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Wassernotstand
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(Quelle: OV vom 24.07.2013)
KOMMENTAR IGUVW:
Die Thematik löst bei uns deutliche Verwunderung aus:
1. Nachdem wir im Juni die Unterlagen über die Tagesentnahmemengen ausgereicht bekommen haben, konnten wir ersehen, dass es auch in anderen Jahren derartige Entnahmemengen gegeben hat (s. Tabelle oben)
Hinzu kommt ein Speichervolumen von 6900 Kubikmetern (Quelle: s. OOWV, bitte hier klicken und am rechten Rand Holdorf anklicken).
Unserer Rechnung nach ergibt sich folgende Möglichkeit für höchste Tagesfördermengen:
14 Brunnen x 60 Kubikmeter Förderleistung je Stunde) x 24 h=20.160 Kubikmeter ; abzüglich von benötigtem Spülwasser bleiben zumindest etwa 20000 Kubikmeter abzugebendes Wasser.
2. Ein Teil der Leitung (vom Wasserwerk bis Langenberg) wurde bereits ausgebaut (der mögliche Durchfluss wurde um ca. 50% erhöht), so dass es verwundert, dass gerade jetzt diese Problematik in diesem Ausmaß stattfindet, denn solche Trockenwetterlagen hat es in der Vergangenheit mehrfach gegeben.
Scheinbar ist der Wasserversorger nicht in der Lage, die Versorgungsnotstände zu lösen. Dem Leserbrief vom 25.07.2013 aus der OV können wir nur beipflichten (Bitte hier klicken) und verweisen nochmals auf das Thema "Wiederaufnahme der Wasserförderung in Delmenhorst geplant" (s. weiter unten).
3. Aus unserer Sicht wäre die Problematik Lohne durch eine Verbundleitung mit dem WW Vechta, das ausreichend Reserven besitzt, in Kombination mit einer Druckerhöhungsstation zu lösen. Der Ausbau der vorhandenen Leitung ist u. E. der falsche Weg zur Problemlösung, da in Holdorf die benötigten Wassermengen nicht (ohne massive Schäden zu verursachen) zur Verfügung stehen.
4. Große Verwunderung löst bei uns die Angabe der genehmigten Fördermenge von 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr hervor –hat der OOWV noch nicht verinnerlicht, dass die Fördermenge für die Jahre 2012 und 2013 vom Landkreis auf 4,75 Mio Kubikmetern reduziert wurde? Oder wurde die Bewilligung noch abgeändert? (s. OV Bitte hier klicken)
Den Aufruf zum Wassersparen begrüßen wir natürlich sehr, da durch immer höhere Entnahmemengen immer größere Trockenschäden entstehen, aber nur das Wassersparen in trockenen Zeiten kann nicht die Lösung für eine aus unserer Sicht verfehlte Strategie des OWVs sein: So wird immer noch beste Trinkwasserqualität zur Gartenbewässerung benutzt, da der OOWV den Absetzzähler (zusätzliche Wasseruhr für Bewässerung etc.) bei Privatkunden zur Gartennutzung favorisiert.
Aus unserer Sicht sollte für Bewässerung u. ä., für die keine hohe Trinkwasser-Qualität benötigt wird, die Versorgung dezentralisiert werden (eigene Pumpe zur Gartenbewässerung, Regenwassernutzung, usw.), somit würde dieses Problem im Sommer nicht zu solchen Engpässen führen und die Entnahmesituation insgesamt entlasten. Diese Vorgehensweise macht überall dort Sinn, wo Grundwasser für diese Zwecke einfach erschlossen werden kann. Hierzu zählen wir z. B. auch die Sportplätze in Neuenkirchen, die derzeit mit bestem Trinkwasser beregnet werden. Lediglich für die Gebiete in Holdorf/Fladderlohausen etc., die ohnehin im Absenktrichter des Wasserwerks Holdorf liegen, ist ein solches Vorgehen wirkungslos, da aus dem selben Wasservorkommen gefördert würde.
