter nicht weiter entleeren darf. Selbst das LBEG spricht bei der bisherigen Entnahme von ständig fallenden Tendenzen. Ob sich bei der geringfügigen Reduzierung der Fördermenge (von 4,75 Mio. auf 4,5 Mio) wieder ein Gleichgewicht von Entnahme und Neubildung einstellen wird, scheint aus unserer Sicht fraglich.
Dass sich 58 Betroffene gemeldet haben, obwohl der OOWV nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Flächen als möglicherweise betroffen kartiert hat (vgl. Konzept des OOWVs: hier klicken), zeigt, dass die Bedenken gg. das vorliegende Konzept hoch sind.
Die unabhängig von einzelnen Flächen formulierten Forderungen der IGUVW finden Sie hier (bitte klicken). Sie wurden mit Hilfe von vereidigten Sachverständigen erstellt, um das fachliche Niveau zu gewährleisten.