Archiv

 

Wichtige Veranstaltung für alle Bewirtschafter und Flächenbesitzer und Interessierte!!!

 

Noch immer liegen den Landwirten im Bereich des Wasserwerks Holdorf keine Entschädigungsbeträge für die trockenen Jahre 2018 und 2019 vor. Im letzten November gab es eine online-Veranstaltung zum Thema: „Neues bodenkundliches Gutachten“. Damals wurde gefragt, wann denn endlich Auszahlungen zu erwarten sind. Herr Bergfeld vom OOWV hatte sich damals vehement gewehrt, einen konkreten Termin für die Auszahlung zu nennen. Herr Stuntebeck vom Landkreis hatte daraufhin versichert, dass man sich Mühe geben würde, dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen… Wir sind gespannt, welche Antworten uns am 21. September diesbezüglich (also fast 10 Monate später) gegeben werden. Wichtig ist jedoch für alle, das neue Verfahren kennen zu lernen und zu verstehen. Da scheint uns diese Veranstaltung des LK Vechta sehr geeignet!

 

 

Einladung des LK Vechta:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Büro Geries Ingenieure GmbH ist seit 2018  mit der Durchführung der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung in Holdorf beauftragt.

 

Bereits am 05.11.2020 wurden allen Betroffenen das Bodenkundliche Ergänzungsgutachten im Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt.

 

In einem weiteren Schritt möchte ich nunmehr allen Betroffenen auch die Gelegenheit geben, sich das aktuelle Beweissicherungskonzept

 

vom 15.02.2021 vom Büro Geries vorstellen zu lassen. Zeit für Fragen und Diskussionen wird es natürlich auch geben.

 

Das Konzept selbst können Sie gerne vorab unter folgendem Link einsehen:

https://kombox.kdo.de/lk_vechta/index.php/s/BWRe339zbGBrzdL

 

Als Termin ist der 21.09.2021 um 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Zum Schanko, Steinfelder Damm 50 in 49451 Handorf-Langenberg geplant.

 

• Auf Grund der dynamischen Corona Entwicklung kann es sein, dass die Teilnehmerzahl ggfs. begrenzt werden muss. Es ist daher unerlässlich, dass sich alle potentiellen Teilnehmer im Vorfeld der geplanten Veranstaltung  mit dem beigefügtem Registrierungsbogen anmelden.

Sie erhalten daher nach der Registrierung kurzfristig vor dem Termin entweder eine Zu- oder aber Absage für den Termin an die von Ihnen angegebene Mail- oder

aber Faxadresse. Die Zusage ist an die registrierte Person gebunden. Einlass zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage der Zusage gewährt.

 

• Teilnahmevoraussetzung ist darüber hinaus ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder aktueller negativer Testnachweis.

 

Hier das Anmeldeformular

 


Web:
http://www.landkreis-vechta.de

 

 

 

 

 

Ähnliche Problematik zur Wasserförderung auch in Thülsfelde

 

Folgende Artikel der Münsterländischen Tageszeitung weisen darauf hin, dass die Problematik dort ganz ähnlich wie in Holdorf ist.

 

https://www.om-online.de/om/landwirte-und-oowv-streiten-ums-wasser-49113

 

https://www.om-online.de/politik/fristen-zur-grundwasserentnahme-sorgen-fur-emporung-49699

 

Kommentar der IGUVW:

 

Der OOWV hat im März dieses Jahres bei der Bürgerversammlung bestätigt, dass abgesehen von Holdorf nirgends jemals Entschädigungen gezahlt wurden. Unserer Folgerung, dass es dann nirgends Schäden wie in Holdorf gibt, Holdorf also eine Sonderstellung einnimmt, wollte man dort nicht folgen…

 