Unverständlich zum Thema „Wassersparen“ war für uns, dass der OOWV in einem Gespräch mit der OV die Pläne der EU zur vorgeschriebenen Einführung von Wasserspar-Duschköpfen komplett abgelehnt hat, ohne zu erwähnen, dass Wassersparen durchaus ein Thema ist und dass diese Duschköpfe durchaus sinnvoll sind! (OV-Artikel: bitte hier klicken)
Termin zum „fachlichen Dialog“ kommt in geplanter Form nicht zustande
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Termin zum „fachlichen Dialog“ kommt in geplanter Form nicht zustande
De IGUVW hatte in einem Schreiben vom 19.11.2012 die Auswertung der Akteneinsicht vom Oktober zusammengefasst. Der OOWV hatte keinerlei Verständnis für diese fachliche Kritik und seinerseits einen „ausschließlich fachlichen Dialog“ zwischen Herrn Dr. Steinmetz und der Fachabteilung des OOWVs und möglicherweise einem Vertreter des Landkreises vorgeschlagen. Diesem hatten wir zugestimmt (Bitte hier klicken) und das Rathaus Holdorf als Veranstaltungsort vorgeschlagen.
Danach gab es telefonisch den Wunsch zunächst ein Treffen „unter vier Augen“ mit Herrn Dr. Steinmetz abzuhalten. Dies haben wir abgelehnt: Eine wichtige Forderung von uns ist mehr Transparenz und Offenheit und wir hätten gerne gesehen, wenn Landkreis und Gemeinde sich entsprechend hätten informieren können.
Dieser Plan wurde in einem Schreiben des OOWVs vom 18.01.2013 abgesagt. Der Landkreis habe “überraschend eine Teilnahme abgesagt“, da er im Rahmen des Verfahrens einen Sachverständigen mit der Überprüfung des Geohydrologischen Gutachtens sowie der Einwände der IGUVW beauftragt hat. Der Termin zur Besprechung der Ergebnisse sei „voraussichtlich für Februar 2013 geplant“. Dadurch erscheint dem OOWV das zunächst angebotene Treffen für „überflüssig“.
Wir sehen der o. g. Besprechung mit Interesse entgegen. Herr Dr. Steinmetz hat bisher keine Einladung dazu erhalten.
WEITERHIN WURDEN UNS AUCH IMMER NOCH NICHT DIE GEFORDERTEN DATEN ALS AQUA-INFO-DATEI AUSGEREICHT –WEDER VOM OOWV NOCH VOM LANDKREIS!
Frohe Weihnachten
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Frohe Weihnachten wünscht die IGUVW!
Informationsveranstaltung der SPD vom 10.12.2012
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Informationsveranstaltung vom 10.12.2012
Bei dieser Veranstaltung- organisiert vom SPD Ortsverein Holdorf- hatten wir die Gelegenheit u.a. folgende interessante Themen zu erläutern:
· Neueste Erkenntnisse aus der Akteneinsicht beim OOWV im Okt. 2012
· Forderungen für ein Beweissicherungsverfahren (Land- und Forstwirtschaft, Ökologie) vom Okt. 2012
· Eingabe an den niedersächsischen Landtag (Juni 2012)
· Auswertungen eigener Messungen durch den Hydrogeologen Dr. Steinmetz (April 2012)
Gerne nahmen wir diesen Termin zur Information der SPD-Politiker auf Landes-und Bundesebene wahr – ebenso wie wir bereits die Gelegenheit hatten, CDU-Landtagsabgeordnete zu informieren (Mitglieder des Arbeitskreises Umwelt im November 2011; Generalsekretär der CDU Niedersachsen Ulf Thiele im Sommer 2012).
Endlich wieder online
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Nach technischen Problemen, sind wir leider erst jetzt wieder für Sie da!
Vielen Dank für Ihre Geduld!
Einladung zur Informationsveranstaltung
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Einladung zur Informationsveranstaltung
wir möchten aufmerksam machen auf eine Veranstaltung am 10. Dez. 2012, die vom SPD-Ortsverein Holdorf organisiert wird.
Zur Einladung folgen Sie diesem Link.
