Die IGUVW
wünscht
allen Lesern
ein gutes neues Jahr!
An dieser Stelle möchten wir uns wieder bei allen Leuten bedanken, die uns im vergangenen Jahr auf vielfältige Weise unterstützt haben!
Ohne diese Unterstützung hätten viele Arbeiten in der Form nicht stattfinden können.
Dass auch 2014 ein arbeitsintensives Jahr war, kann man dem diesjährigen Jahresrückblick entnehmen – ohne Garantie auf Vollständigkeit.
Auch 2015 sind wir für alle Anregungen und Hilfe dankbar !
Jahresrückblick 2014
JANUAR
- · Die IGUVW überprüft mit Hilfe des Geohydrologen Herrn Dr. Steinmetz und des Rechtsanwalts Herrn Reh den Bewilligungsbescheid des Landkreises Vechta vom 17.12.2013
- · Der OOWV ist aufgefordert, das dazugehörige Konzept zur Beweissicherung bis zum 31.01.2014 vorzulegen
FEBRUAR
- · Der Landkreis veröffentlicht das o. g. Konzept zur Beweissicherung auf seiner Homepage – Einwände dagegen sind bis zum 28.02.2014 beim Landkreis einzugehen
- · Die IGUVW lässt das Konzept von einem Sachverständigen für Aufwuchsschäden (Herrn Dr. Thorsten Schiermann) prüfen
- · Am 20. 02. findet eine Veranstaltung in Holdorf für betroffene Landwirte und Fachbehörden statt, auf der Herr Dr. Schiermann u.a. erläutert, wie aus seiner Sicht ein Beweissicherungsverfahren konzipiert sein müsste; außerdem wird über das Beweissicherungsverfahren im Bereich Wittefeld/ Vörden (Stadtwerke Osnabrück) zum Vergleich berichtet
- · Entschluss zur Klage gegen den Bewilligungsbescheid vom 17.12.2013 durch Mitglieder der IGUVW (Heinrich Pöppelmann und Ehepaar Greve); Klage wird eingereicht
- · Bis zum 28.02.2014 gehen über 60 Einwände gegen das Beweissicherungskonzept des OOWVs beim Landkreis ein
MÄRZ
- · Die OV greift das Thema: „Hilfe von anderen Wasserverbänden“ auf; die IGUVW bezweifelt, dass der OOWV ernsthaft die Unterstützung von anderen Wasserverbänden sucht, insbesondere wenn man das Beispiel Delmenhorst kennt (s. Dezember)
- · Die Familie Pöppelmann erhält Post vom OOWV: Verträge für die Pachtung von etwa 28 ha Grünland (ökologische Bewirtschaftung) werden entgegen mündlicher Absprachen und bereits vorliegender Vertragsentwürfe nicht verlängert, die Flächen sind sofort für den Folgepächter freizugeben
APRIL
- · Akteneinsicht bei der LWK: sensationeller Fund: Karte mit Flurabständen von 1968 (Nullzustand), die wir seit Jahren an verschiedenen Stellen vergeblich angefragt haben
- · Landkreis bewilligt das Beweissicherungskonzept des OOWVs nach diversen Abänderungen: aus Sicht der IGUVW bleiben die vorgebrachten Einwände fast völlig unberücksichtigt
MAI
- · Veranstaltung mit betroffenen Landwirten, Landvolk, LWK, um das bewilligte Beweissicherungskonzept vorzustellen, zu diskutieren und das weitere Vorgehen zu beratschlagen:
- · Heinrich Pöppelmann und das Ehepaar Greve reichen Klage gegen den Landkreis bzgl.dieser Bewilligung der Beweisscherung ein
- · Der OOWV reicht ebenso Klage gegen den Landkreis bzgl. dieser Bewilligung ein
- · Fachtagung des OOWVs zum Thema: „Sauberes Trinkwasser – unser Anspruch bleibt“; hier wird das WW Holdorf als Positivbeispiel mit seit Jahren sinkenden Nitratwerten vorgestellt; die ökologische Bewirtschaftung (ohne Kunstdünger, ohne Spritzmittel) als besonders grundwasserschonend dargestellt
