Presse & Medien

OV Bröckel 2013.05.14

(Quelle : OV vom 14.05.2013)

Kommentar IGUVW:

Bezüglich der Baumvitalität können wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ausführungen von Herrn Bröckel unterstützen, da bereits in den von uns kommentiertem Vortag von Herrn Sütering (Wasserverbandstag) genau diese Eiche mit irreführenden Ganglinien in Verbindung gebracht wurde. Wir haben damals die passenden Ganglinien herausgesucht – siehe nachfolgende Graphiken, die eine massive Absenkung bestätigen. Den ganzen Vortrag mit Kommentaren der IGUVW finden Sie hier.

Die weiteren Ausführungen können wir nicht abschließend  beurteilen, aber zumindest gibt es auf einem weiteren Gehöft in Grandorf Setzrisse, die sehr wahrscheinlich mit der Grundwasserabsenkung in Verbindung stehen (Bitte hier klicken).

 

 

 Präsentation mit Kommentaren 7 Endfassung 27

Präsentation mit Kommentaren 7 Endfassung 28

Präsentation mit Kommentaren 7 Endfassung 30

Präsentation mit Kommentaren 7 Endfassung 31

OV 12.02.2013

Kommentar IGUVW:

  • Als „Experten“ würden wir uns selbst nicht bezeichnen – aber wir haben das Glück, mit Herrn Dr. Steinmetz einen Hydrogeologen zur Seite zu haben, der das Thema  sehr fachgerecht bearbeitet.  Inzwischen beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit dem Thema, so kommt man auch zu gewisser Sachkenntnis.
  • Bezüglich des Beweissicherungsverfahrens, für das der OOWV das Konzept bis zum 30.06.2012 vorgelegen musste, möchten wir folgendes anmerken:
  • Nachdem der LK Vechta mehrere Monate benötigte, um das vorgelegte Konzept zu prüfen wurde dieses am 13.09.2012 in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben. Dies Konzept wurde uns freundlicherweise von der Gemeinde Holdorf zur Verfügung gestellt. Für uns ist es absolut unverständlich, das sich bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung keine nennenswerten Änderungen zum Konzept des Wasserrechtsantrags ergeben haben. Die Einwände der Fachbehörden (LWK, Landvolk usw.) unseres Hydrologen und Anwaltes, sowie der insgesamt ca. 1500 Einwendungen, wurden diesbezüglich in keiner Weise berücksichtigt. Für uns ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel und rechtlich als sehr bedenklich einzustufen. Bis heute gibt es unseres Wissens seitens des Landkreises noch keinen Auftrag zur Durchführung der Beweissicherung. Dazu muss man sich vor Augen führen, dass es sich um eine Beweissicherung handelt, die dem OOWV vom Landkreis als Auflage auch für die derzeitige Wasserförderung erteilt wurde. Wir hatten erwartet, dass z. B. für die landwirtschaftliche Beweissicherung Musterstücke angelegt werden,  (wie von Fachbehörden gefordert) um Vergleiche zu haben von Flächen, die im Wassereinzugsgebiet liegen und denen, in denen das Grundwasser nicht abgesenkt wurde. Da bekanntlich die Frühjahrsbestellung bald beginnt, haben wir die Befürchtung, dass diese Chance seitens des Landkreises (wieder) nicht genutzt wird.
  • Dass der Landkreis bisher keine forstwirtschaftliche Beweissicherung in Auftrag gibt, um etwaige Schäden festzuhalten, halten wir für höchst bedenklich. Unserer Meinung nach wären auch diese Daten  bei einem anstehenden Erörterungstermin sehr wichtig  für eine neutrale Entscheidungsfindung. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Schäden durch die Wasserentnahme im Vorfeld nicht durch eine Beweissicherung dokumentiert werden sollen, da sich die Hürden für ein neues Wasserrecht nochmals deutlich erhöhen würden.

