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Seit 1968 fördert der OOWV im Wasserwerk Holdorf (Fladderlohausen) Wasser zur Trinkwassergewinnung.

1977 erhielt der OOWV dazu die Bewilligung für die folgenden 30 Jahre (bis 2007) jährlich 5 Millionen Kubikmeter zu entnehmen (inklusive Reservemengen, die vorzuhalten waren).

Der OOWV erhielt nach Ablauf dieses Wasserrechts (im April 2007) eine bis zum 31.12.2011 befristete Bewilligung zur Entnahme des Grundwassers, da die Untersuchungen zum Wasserrechtsverfahren für ein Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.

Nun liegt der Antrag auf Bewilligung einer Grundwassermenge über 5,5 Millionen Kubikmeter jährlich für die nächsten 30 Jahre vor.

Laut Aussagen des OOWV sind bislang durch die Grundwasserentnahme für Land- und Forstwirtschaft keine Schäden bzw. Ertragsminderungen beweisbar. Auch bei Erhöhung der Fördermengen werden keine negativen Auswirkungen vermutet, jedoch eventuelle Beeinträchtigungen in Jahren mit geringen Niederschlagsmengen (nach Angaben des OOWV ca. jedes 5. Jahr) nicht grundsätzlich verneint.

Wir sind hingegen der Meinung, dass dem Thema „Schäden in Land- und Forstwirtschaft, sowie im Naturhaushalt“ nicht genügend Rechnung getragen wird und eine Erhöhung der Grundwassermenge auch erhebliche weitere Folgen für die Gemeinde Holdorf haben kann!!!

Dementsprechend ist uns an einer differenzierten Aufarbeitung des Themas gelegen, bevor der OOWV das Wasserrecht für die nächsten 30 Jahre erhält. Bis zum 2. Juni 2011 besteht die Chance Einwände zu formulieren. Einwände die bis dahin nicht bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis Vechta) eingegangen sind werden nicht mehr berücksichtigt!

(I.G.)

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