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Urteilsspruch im OOWV Prozess
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Urteilsspruch im OOWV- Prozess / Sowohl Staatstanwaltschaft, wie auch Verteidigung kündigen Revision an
Am 26.10.2012 wurde im Untreue-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg das Urteil gesprochen. Im NWZ-Spezial finden Sie Berichte über alle Prozesstage und das Urteil. Bitte hier klicken.
Wir pflichten besonders der Meinung des NWZ-Reporters Jürgen Westerhoff bei, der den Prozess ständig verfolgt hat: „…wie wichtig es ist, Gebilde wie einen öffentlich-rechtlichen Wasserverband höchst penibel zu kontrollieren…“. Den ganzen Bericht lesen Sie hier.
Die zuständige Behörde des Landkreises Vechta hat uns allerdings im August noch wissen lassen, dass sie keine Veranlassung für eine Ausweitung der Kontrollen im Hinblick auf eine agierende Körperschaft des öffentlichen Rechts sehen. Wir hatten darum gebeten, beim OOWV die Isohypsenpläne anzufordern, die der WV jedes Jahr zur trockensten Jahreszeit erstellen muss (laut Bewilligungsbescheid für die Wasserentnahme in Holdorf) und die beim Landkreis nicht vorlagen.
Inzwischen haben wir Akteneinsicht beim OOWV genommen (nach Umweltinformationsgesetz) und mussten feststellen, dass die Pläne von etlichen Jahren nicht vorhanden sind und dass sie in vielen Jahren nicht zur trockensten Jahreszeit gemacht wurden, sondern sogar auch zur feuchtesten (z. b. Dezember 2011, Januar 2010, Dezember 2008, April 1981 usw.).
Es war für uns in jeglicher Hinsicht sehr aufwändig, die Genehmigung zur Akteneinsicht zu bekommen. Transparenz und Offenheit stellt man sich anders vor.
Dementsprechend interessant fanden wir die Aussagen des derzeitigen Verbandsvorstehers Frank Eger bei Gericht: “Es war unglaublich schwierig, Protokolle und Unterlagen zu erhalten…“ Den ganzen Artikel lesen Sie hier.
Bei Interesse am Umweltinformationsgesetz (UIG) klicken Sie bitte hier.
Beweissicherung (2)
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Thema Beweissicherung:
KONZEPT ZUR BEWEISSICHERUNG FÜR EINE ENTNAHME VON 4,75 Mio m3/a (Zulassung vorzeitiger Beginn: läuft seit 1/2012 und endet 12/2013!) JETZT IN DER ÖFFENTLICHEN BETEILIGUNG
Der OOWV hatte fristgerecht zum 30.06.2012 ein gefordertes Konzept zur Beweissicherung eingereicht. Anschließend wurde dies fast 3 Monate beim Landkreis geprüft und bewertet. Seit Ende September liegt es den Trägern öffentlicher Belange vor. Diese haben bis Ende Oktober Zeit, um Stellung zu nehmen. Nach erster Sichtung unsererseits mussten wir feststellen, dass sich das Konzept nur unwesentlich vom Konzept aus dem Wasserrechtsantrag 2011 unterscheidet. Dieses Konzept ist unserer Meinung nach dementsprechend nicht für eine Beweissicherung zu gebrauchen.
Wir haben den Eindruck, das sämtliche Einwendungen seitens der Betroffenen aus Land- und Forstwirtschaft usw. hier nicht berücksichtigt wurden.
Wir hoffen sehr, dass jetzige Stellungnahmen nun endlich zu einem tragfähigen Konzept führen werden.