Uns war klar, dass es wahrscheinlich  auch im Bereich der Wasserwerke  Thülsfelde, Wildeshausen und Großenkneten Ertragseinbußen gibt. Wir hatten vor Jahren bereits bei den Kreislandvolk-Verbänden VEC, CLP und OL angeregt bezüglich des Themas im Sinne der betroffenen Landwirte zusammen zu arbeiten http://www.iguvw.de/index.php/presse-a-medien/ov-artikel/396-interessengemeinschaft-zeigt-fehler-auf . Daraus ist nie etwas entstanden. Während wir im Laufe der Jahre mehrere öffentliche Info-Veranstaltungen gestaltet haben (siehe z. B. hier: http://www.iguvw.de/index.php/archiv?start=10 ) zu denen wir öffentlich eingeladen haben und in denen wir unsere Erkenntnisse dargelegt haben, kam nichts zurück… So erfuhren wir nur zufällig von Begleitgutachtern im Bereich CLP u.ä.

 

Neue Publikation vom Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie (LBEG) Hannover:

Das LBEG hat Geofakten 35 veröffentlicht: „Ermittlung der Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Ertrag landwirtschaftlich genutzter Flächen“.

Außerdem wurde Geofakten 6 überarbeitet: „Auswirkungen von Grundwasserentnahmen auf landwirtschaftliche Bodennutzungen. Hinweise zu bodenkundlichen Gutachten für Wasserrechtsanträge.

Den Link zur entsprechenden Seite des LBEGs finden Sie hier:

https://www.lbeg.niedersachsen.de/karten_daten_publikationen/publikationen/geofakten/geofakten-872.html

Der Jahresbericht zur Beweissicherung 2018 wurde vor kurzem vom OOWV auf seiner Homepage veröffentlicht.

Zur Erinnerung: Laut Bewilligung von 2013 ist der OOWV verpflichtet, den Bericht jedes Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zu veröffentlichen. 2018 hat es einen Gutachterwechsel gegeben (vorher: GEODEX, jetzt Geries Ingenieure). Dies ist ein Ergebnis des außergerichtlichen Vergleichs, der 2017 vereinbart worden war.

Wann die Auszahlung der ermittelten Ertragsschäden erfolgen wird, ist uns nicht bekannt. Aus unserer Sicht sollte jetzt zügig ausgezahlt werden, zumal die Landwirte auch in 2019 hohe Ertragsdefizite hinnehmen mussten.

 

https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/WW_Holdorf_Jahresbericht_zur_Beweissicherung_2018.pdf

Hier der Link zur Sendung:

https://mediandr-a.akamaihd.net/download/podcasts/podcast3046/AU-20190925-1510-5300.mp3

Hier der Link zum TV Beitrag:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Jetzt-reichts-mit-dem-Wasserstreit-in-Vechta,hallonds54172.html

 

NDR Flyer S.2 Korrektur

NDR Flyer S.1

 

 

Ergebnisse der Beweissicherung 2016 in Kürze erwartet!

Laut Bewilligungsbescheid des Landkreises Vechta vom Dezember 2013 ist der OOWV zu folgendem verpflichtet: „Jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres ist mir für das vorausgegangene Jahr eine gutachterliche Auswertung … vorzulegen.  (…). Der Bericht ist zum 31.03. auf Ihrer Internetseite an geeigneter Stelle zu jedermanns Sicht in digitaler Form zu veröffentlichen. (…). (Vergleiche S.6 des Bescheids:A.I.3.

Wir erinnern uns:

·        Im vergangenen Jahr  hat der OOWV fristgerecht den Beweissicherungsbericht von 2015 veröffentlicht und dabei auch Schäden ausgewiesen. Ausgleichszahlungen sind dafür allerdings bis heute nicht erfolgt. Der Internet-Seite des OOWVs ist zu entnehmen, dass dieser Bericht zur Zeit überarbeitet wird, siehe: http://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/Holdorf_Beweissicherung_2015_Hinweis_auf_Ueberarbeitung.pdf

·        2015 wurden den Holdorfer Landwirten erstmals Ausgleichszahlungen für Ertragsdepressionen 2013 angeboten, die dafür verwendeten Berechnungsgrundlagen zweifeln wir stark an. Wir berichteten darüber mehrmals.