Bei dieser Veranstaltung haben wir die Gelegenheit u.a. folgende interessante Themen zu erläutern:
· Neueste Erkenntnisse aus der Akteneinsicht beim OOWV im Okt. 2012
· Forderungen für ein Beweissicherungsverfahren (Land- und Forstwirtschaft, Ökologie) vom Okt. 2012
· Eingabe an den niedersächsischen Landtag (Juni 2012)
· Auswertungen eigener Messungen durch den Hydrogeologen Dr. Steinmetz (April 2012)
Gerne nehmen wir diesen Termin zur Information der SPD-Politiker auf Landes-und Bundesebene wahr – ebenso wie wir bereits die Gelegenheit hatten, CDU-Landtagsabgeordnete zu informieren (Mitglieder des Arbeitskreises Umwelt im November 2011; Generalsekretär der CDU Niedersachsen Ulf Thiele im Sommer 2012).
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung, denn diese macht deutlich, dass das Thema in Holdorf nicht eingeschlafen ist – obwohl sich ein Entscheidungsprozess im Fall „Wasserförderung in Holdorf“ nun schon über anderthalb Jahre hinzieht!
Urteilsspruch im OOWV Prozess
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Urteilsspruch im OOWV- Prozess / Sowohl Staatstanwaltschaft, wie auch Verteidigung kündigen Revision an
Am 26.10.2012 wurde im Untreue-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg das Urteil gesprochen. Im NWZ-Spezial finden Sie Berichte über alle Prozesstage und das Urteil. Bitte hier klicken.
Wir pflichten besonders der Meinung des NWZ-Reporters Jürgen Westerhoff bei, der den Prozess ständig verfolgt hat: „…wie wichtig es ist, Gebilde wie einen öffentlich-rechtlichen Wasserverband höchst penibel zu kontrollieren…“. Den ganzen Bericht lesen Sie hier.
Die zuständige Behörde des Landkreises Vechta hat uns allerdings im August noch wissen lassen, dass sie keine Veranlassung für eine Ausweitung der Kontrollen im Hinblick auf eine agierende Körperschaft des öffentlichen Rechts sehen. Wir hatten darum gebeten, beim OOWV die Isohypsenpläne anzufordern, die der WV jedes Jahr zur trockensten Jahreszeit erstellen muss (laut Bewilligungsbescheid für die Wasserentnahme in Holdorf) und die beim Landkreis nicht vorlagen.
Inzwischen haben wir Akteneinsicht beim OOWV genommen (nach Umweltinformationsgesetz) und mussten feststellen, dass die Pläne von etlichen Jahren nicht vorhanden sind und dass sie in vielen Jahren nicht zur trockensten Jahreszeit gemacht wurden, sondern sogar auch zur feuchtesten (z. b. Dezember 2011, Januar 2010, Dezember 2008, April 1981 usw.).
Es war für uns in jeglicher Hinsicht sehr aufwändig, die Genehmigung zur Akteneinsicht zu bekommen. Transparenz und Offenheit stellt man sich anders vor.
Dementsprechend interessant fanden wir die Aussagen des derzeitigen Verbandsvorstehers Frank Eger bei Gericht: “Es war unglaublich schwierig, Protokolle und Unterlagen zu erhalten…“ Den ganzen Artikel lesen Sie hier.
Bei Interesse am Umweltinformationsgesetz (UIG) klicken Sie bitte hier.
Beweissicherung (2)
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Thema Beweissicherung:
KONZEPT ZUR BEWEISSICHERUNG FÜR EINE ENTNAHME VON 4,75 Mio m3/a (Zulassung vorzeitiger Beginn: läuft seit 1/2012 und endet 12/2013!) JETZT IN DER ÖFFENTLICHEN BETEILIGUNG
Der OOWV hatte fristgerecht zum 30.06.2012 ein gefordertes Konzept zur Beweissicherung eingereicht. Anschließend wurde dies fast 3 Monate beim Landkreis geprüft und bewertet. Seit Ende September liegt es den Trägern öffentlicher Belange vor. Diese haben bis Ende Oktober Zeit, um Stellung zu nehmen. Nach erster Sichtung unsererseits mussten wir feststellen, dass sich das Konzept nur unwesentlich vom Konzept aus dem Wasserrechtsantrag 2011 unterscheidet. Dieses Konzept ist unserer Meinung nach dementsprechend nicht für eine Beweissicherung zu gebrauchen.
Wir haben den Eindruck, das sämtliche Einwendungen seitens der Betroffenen aus Land- und Forstwirtschaft usw. hier nicht berücksichtigt wurden.
