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Veranstaltungshinweis:

 

Diskussionsveranstaltung mit Experten zum Thema „Wasser im Oldenburger Münsterland“

Näheres im NWZ-Artikel: (Bitte hier klicken)

 

 Lese-Tipps!!!

Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG Holdorf) hat in Zusammenhang mit den Planungen zum Hochwasserschutz in Holdorf etliche interessante Fragen an den OOWV gerichtet. Viele dieser Widersprüchlichkeiten waren uns auch aufgefallen.

Den einzelnen Antworten des Wasserversorgers sehen wir mit großem Interesse entgegen, zumal der Geschäftsführer Herr Specht kürzlich noch in einem großen Interview  der NWZ betont hat, dass „Transparenz das Gebot der Stunde“ sei.

Weiterhin spricht er von „einer Kultur der Offenheit“, von der „Einbindung der Bürgermeister und Landräte“.

NWZ Artikel: (Bitte hier klicken)

Den Brief der UWG an den OOWV finden Sie hier (Bitte klicken)

 

 

Frist zur Einreichung von Einwänden gegen das vom OOWV vorgelegte Konzept zur Beweissicherung endet am 28.02.2014. Einwendungen, die nicht bis zu diesem Termin beim Landkreis Vechta eingegangen sind, finden keine Berücksichtigung mehr. Für den Nachweis reicht z.B. die Sendebestätigung per Fax an: 04441/898-4501 oder der Rückschein eines Einschreibens.

Für alle, die noch Einwendungen einreichen möchten, haben wir Formulierungshilfen im Downloadbereich bereitgestellt. 

Hier gelangen sie zum Donloadbereich: unter Beweissicherung 2014 finden Sie die Hilfen. Bitte hier klicken.

 

Entscheidung über den Antrag des OOWV auf Entnahme von Grundwasser für das Wasserwerk Holdorf, Bewilligung Nr.: 663723/05/0003/C vom 17.12.2013 (Bitte klicken)

Landrat Focke hat den Bescheid zum Wasserrechtsantrag am 18.12.2013 auf einer Pressekonferenz vorgestellt

 

Wie wir bislang nur aus mündlicher Überlieferung von Anwesenden wissen, wurde u.a. folgendes vorgestellt:

  • Festlegung der Fördermenge auf 4.5 Mill. m³
  • zahlreiche Nebenbestimmungen bezüglich umfangreicher Beweissicherungen landwirtschaftl., forstwirschaftl., ökolog., Heidesee;  u.a. Veröffentlichung der jährlichen Berichte der Beweissicherung im Internet
  • Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung der Fördermenge, falls die Auswirkungen größer als prognostiziert sind, oder der Wasserversorger den umfangreichen Nebenbestimmungen nicht nachkommt

·    Wir sind erleichtert, dass der LK den aus unserer Sicht richtigen Schritt der Reduzierung der Fördermenge gegangen ist.

·    Wir sind uns sicher, dass die Fördermenge von 4,5 Mill. m³ noch zu hoch ist und dass diese noch weiter reduziert werden muss, um eine Erholung des Grundwasserhaushalts zu erreichen. Dementsprechend hatten wir beim Erörterungstermin am 2. Oktober eine Reduzierung auf 3 Mill. m³ gefordert, um diese Erholung zu erreichen. Andererseits ist uns bewusst, dass es den Wasserversorger vor Probleme stellen könnte, so ad hoc so drastisch zu reduzieren, so dass es aus unserer Sicht ein erster Schritt ist.

·     Die vielen Nebenbestimmungen, die wir im genauen Wortlaut noch nicht kennen, lassen hoffen, dass im kommenden Jahr endlich eine differenzierte Beweissicherung für die Land- und Forstwirtschaft stattfindet, so wie wir das bereits seit Jahren fordern. Inzwischen haben wir eigene vereidigte, öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt. Die Ergebnisse sind eindeutig, deshalb sind wir uns sicher, dass der WV endlich seiner Verpflichtung  der Beweissicherung und Entschädigung nachkommen muss.

·     Insgesamt wundern wir uns, dass es  den Wasserrechtsbescheid in dieser Form gibt, weil aus unserer Sicht viele Punkte noch nicht geklärt waren  (noch nicht einmal das Protokoll zum Erörterungstermin erhältlich war), so dass wir zunächst wieder mit einem vorläufigen Bescheid von einem Jahr gerechnet haben. Dieser hätte dem LK die Möglichkeit gegeben, die Ergebnisse der Beweissicherung abzuwarten und sich ein genaues Bild von den Schäden zu machen, um dann zu entscheiden.

 

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