Wir bedauern sehr, dass sich das ganze Verfahren unnötig in die Länge zieht und dieses Jahr sicher nicht mehr zum Tragen kommt. Aus unserer Sicht wurde dem OOWV ein weiteres Jahr geschenkt, in der keine ordnungsgemäße Beweissicherung durchgeführt wurde. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein Zusammenwirken aller Beteiligten bereits in den ersten Monaten dieses Jahres gewesen, um nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
Ferner war der Landkreis leider bis heute nicht bereit die von uns mehrfach geforderte sofortige Aufnahme der forstwirtschaftlichen Beweissicherung durchzusetzen. Diese wurde bereits in den Siebzigern ohne schriflichen Beschluss einseitig vom OOWV zu Lasten der Betroffenen eingestellt.
Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).
Prozess zur OOWV Affäre (2)
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PROZESS ZUR OOWV-AFFÄRE IN DER SCHLUSSPHASE
Für den 26. Oktober ist die Urteilsverkündung vorgesehen; drei Tage zuvor sind die Abschluss-Plädoyers geplant.
Der OOWV hat seine Begleitklage (Adhäsionsantrag über 1,2 Mio Euro) im Rahmen des Strafprozesses zurückgezogen. Der OOWV kündigt ein neues Verfahren (zivilrechtl.) an.
Die NWZ hat ein "NWZ- Spezial" zu dem Thema geschaltet, in dem immer aktuell ausführliche Berichte zu den bisherigen Prozesstagen zu finden sind: Bitte hier klicken.
Eingabe an den NDS Landtag
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Eingabe an den Niedersächsischen Landtag
Bereits im Juni hat sich die IGUVW mit einer Eingabe zum Thema „Wasserförderung in Holdorf“ an den Niedersächsischen Landtag gewandt. Es war uns klar, dass diese vor der Sommerpause nicht mehr bearbeitet werden konnte. Wie uns jetzt auf Anfrage mitgeteilt wurde, wird die Problematik voraussichtlich in den nächsten 4 bis 6 Wochen thematisiert.
Nachdem wir die Erkenntnisse vom April 2012 (siehe Kopfleiste unter NEU NEU NEU) so brisant und grundlegend wichtig für die Bearbeitung des Themas fanden, haben wir diese an den Landtag gesandt.
Kurz zusammengefasst lässt sich folgendes feststellen:
- Am 15.03.2012 wurde bereits die Grundwasser-Absenkung erreicht, die vom OOWV im Wasserrechtsantrag bei einer mehrjährigen Grundwasserentnahme von 5,5 Millionen cbm/a in Verbindung mit mehrjähriger Trockenheit prognostiziert wurde – obwohl derzeit eine maximale Entnahmemenge von 4,75 Millionen cbm/a genehmigt ist. Das sind für uns alarmierende Werte.
- Zudem mussten wir feststellen, dass das Haupt-Entnahmegebiet in der Fassung Mitte (Tiefbrunnen) realisiert wird. Eine gleichmäßige Entnahme auf der gesamten Fassungsbreite – wie vom Nieders. Landesamt für Bodenforschung in dem gutachterlichen hydrologischen Bericht vom 06.01.1971 gefordert - findet somit nicht statt. Schon damals ging man davon aus, dass pro Kilometer Abstrom-Breite nur 1,2 Millionen cbm/a Grundwasser gewinnbar sind, ohne nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt zu erhalten. Die jetzige Entnahme steht im gravierenden Widerspruch dazu. Die hierdurch auftretenden massiven Schäden können wir nicht weiter hinnehmen. Grundwasserentnahmen Dritter blieben bislang unberücksichtigt.
- Im Wasserrechtsantrag ist noch immer die Rede von mehreren Grundwasser-Stockwerken. Auch diese konnten durch die Konstruktion von zwei geologischen Profilschnitten auf Grundlage der vorliegenden Schichtenverzeichnisse der Brunnen- und Grundwassersmessstelenbohrungen widerlegt werden (Anlage 4.8). Eine flächige Verbreitung von lateralen Grundwasserstauern ist schon durch die punktuelle Grundwasserspiegelabsenkung im Brunnenfeld Mitte nichtplausibel. Die Grundwasserentnahme aus den Tiefengrundwasserleitern schlagen bis zur Grundwasseroberfläche durch.