- · Der OOWV geht davon aus, dass über seinen Eilantrag bzgl. der Reduzierung der bisherigen Fördermenge des WWs Holdorf spätestens bis zu den Sommerferien entschieden wird – bis zum Jahresende haben wir von keinem Urteil erfahren
JUNI
- · Ortslandvolkverband Holdorf geht mit Familie Pöppelmann bezüglich verlorener Pachtflächen an die Öffentlichkeit; der OOWV spricht von „Marktsondierung“; seither werden die Flächen konventionell bewirtschaftet
- · Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises zum sofortigen Vollzug der Beweissicherung
- · Landesrechnungshof kritisiert den OOWV für die Verschwendung von 21 Mio. Euro; für die IGUVW erscheint dies in Anbetracht dessen, dass es im Bereich des WWs Holdorf nie zu einer Zahlung von Entschädigung gekommen ist, besonders bitter (es wurden nie Schäden festgestellt: u. E. aufgrund der mangelnden Beweissicherung)
- · Bis zum 30.06. hat der OOWV die Ergebnisse zur Beweissicherung 2013 beim Landkreis vorgelegt; auch die LWK legt einen Bericht zur Beweissicherung 2013 beim Landkreis vor
JULI/ AUGUST
- · Kläger versuchen die Ergebnisse der Beweissicherung vom Landkreis bzw. der LWK in digitaler Form zu erhalten; trotz frühzeitigem Antrag auf Akteneinsicht nach UIG war dies nicht möglich. Nach längerem Hin und Her hat der Landkreis unter Bezugnahme auf die laufende Klage uns darauf verwiesen, diese über die Gerichtsakten einzusehen, wohlwissend, dass das Gericht in dieser Zeit wegen einer Umzugsphase nur die dringendsten Fälle abarbeiten konnte. Uns erschienen die Unterlagen für die Klagebegründung (Bewilligungsbesscheid) von Bedeutung; den Termin für die Einreichung der Begründung mussten wir deshalb nach hinten verschieben lassen.
SEPTEMBER
- · Feststellung, dass der OOWV im Wasserrechtsantrag Holdorf mit falschen Niederschlagswerten gearbeitet hat: Durch einen eher zufälligen Vergleich mit den Daten der LUFA (LWK- Messstation in Faldderlohausen) mussten wir feststellen, dass die Daten des OOWVs um ca. 10% zu hoch liegen. Dies bestätigte auch ein Vergleich mit der Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes in Dinklage. Wenn diese Daten des OOWVs für die Berechnung der Grundwasserneubildung herangezogen wurde, verwundert uns nicht mehr, wenn trotz der reduzierten Entnahmemenge weiter sinkende Trends zu verzeichnen sind.
OKTOBER
- · Heidesee erreicht Tiefststand: es bildet sich eine Sandbank
- · Maisernte jährt sich: IGUVW erwartet die baldige Entschädigung der Ertragsdepressionen von 2013: Diese Einschätzung soll sich aber als deutlich zu optimistisch erweisen, die Betroffenen erhalten bis Ende des Jahres 2014 keinen Bescheid. Ertragseinbußen wurden in beiden Berichten (OOWV und LWK) ermittelt – erstmals nach über 40 Jahren Wasserförderung. Laut Herrn Dr. Schiermann ist die Auszahlung bis Ende desselben Jahres üblich.
- · Die UWG Holdorf stellt dem OOWV in Zusammenhang mit der Hochwasserschutz -Problematik Fragen, deren Antworten auch für uns bezüglich der Wasserförderung interessant wären.
DEZEMBER
- · Die Stadtwerke Delmenhorst sehen rechtlich keine Möglichkeit, eine neuerliche Trinkwasserförderung im Bereich der Graftanlagen zu betreiben. Als Grund wird genannt, dass der Trinkwsser-Bedarf nicht bestehen würde, da noch Lieferverträge mit dem OOWV bis 2029 bestehen.