Wir hoffen sehr, dass jetzige Stellungnahmen nun endlich zu einem tragfähigen Konzept führen werden.
Wir bedauern sehr, dass sich das ganze Verfahren unnötig in die Länge zieht und dieses Jahr sicher nicht mehr zum Tragen kommt. Aus unserer Sicht wurde dem OOWV ein weiteres Jahr geschenkt, in der keine ordnungsgemäße Beweissicherung durchgeführt wurde. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein Zusammenwirken aller Beteiligten bereits in den ersten Monaten dieses Jahres gewesen, um nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
Ferner war der Landkreis leider bis heute nicht bereit die von uns mehrfach geforderte sofortige Aufnahme der forstwirtschaftlichen Beweissicherung durchzusetzen. Diese wurde bereits in den Siebzigern ohne schriflichen Beschluss einseitig vom OOWV zu Lasten der Betroffenen eingestellt.
Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).
Prozess zur OOWV Affäre (2)
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PROZESS ZUR OOWV-AFFÄRE IN DER SCHLUSSPHASE
Für den 26. Oktober ist die Urteilsverkündung vorgesehen; drei Tage zuvor sind die Abschluss-Plädoyers geplant.
Der OOWV hat seine Begleitklage (Adhäsionsantrag über 1,2 Mio Euro) im Rahmen des Strafprozesses zurückgezogen. Der OOWV kündigt ein neues Verfahren (zivilrechtl.) an.
Die NWZ hat ein "NWZ- Spezial" zu dem Thema geschaltet, in dem immer aktuell ausführliche Berichte zu den bisherigen Prozesstagen zu finden sind: Bitte hier klicken.
Eingabe an den NDS Landtag
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Eingabe an den Niedersächsischen Landtag
Bereits im Juni hat sich die IGUVW mit einer Eingabe zum Thema „Wasserförderung in Holdorf“ an den Niedersächsischen Landtag gewandt. Es war uns klar, dass diese vor der Sommerpause nicht mehr bearbeitet werden konnte. Wie uns jetzt auf Anfrage mitgeteilt wurde, wird die Problematik voraussichtlich in den nächsten 4 bis 6 Wochen thematisiert.
Nachdem wir die Erkenntnisse vom April 2012 (siehe Kopfleiste unter NEU NEU NEU) so brisant und grundlegend wichtig für die Bearbeitung des Themas fanden, haben wir diese an den Landtag gesandt.
Kurz zusammengefasst lässt sich folgendes feststellen:
- Am 15.03.2012 wurde bereits die Grundwasser-Absenkung erreicht, die vom OOWV im Wasserrechtsantrag bei einer mehrjährigen Grundwasserentnahme von 5,5 Millionen cbm/a in Verbindung mit mehrjähriger Trockenheit prognostiziert wurde – obwohl derzeit eine maximale Entnahmemenge von 4,75 Millionen cbm/a genehmigt ist. Das sind für uns alarmierende Werte.
- Zudem mussten wir feststellen, dass das Haupt-Entnahmegebiet in der Fassung Mitte (Tiefbrunnen) realisiert wird. Eine gleichmäßige Entnahme auf der gesamten Fassungsbreite – wie vom Nieders. Landesamt für Bodenforschung in dem gutachterlichen hydrologischen Bericht vom 06.01.1971 gefordert - findet somit nicht statt. Schon damals ging man davon aus, dass pro Kilometer Abstrom-Breite nur 1,2 Millionen cbm/a Grundwasser gewinnbar sind, ohne nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt zu erhalten. Die jetzige Entnahme steht im gravierenden Widerspruch dazu. Die hierdurch auftretenden massiven Schäden können wir nicht weiter hinnehmen. Grundwasserentnahmen Dritter blieben bislang unberücksichtigt.
- Im Wasserrechtsantrag ist noch immer die Rede von mehreren Grundwasser-Stockwerken. Auch diese konnten durch die Konstruktion von zwei geologischen Profilschnitten auf Grundlage der vorliegenden Schichtenverzeichnisse der Brunnen- und Grundwassersmessstelenbohrungen widerlegt werden (Anlage 4.8). Eine flächige Verbreitung von lateralen Grundwasserstauern ist schon durch die punktuelle Grundwasserspiegelabsenkung im Brunnenfeld Mitte nichtplausibel. Die Grundwasserentnahme aus den Tiefengrundwasserleitern schlagen bis zur Grundwasseroberfläche durch.