·        2016 hatten wir zunächst einen sehr feuchten Winter, so dass der Bodenwasser-Vorrat wieder aufgefüllt wurde, allerdings gab es im August und September eine lange Trockenphase, in der besonders der Mais sehr gelitten hat ( siehe Filmbeitrag: http://www.iguvw.de/index.php/ndr-fernsehen ). Dementsprechend sehen wir den Ergebnissen für 2016 und auch der Überarbeitung des Berichts für 2015 und damit verbundenen Ausgleichszahlungen mit großem Interesse entgegen.

Das Antwortschreiben der LWK zur Überprüfung des zuständigen Sachverständigen (SV) für die Beweissicherung,

finden Sie mit unserem Kommentar in unserer neuen Rubrik „SV Überpr.“ siehe Kopfleiste.

Hier finden Sie auch alle Schreiben, die wir diesbezüglich an die LWK geschickt haben mit sämtlichen zugehörigen Anlagen.

Nachdem der OOWV-Abteilungsleiter Herr Harms kürzlich beim Runden Tisch in Großenkneten wörtlich gesagt hat:

„Der OOWV wird sich von niemanden vorschreiben lassen, welchen Gutachter er beauftragt und bezahlt“

gehen wir davon aus, dass das Thema „Gutachter“ noch längere Zeit in Anspruch nimmt, bis es zur Zufriedenheit der Geschädigten gelöst wird. 

 

Ein gutes Jahr 2017!

 

Wir müssen eingestehen, dass wir in den letzten Monaten die Aktualität unserer Homepage vernachlässigt haben.

 

Dies soll sich jetzt wieder ändern, deshalb lesen Sie bald hier u. a.:

  •         Antwortschreiben der Landwirtschaftskammer auf die Bitte, die Eignung des Sachverständigen zu prüfen
  •        Neue Erkenntnisse zum angewandten Beweissicherungsverfahren (2013 bis 2016)
  •         Jahresrückblick 2016

 

Wir werden auch 2017 wieder dankbar sein für Anregungen, Kritik, Dialog, Teilnahme an Veranstaltungen und jegliche sonstige Unterstützung.

Wir bedanken uns für die Unterstützung, die wir 2016 erleben konnten!

Wir wagen einen Blick in die Zukunft: Wir vermuten, dass 2017 gerichtliche Entscheidungen getroffen werden; wir gehen davon aus, dass damit das Thema „Wasserrechtsverfahren in Holdorf“ 2017 noch nicht zu einem Abschluss kommt. Dementsprechend freuen wir uns auch weiterhin über den Besuch hier auf unserer Internetseite!

 

Bund der Steuerzahler prangert den OOWV an

Lesen Sie dazu hier den Artikel der NWZ:

http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/steuerzahlerbund-ruegt-oowv_a_31,1,2942924001.html

Kommentar IGUVW:

  • ·    Es ist bemerkenswert: der Geschäftsführer eines solch großen Verbands - der  in den letzten Jahren viele Problemfelder  zu bearbeiten hat (u. a. in Holdorf, in Emstek, in Ahlhorn, in Molbergen, in Varel, in Stadtland – schafft es auch noch Geschäftsführer der "NW kommunale Dienste", der "OOWV Energie GmbH und Co.KG" und der besagten Gartenbaufirma zu sein... Und das ist nicht das einzige Beispiel für „besonderen Arbeitseinsatz“ beim Wasserverband in leitenden Positionen (s. Homepage des OOWVs unter: Beteiligungen).
  • ·    Wir erinnern uns: 2014 machte der Landesrechnungshof Verschwendungen und Fehlverwendungen des OOWVs in Höhe von 21 Millionen Euro für die Jahre 2006 bis 2012 öffentlich. Damals äußerte man sich beim OOWV dahin gehend, dass man „die Kritik sehr ernst“ nehme und dass seit dem Geschäftsführerwechsel 2011 „kräftig aufgeräumt“ wurde; lesen Sie dazu den OV-Artikel: http://www.iguvw.de/index.php/presse-a-medien/ov-artikel/264-sieben-fette-jahre-beim-wasserverband

Unterkategorien

   
© www.IGUVW.de