Der Wald ist dem Tod geweiht
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Kommentar IGUVW:
- Als „Experten“ würden wir uns selbst nicht bezeichnen – aber wir haben das Glück, mit Herrn Dr. Steinmetz einen Hydrogeologen zur Seite zu haben, der das Thema sehr fachgerecht bearbeitet. Inzwischen beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit dem Thema, so kommt man auch zu gewisser Sachkenntnis.
- Bezüglich des Beweissicherungsverfahrens, für das der OOWV das Konzept bis zum 30.06.2012 vorgelegen musste, möchten wir folgendes anmerken:
- Nachdem der LK Vechta mehrere Monate benötigte, um das vorgelegte Konzept zu prüfen wurde dieses am 13.09.2012 in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben. Dies Konzept wurde uns freundlicherweise von der Gemeinde Holdorf zur Verfügung gestellt. Für uns ist es absolut unverständlich, das sich bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung keine nennenswerten Änderungen zum Konzept des Wasserrechtsantrags ergeben haben. Die Einwände der Fachbehörden (LWK, Landvolk usw.) unseres Hydrologen und Anwaltes, sowie der insgesamt ca. 1500 Einwendungen, wurden diesbezüglich in keiner Weise berücksichtigt. Für uns ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel und rechtlich als sehr bedenklich einzustufen. Bis heute gibt es unseres Wissens seitens des Landkreises noch keinen Auftrag zur Durchführung der Beweissicherung. Dazu muss man sich vor Augen führen, dass es sich um eine Beweissicherung handelt, die dem OOWV vom Landkreis als Auflage auch für die derzeitige Wasserförderung erteilt wurde. Wir hatten erwartet, dass z. B. für die landwirtschaftliche Beweissicherung Musterstücke angelegt werden, (wie von Fachbehörden gefordert) um Vergleiche zu haben von Flächen, die im Wassereinzugsgebiet liegen und denen, in denen das Grundwasser nicht abgesenkt wurde. Da bekanntlich die Frühjahrsbestellung bald beginnt, haben wir die Befürchtung, dass diese Chance seitens des Landkreises (wieder) nicht genutzt wird.
- Dass der Landkreis bisher keine forstwirtschaftliche Beweissicherung in Auftrag gibt, um etwaige Schäden festzuhalten, halten wir für höchst bedenklich. Unserer Meinung nach wären auch diese Daten bei einem anstehenden Erörterungstermin sehr wichtig für eine neutrale Entscheidungsfindung. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Schäden durch die Wasserentnahme im Vorfeld nicht durch eine Beweissicherung dokumentiert werden sollen, da sich die Hürden für ein neues Wasserrecht nochmals deutlich erhöhen würden.
Übergabe der Einwände am 31.05.2011
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Übergabe von etwa 1200 Einwänden gegen den Wasserrechtsantrag des OOWV
Vechta, Kreisamt, 31.05.2011, 16 Uhr
Den Artikel der OV finden Sie hier
Die Thematik
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Seit 1968 fördert der OOWV im Wasserwerk Holdorf (Fladderlohausen) Wasser zur Trinkwassergewinnung.
1977 erhielt der OOWV dazu die Bewilligung für die folgenden 30 Jahre (bis 2007) jährlich 5 Millionen Kubikmeter zu entnehmen (inklusive Reservemengen, die vorzuhalten waren).
Der OOWV erhielt nach Ablauf dieses Wasserrechts (im April 2007) eine bis zum 31.12.2011 befristete Bewilligung zur Entnahme des Grundwassers, da die Untersuchungen zum Wasserrechtsverfahren für ein Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.
Nun liegt der Antrag auf Bewilligung einer Grundwassermenge über 5,5 Millionen Kubikmeter jährlich für die nächsten 30 Jahre vor.
Laut Aussagen des OOWV sind bislang durch die Grundwasserentnahme für Land- und Forstwirtschaft keine Schäden bzw. Ertragsminderungen beweisbar. Auch bei Erhöhung der Fördermengen werden keine negativen Auswirkungen vermutet, jedoch eventuelle Beeinträchtigungen in Jahren mit geringen Niederschlagsmengen (nach Angaben des OOWV ca. jedes 5. Jahr) nicht grundsätzlich verneint.
Wir sind hingegen der Meinung, dass dem Thema „Schäden in Land- und Forstwirtschaft, sowie im Naturhaushalt“ nicht genügend Rechnung getragen wird und eine Erhöhung der Grundwassermenge auch erhebliche weitere Folgen für die Gemeinde Holdorf haben kann!!!
Dementsprechend ist uns an einer differenzierten Aufarbeitung des Themas gelegen, bevor der OOWV das Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre erhält. Bis zum 2. Juni 2011 besteht die Chance Einwände zu formulieren. Einwände die bis dahin nicht bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis Vechta) eingegangen sind werden nicht mehr berücksichtigt!
(I.G.)