- Da wir nun wissen, dass das Hauptentnahmegebiet direkt an der A1 liegt und hier nur ein marodes Rückhaltesystem mit Ölabscheider installiert ist, möchten wir Sie auf diesen desolaten Zustand hinweisen (s. Fotos Anlage 4.14). Wir können nicht verstehen, dass hier keine Wartung und Instandsetzung erfolgt und Grundwasser in unmittelbarer Nähe einer Trinkwassergewinnungsanlage gefährdet wird. Dieses Rückhaltesystem zu installieren, wurde dem OOWV seiner Zeit zur Auflage im Bewilligungsbescheid gemacht. Hierdurch sollte der Schutz der Trinkwasserschutzzone 2 im Bereich der Autobahn A1 gewährleistet werden. Es handelt sich keinesfalls um eine Niederschlagsentwässerung der Autobahn A1. Die Kosten der Schutzmaßnahme waren alleine vom OOWV zu tragen. Somit ist davon auszugehen, dass auch die Wartung durch den OOWV sicherzustellen ist.
Unsere Forderungen sind unter anderem:
- Die Rückführung der Fördermengen auf ein vertretbares Niveau. Eine Erhöhung der Fördermenge ist völlig ausgeschlossen.
- Vollständige Transparenz der Wasserförderung. Die beinhaltet z.B. eine zeitnahe Information über die geförderten Mengen, Wasserspiegelstände usw.
- Unabhängige Datenerhebungen. Die alleinige Erhebung dieser wichtigen Daten durch den OOWV muss beendet werden.
- Sofortige Nachrüstung der Förderbrunnen mit geeigneten Wassermesseinrichtungen. Betriebsstundenzähler sind hier völlig ungeeignet. Die Messeinrichtungen sind von unabhängiger Stelle zu versiegeln
Außerdem haben wir in unserer Eingabe u. a. die bislang fehlende Beweissicherung (bes. zum Bereich Forst) thematisiert,.
Somit liegen dem Landtag jetzt unseres Wissens nach mind. drei Eingaben zum Thema „Wasserförderung in Holdorf“ vor.
Neben unserer sind dies die Petition der „Unabhängigen Wählergemeinschaft für Holdorf“ (UWG Holdorf; für nähere Informationen bitte hier klicken) und die Eingabe eines Architekten zu Gebäudeschäden, die seiner Meinung nach durchdie Grundwasserabsenkung entstanden sind. (Dazu in Kürze hier mehr).
Mehr Informationen zum Thema: Eingaben an den Landtag (Bitte hier klicken)
Wenn wir weitere Informationen zum Vorgehen des Landtags erhalten, werden wir diese hier weitergeben!
Beweissicherung
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Thema Beweissicherung:
Auf unsere Anfrage beim Lankreis wurde uns mitgeteilt, dass der OOWV das geforderte Konzept zur Beweissicherung (Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Heidesee) fristgerecht bis zum 30.06.2012 eingereicht hat.
Derzeit wird es beim Landkreis geprüft und bewertet.
Im Anschluss soll dieses Konzept mit den Trägern öffentlicher Belange aus Land- und Forstwirtschaft, dem Naturschutz, der Gemeinde und dem Heideseebetreiber abgestimmt und entsprechen umgesetzt werden.
Wir bedauern, dass sich das ganze Verfahren unnötig in die Länge zieht und dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr zum Tragen kommt. Aus unserer Sicht wurde dem OOWV ein weiteres halbes Jahr geschenkt, in der keine ordnungsgemäße Beweissicherung durchgeführt wurde. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein Zusammenwirken aller Beteiligten bereits während dieser Zeit gewesen, um nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
Ferner war der Landkreis leider bis heute nicht bereit die von uns mehrfach geforderte sofortige Aufnahme der forstwirtschaftlichen Beweissicherung durchzusetzen. Diese wurde bereits in den Siebzigern ohne schriflichen Beschluss einseitig vom OOWV zu Lasten der Betroffenen eingestellt.
Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).