- Da wir nun wissen, dass das Hauptentnahmegebiet direkt an der A1 liegt und hier nur ein marodes Rückhaltesystem mit Ölabscheider installiert ist, möchten wir Sie auf diesen desolaten Zustand hinweisen (s. Fotos Anlage 4.14). Wir können nicht verstehen, dass hier keine Wartung und Instandsetzung erfolgt und Grundwasser in unmittelbarer Nähe einer Trinkwassergewinnungsanlage gefährdet wird. Dieses Rückhaltesystem zu installieren, wurde dem OOWV seiner Zeit zur Auflage im Bewilligungsbescheid gemacht. Hierdurch sollte der Schutz der Trinkwasserschutzzone 2 im Bereich der Autobahn A1 gewährleistet werden. Es handelt sich keinesfalls um eine Niederschlagsentwässerung der Autobahn A1. Die Kosten der Schutzmaßnahme waren alleine vom OOWV zu tragen. Somit ist davon auszugehen, dass auch die Wartung durch den OOWV sicherzustellen ist.
Unsere Forderungen sind unter anderem:
- Die Rückführung der Fördermengen auf ein vertretbares Niveau. Eine Erhöhung der Fördermenge ist völlig ausgeschlossen.
- Vollständige Transparenz der Wasserförderung. Die beinhaltet z.B. eine zeitnahe Information über die geförderten Mengen, Wasserspiegelstände usw.
- Unabhängige Datenerhebungen. Die alleinige Erhebung dieser wichtigen Daten durch den OOWV muss beendet werden.
- Sofortige Nachrüstung der Förderbrunnen mit geeigneten Wassermesseinrichtungen. Betriebsstundenzähler sind hier völlig ungeeignet. Die Messeinrichtungen sind von unabhängiger Stelle zu versiegeln
Außerdem haben wir in unserer Eingabe u. a. die bislang fehlende Beweissicherung (bes. zum Bereich Forst) thematisiert,.
Somit liegen dem Landtag jetzt unseres Wissens nach mind. drei Eingaben zum Thema „Wasserförderung in Holdorf“ vor.
Neben unserer sind dies die Petition der „Unabhängigen Wählergemeinschaft für Holdorf“ (UWG Holdorf; für nähere Informationen bitte hier klicken) und die Eingabe eines Architekten zu Gebäudeschäden, die seiner Meinung nach durchdie Grundwasserabsenkung entstanden sind. (Dazu in Kürze hier mehr).
Mehr Informationen zum Thema: Eingaben an den Landtag (Bitte hier klicken)
Wenn wir weitere Informationen zum Vorgehen des Landtags erhalten, werden wir diese hier weitergeben!
Beweissicherung
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Thema Beweissicherung:
Auf unsere Anfrage beim Lankreis wurde uns mitgeteilt, dass der OOWV das geforderte Konzept zur Beweissicherung (Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Heidesee) fristgerecht bis zum 30.06.2012 eingereicht hat.
Derzeit wird es beim Landkreis geprüft und bewertet.
Im Anschluss soll dieses Konzept mit den Trägern öffentlicher Belange aus Land- und Forstwirtschaft, dem Naturschutz, der Gemeinde und dem Heideseebetreiber abgestimmt und entsprechen umgesetzt werden.
Wir bedauern, dass sich das ganze Verfahren unnötig in die Länge zieht und dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr zum Tragen kommt. Aus unserer Sicht wurde dem OOWV ein weiteres halbes Jahr geschenkt, in der keine ordnungsgemäße Beweissicherung durchgeführt wurde. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein Zusammenwirken aller Beteiligten bereits während dieser Zeit gewesen, um nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
Ferner war der Landkreis leider bis heute nicht bereit die von uns mehrfach geforderte sofortige Aufnahme der forstwirtschaftlichen Beweissicherung durchzusetzen. Diese wurde bereits in den Siebzigern ohne schriflichen Beschluss einseitig vom OOWV zu Lasten der Betroffenen eingestellt.
Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).