OV 31.12.2012 Brunnen Friedhof

(Quelle: OV vom 31.12.2012)

 

KOMMENTAR IGUVW:

Das Versiegen des Brunnens ist unserer Ansicht nach eine direkte Folge der Wasserentnahme durch den OOWV. Karten des OOWVs zeigen eine Absenkung im Bereich des Friedhofs um ca. 2,7 Meter, nach unseren Messungen im März 2011 (Zeit der Grundwasserhöchststände) betrifft die Absenkung sogar ca. 3,3 Meter. Unseres Wissens nach ergibt sich die Entschädigungspflicht schon aus dem Wasserhaushaltungsgesetz. Zudem haben wir von 1964 das nachfolgende Schriftstück:

 

1964.10.15 Einleitung

Auszug aus Seite 3:

1964.10.15 Hausbrunnen

Das Dokument steht Ihnen hier zur Verfügung. (bitte hier klicken)

Der vom OOWV geknüpfte Zusammenhang zum laufenden Wasserrechts-Verfahren ist unseres Erachtens  nach in keiner Weise gegeben. Es handelt sich schließlich um Schäden, die bei der derzeitig bewilligten Entnahme entstanden sind.  Sicherlich wäre der OOWV gut beraten, hier zügig die gesamten Kosten zu erstatten, um nicht die Kirchengemeinde und somit alle Friedhofsnutzer zwangsläufig durch unnötig hohe Nutzungsgebühren zu belasten.

Unserer Meinung nach sollte die Oldenburgische Landeskirche durch rechtliche Beratung erfahren, welche Schritte vorzunehmen sind, um Recht für die Kirchengemeinde zu bekommen.

Für uns scheint dieser Fall ein weiteres Indiz dafür, dass der OOWV versucht, vor dem Entscheid im Wasserrecht die Erfassung von Schäden in jedem Fall zu umgehen.. Anders ist aus unserer Sicht auch das Hinauszögern der forstwirtschaftlichen Beweissicherung (wurde trotz Auflage des Wasserrechtsbescheids bis heute nicht umgesetzt) nicht  zu erklären, da die Schäden hier unübersehbar sind. Hierfür ist auch der Friedhofswald (zu sehen im Film) das beste Beispiel. Die Genehmigungsbehörde müsste u. E. unbedingt die Beweissicherung beauftragen, um die Schäden vor einer Entscheidung  über das Wasserrechts-Verfahren zu dokumentieren. Ohne Schäden im Vorfeld zu untersuchen, ist unserer Meinung nach ein neuer Bewilligungsbescheid nicht zu erteilen. Auch aus diesem Grund ist eine zügige Aufnahme der Beweissicherung hier unbedingt notwendig.

Erfahrungsaustausch / Wir würden gerne wissen...:

Haben Sie -ganz gleich in welcher Region- Erfahrungen mit durch Wasserentnahme trocken gefallene Brunnen oder ähnlichem gemacht? Haben Sie sich an den Verursacher gewandt? Wurden Ursachen genau festestellt? Wie wurde der Schaden behoben, bzw. beglichen? Schreiben Sie uns - entweder öffentlich als Eintrag ins Gästebuch- oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

OV 17.12.2012

(Quelle: OV vom 17.12.2012)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der UWG (Bitte hier klicken).

 

OV 28.06.2012

(Quelle: OV vom 28.06.2012)

 

OV 01.07.2012

(Quelle: OV vom 01.07.2012)

Kommentar IGUVW:

Wir haben uns gefreut, dass wir die Gelegenheit bekommen haben, unsere Erkenntnisse darzulegen. Leider ist der OOWV der Einladung nicht gefolgt - aus unserer SIcht eine verpasste Chance mit den Betroffenen in Dialog zu treten.

Kurz zuvor hat der OOWV eine neue Pegelmessstelle am Heidesee eingerichtet. Somit wird erstmals seit vielen Jahren eine Seespiegelmessung wieder möglich. Laut Betreiber des Heidesees wollte der OOWV die alte Messstelle entfernen, dies wurde ihm aber untersagt.

Ulf Thiele hatte zwei Tage später einen Termin beim OOWV in Brake. Lesen Sie dazu den Artikel der NWZ. Bitte hier klicken.

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