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Prozess in der OOWV- Affäre ist im vollem Gange

 

Die NWZ hat ein "NWZ- Spezial" zu dem Thema geschaltet, in dem immer aktuell ausführliche Berichte zu den bisherigen Prozesstagen zu finden sind: Bitte hier hier klicken.

Berichte vom NDR: Bitte hier klicken.

 

 

Kommentar IGUVW:

 

Viel brisanter als die 8000 Euro für die Silberhochzeit finden wir die 1,28 Millionen Sonderzahlungen, die der damalige Geschäftsführer Hans-Peter Blohm 2007 und 2008 rechtswidrig an Mitarbeiter ausgezahlt haben soll. (In einer Körperschaft öffentlichen Rechts, wie der OOWV eine ist, dürfen nur Gehälter im Rahmen des Tarifs für den öffentlichen Dienst gezahlt werden.)

 

  • Wofür wurde dieses Geld ausgezahlt?
  • Welche Mitarbeiter wurden begünstigt oder wurde es gleichmäßig verteilt?
  • Wurden die rechtswidrig gezahlten Gelder zurückgefordert, da es sich schließlich um das Geld aller Endkunden des OOWV handelt?

 

Thema Beweissicherung:

 

Der nächste für uns maßgebliche Termin ist der 30. Juni 2012: bis dahin muss der OOWV laut derzeitiger Bewilligung zum vorzeitigen Beginn ein flächenscharfes Konzept zur Beweissicherung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ökologie und Heidesee vorlegen. Wir fragen uns:

  • Werden diese Konzepte vorliegen?
  • Wie sind die Inhalte?
  • Wie wird der Landkreis reagieren, falls diese Konzepte nicht fristgerecht vorliegen? (Es wäre nicht das erste Mal, dass geforderte Daten nicht vorliegen, siehe z. B. Grundwasser-Gleichenpläne.)

Bei Interesse am Thema "Beweissicherung und Wasserrecht" empfehlen wir das Lesen der Geofakten 5, 6, 9, 15, 16 und 19. Zu den Geofakten gelangen Sie hier (Bitte klicken).

Verehrte Damen und Herren, liebe Besucher,

wir waren gezwungen unsere Internet- Seite in den letzten Tagen umzustellen, deshalb ergaben sich leider Verzögerungen mit der Berichterstattung von der Info-Veranstaltung vom 27.04.2012!

Wir bitten um Verständnis!

Dies hat uns selbst gestört, da wir die Veranstaltung aufgrund des kurzfristigen Termins nicht als große Öffentlichkeitsveranstaltung anbieten konnten und alle Interessierten auf diesem Weg detailliert informieren möchten!

Nun aber geht´s los mit Bericht, Fotos, Kartenmaterial…

Vielen Dank für das Interesse und die Geduld!

Für Anregungen, Fragen und Unterstützung sind wir weiterhin sehr dankbar!

VORANKÜNDIGUNG!!!


Das Ingenieur-Büro Geonik-GmbH hat in unserem Auftrag die aktuelle Situation der Wasserentnahmen in Holdorf näher untersucht und entsprechendes Material zusammengestellt. Herr Dr. Steinmetz wird uns die Ergebnisse am Wochenende erläutern. Kurz darauf werden wir die hoch interessanten Daten hier für Sie zur Verfügung stellen.

OV 2012.03.21 Überschrift Bergmolche

Zum Artikel gelangen Sie hier

 

 

Bei der Beschäftigung mit dem Thema „Wasserrecht“ sind wir auf die Vorträge der „AG Wasserrechtsverfahren“ des „Wasserverbandstags e. V.“ (gemeinsamer Interessenverband von Wasser- und Bodenverbänden mit rund 1000 Mitgliedern aus Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) gestoßen.

 

Dem Vortrag „Wasserrechtsverfahren im Spannungsfeld der öffentlichen Wahrnehmung“ galt dabei unser besonderes Interesse, da dort das Wasserrechtsverfahren in Holdorf thematisiert wird.

 

Wir haben uns erlaubt, Stellung zu beziehen und Fragen an den Verfasser (Herrn U. Sütering, OOWV) zu richten (Schreiben vom 10.01.2012).

 

Der besseren Übersicht halber haben wir diese Fragen gelb markiert.

 

Ebenso haben wir diese Fragen – soweit sie nicht speziell das Wasserrecht in Holdorf betreffen, sondern eher Wasserrechtsverfahren allgemein – auch an die anderen Mitglieder der AG (Bitte hier klicken) gestellt.

 

Für sie antwortete Frau Dörte Burg (Geschäftsführung Wasserverbandstag e. V.) in einem Schreiben vom 23.01.2012, dass sie „das Schreiben an Herrn Sütering weitergeleitet habe, damit dieser die Fragen im Namen der Arbeitsgruppe beantwortet“.

 

Herr Sütering antwortete uns am 24.01.2012. In seinem Schreiben dankt er für das Interesse. Er stellt dar, dass der Vortrag im Rahmen der Vorstellung des Leitfadens für nds. Wasserversorgungsunternehmen („Wasserrechtsverfahren für Grundwasserentnahmen“) gehalten wurde. Der Vortrag greife dabei nur einige Ausschnitte aus dem Leitfaden auf. Die von uns gestellten allgemeinen Fragen und Anmerkungen zum Wasserrechtsverfahren würden größtenteils in dem umfangreichen Leitfaden behandelt. Dementsprechend wurde uns freundlicherweise ein Exemplar überlassen. Fragen zu dem laufendem Wasserrechtsverfahren Ww Holdorf könne er außerhalb des Verfahrens nicht beantworten, dafür bittet er um Verständnis. HHHhH6666uuuuuu Holdorf könne er außerhalb des Verfahrens nicht beantworten, dafür bittet er um Verständnis.

 

Der Leitfaden ist sehr interessant , aber Hinweise auf „Politik“, „geringen Kenntnisstand“, „emotionale Betroffenheiten“, „Vertrauen“ gibt es dort nicht. Hier gelangen Sie zum Download des Leitfadens.

Wir hatten nicht erwartet, dass Herr Sütering alle diese offen bleibenden –nicht nur Holdorf betreffenden Fragen- im einzelnen detailliert beantworten würde. Trotzdem sollte es erlaubt sein zu einem gehaltenen, im Netz veröffentlichten Vortrag als Betroffene Fragen zu stellen und Antworten zu erwarten. Besonders auch die unserer Meinung nach falschen Zusammenhänge von Ganglien mit Baumvitalität (siehe S. 18) hätten unserer Meinung nach dringend Erklärungen bedurft.

oldorf betreffeHhH Fragen- im einzelnen detailliert beantworten würde. Trotzdem sollte es erlaubt sein zu einem gehaltenen, im Netz veröffentlichten Vortrag als Betroffene Fragen zu stellen und Antworten zu erwarten. Besonders auch die unserer Meinung nach falschen Zusammenhänge von Ganglien mit Baumvitalität (siehe S. 18) hätten unserer Meinung nach dringend Erklärungen bedurft.

Wir haben Frau Burg informiert, dass es keine Klärung in diesen Bereichen gab, sie sah aber keine Veranlassung für ein weiteres Vorgehen.

 

 

 

 

 

 

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Entscheidung im Niedersachsenpark!!!

Entwässerungsgräben im Niedersachsenpark müssen zurückgebaut werden

Wasserverband, Grüne und Geologe begrüßen Landkreis-Beschluss zu Gräben im Niedersachsenpark

Sicherlich ist die Situation nicht dementsprechend mit unserer vergleichbar, aber sie bestärkt uns darin, dass:

  • es der richtige Weg ist, sich als Betroffene zusammenzuschließen und fachlichen Rat beim Hydrogeologen und Fachanwalt zu suchen
  • der Hydrogeologen Herr Dr. Steinmetz und der Fachanwalt Herr Reh hervorragende Arbeit leisten.


Die Vorgeschichte finden Sie hier.

Neues zum Thema "Petition an den NDS. Landtag" durch die UWG Holdorf

Für alle die sich gewundert haben, dass wir die OV - Artikel nicht tagesaktuell eingestellt haben: Ein Gespräch mit Herrn Grote von der OV hat ergeben, dass die OV eine Veröffentlichung frühestens nach drei Tagen wünscht.

  • Wie wir erst jetzt gesehen haben, hat der NABU- Kreisverband dem Thema "Wasserrechtsantrag des OOWV zur Wasserförderung in Holdorf" auf seiner Internetseite einen ausführlichen Artikel incl. Fotos gewidmet. Außerdem können Sie hier auch die komplette Stellungnahme des NABU einsehen. Daraus ist zu ersehen, dass der NABU auch die Stellungnahme unseres Geologen Herrn Dr. Steinmetz teilt und diese in seine Stellngnahme einbindet. Zur Internetseite des NABU bitte hier klicken.  

  • Wie auch in der OV zu lesen war, hat der Landkreis bekannt gegeben, dass die Bearbeitung der Einwände noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zum OV- Artikel bitte hier klicken.

Den Artikel der NWZ finden Sie hier.

Zum Thema OOWV und Biogas lesen Sie auch folgenden Artikel aus der NWZ. Zum NWZ- Artikel bitte hier klicken.

  • Durch unser Interview in der NWZ vom Juni 2011 ist man auch in Varel auf unsere Aktivitäten aufmerksam geworden und bezieht sich auf unsere Erfahrungen. Bei Interesse bitte hier klicken.

  • Da es auch im Landkreis Vechta weitere Konflikte um das Grundwasser gibt, haben wir eine eigene Rubrik dafür eingestellt. Interessant sind auch die gegensätzlichen Probleme in Delmenhorst. Die Rubrik finden Sie in der linken Menue- Leiste.

Eine täglich konstante Besucherzahl zeigt uns, dass das Interesse an dem Thema weiterhin hoch ist, obwohl wir jetzt noch einige Zeit abwarten müssen, bis es einen Fortgang im Wasserrechtsverfahren geben wird. Möglicherweise wird es bis zum  Erörterungstermin noch bis Ende des Jahres dauern.

Für alle, die interessiert sind sich auch in der Zwischenzeit mit dem Thema zu beschäftigen, haben wir noch einiges bereitgestellt:

Wir werden Sie auch zukünftig auf dem Laufenden halten, freuen uns aber auch über jede Anregung!

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